lL> und Erze zu übernehmen, nnt demselben ein billiges Ueber-^ sen d->m obgedachtèn Bepg. und Hüttenamte namentlich Z Der Uebernehmer deö Grubenwerkes ist durchaus >S. So wie d,e Vermögens-Objekte des Älausener nicht gehalten, alle hei derselben vorhandenen Taggcbäu- Werkes nach Verschiedenheit ihrer Ab,heil,»,gen nach und de zu übernehmen, s-nidern cS wird ihm ganj frei gestellt, nach von dem k. k. Berg - und Hütteuomte zu Klausen an dieieniaèn davon zu wählen. die er für- seinen Betrieb
den Uebernehmer werden übergeben, und solch<von diese», nSìhig finden wird; rüctsichtlich dieser letzteren kann der- wieder übernommen werdet,; so werden auch über die selbe den ausgeniittelten SchätznngSwerih bei dem k. k. Wohn- und Werksgebäude und Grundstücke, über die Bera^- Und Hüttenamte zu Klausen einsehen. übrigen Inventaria! - Gerathschasten, über die Natura. 4. ^st eS dUr6>anS nicht nöthig, daß dèr Ueberneh- liei, u>,d über die Materialien sogleich besondere Ueber- mer der G^ubö auch daö
zu Klau, er für seinen Betrieb nöthig finden wird, und rücksicht- set, dem Uebernehmer den Bergbau am Pfundererberge liA, deren er den Schätzungswerth bei detti k. k. Berg- und das Schmelzwerk zu Suloerbruck zur Betriebs - Fort- und Hüttenamte zu Klausen einzusehen haben würde. setzn,,g für seine Rechnung abgetreten, und denselben die ti. Rücksichtlich deS Rechens und der sonstige,, Eiiti- verschiedenen MunipulationS- und Werksgebäude, Inven tateli,, die zum Werke gehören, hat eö gleichfalls
bei der tarial-Geräthschasten, Materialien. Werkzeuge nnd Ne- WiUkühr deS Ueber,,ehmers zn verbleiben, ob er diesel- quisiten mit Uebertragnng aller a»f die ManipulationS- ben an sich bringen will oder nicht; ün ersten Falle jedoch und verschiedenen .Werksgebäude haftenden Rechte, und stehet eö ihm frèi, den Schähungowerth derselben bei dem gegenseitig darauf lastenden Verbindlichkeiten und Gie; k. k. Äerq - und Hüttenanite zn Klausen einzusehen. bigkeilen an Zins , Steuer, Wustungen
nnd der dazu gel örigen nie», d/e Betriebs- Materialien jeder Art um den Aera- verschiedenartigen Gebäude von.dem k. t. Berg, und Hüt- rial - Gestebnngöpreis aus dem bestehenden Aerarial- tenamte zü Klausen, und respektive vom montanistischen Norräthe gegen gleich baäre Bezahlung zu übernehmen. Aerare Und derselben gegenseitige Znschreibnng auf den o»er den erforderlichen Wrdàvf lvö immer het sich zu vèr- Uebernehmer vornehmen, diese Ab- und Zuschreibuug sa>aff<ii. . , zur Erlangung dèS dinglichen