von seine, oder Auf enthaltsort legale Auskunft zugeben, wid^nfallè derselbe für todt erklärt, und der Nachlaß an di s-A meldenden ^^werdeu w' ' Gesetzen gebührt.^„g^iuwvr- K.K.Landgericht «Äillian. den 28. Febr».^. ,^21. Kaspar v. Ottenthal, k. t. Abrichter» i Vorlad nngS-Edikt. Johann Stablnger, ein Sohn d?S Joh. Ttas,,aer und der Eliiabeth Tschurtschenthaler, zu MooS ili S-rten die>; Landgerichts gebürtig, ist schon seit mehr als Zc, ^,h, ren abiveieud, ohne jenialS von seinem Aufenthalts»^ oder Leben Nachricht gegeben
zu haben. Derselbe, oder ein eheliclier Nachkommen desselben^ wird nun auf Ansuchen seiner Verwandten als sonst gesetz» lichen Erben seines vorhandenen in circa 140 st. bestehen de» Vermögens aufgefordert, binnen einen, Jahre so gewiß zu erscheine!, . od-r das Gericht auf andere Art in diè Kcnninist seines Lebens zu setzen, als widrigen« zur Todes-, Erklärung geschritten, und das hinterlassene Vermögen nach Ve schrill der Gesetze behandelt werden würde. K. K.Landgericht Lillian. am 28. Februar >82r. Kaspar v. Ottenthal
haben, so wird AloiS Pranter, falls er noch bey L>ben seyn sollte, ausgefor dert, binnen Jahrsfrist von seinem Leben oder Aufent haltsort legale Auskunft zu geben, widrigenfalls derselbè für lod erklärt, und der Nachlast au die sich meldenden Erben^ dei^n er nach den Gesetzen gebühret, eingeant» worlet werden würde. K. K. Landgericht Silliàn am 24. Februar i82r. Kaspar von Ottenthal, k. k. Landrichter^ s Ver steige rnngS-Edikt. Nachdem Vie zur Barbara Plankischen Konkursmasse gehörige Behausung in der Stadt Hall