Sppau), in Hard, in Fußach und Höchst, dann in St. Ulrich ln Gröden, ferner des Postbo- tendiensteS zwischen Fußach und Hard, und zwischen St. Ulrich und Klausen. Mit Genehmigung des hohen k. k. Ministeriums sür Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wer den in St. Michael in Eppan, in Hard, in Fußach und in Höchst, dann in St. Ulrich in Gröden k. k. PoIerpcditionen errichtet. Aus diesem Anlasse komme» gegen Di 'kNÜvcrtrag, dessen Bedingungen bei den Postämtern in Bozen, Brcgenz und Klausen
eingesehen werden können, zu verleihe«: !. Die Posterpedieiitenstellen in den benannten fünf Orten jede mit einer Bestallung jährlicher Achtzig Gulden und einem Amtsspesen , Pauschale jähr- lichcr Zwanzig Gulden, dann der Verpflichtung znr Leistung einer Dienstkaution im Betrage von Zwei hundert Gulden. L. Der Postbotendienst zwischen Fußach »nd Hard, besorgen sein wird, und der Postbotendienst zwischen St. Ulrick u„d Klausen, in Bezug, ans welchen erst nachträglich bestinimt wer
in Hard um 7 Uhr früh. 8 Uhr früh. Abgang in Hard nm Ankunft in Fußach um 9 Uhr Vormittag. l0 Ut>r Vormittag. lid. Die Bewerber um den Postbotendienst zwischen St. Ulrich und Klausen haben den Lohnbetrag an» zugeben, um welchen sie den ebenerwähntcn Boten, dienst täglich, wöchentlich viermal, fahrend nnd zn Fuß in beiläufig folgender Ordnung versehen wolle«: fahrend: Abgang von St. Ulrich Ankunft in Klausen um um 7 Uhr früh. 8'/,. Uhr srüh. Abgang von Klausen Ankunft in St. Ulrich um 1v Uhr früh
. um 12'/-Uhr Nachmittag. ' zu Fuß: Abgang vo« St. Ulrich Ankunft in K/aiisen »m um 4V» Uhr früb. 3'/a Uhr früh. ^ Abgang vo» Klausen Ankunft in «S5t. Ulrich um 10 Uhr früh. um 3 Uhr Nachmittag. g. Dem Postboten in St. Ulrich wird oblie.en wöchentlich zwei-, dreimal die für St. Cristina nnd St. Maria Wolkcnsiein bestimmten Brief- u. Fahr- Postsendungen zu bestellen; für die Bestellung wird der, selbe von den Partheien an Bestellungsgebuhren zu er beben befugt, sein : für einen Brief
zn ermächtigen geruht, das Ritt» und Postillonstrinkgeld sür die Ertraposten in der Rich tung nach Klausen zu stellende Bergvorspann, welche bei zwei- und dreispännige» Ritten in einem, bei einer höheren Bespannung aber in zwei Pferden zu bestehen hat, vom l. Mai d. I. angefangen für die ganze Distanz von i Post einzuheben. Was biemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Innsbruck am 2l. April 1853. Von der k. k. Post-Direktion für Tirol und Vorarlberg. 2 Knudmachltttg. Nr. 2472 Im Laufe des Monats Mai