entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. K. K. Landgericht Dornbirn, den y. März 1821. v. Mosbrugger, Landrichter. F Vom k. k. Landgerichte Klausen wird durch gegenwär tiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, be kannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses àbèr das gesammte im Lande Tirol und Vorarl berg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Jakob Pu,eider vul^c» Weberjackl, Fuhrmann von hier, gewilliget worden. Daher wird jedermann
auf den 1. Mal um 8 Uhr Vormittags in dieser LandgerichtS-Kanzlei eine Tag- s.ihung angeordnet, ber welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichlerschcinciiden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Klausen, am 10. März 1821. v. Sterjinger, Landrichter. Matthäus Negele, Adjunkt.