nicht leicht war. Iedvch später sah ich von Tag zu Tag immer mehr die Größe des Genies, das uns führt, und begriff, daß es eine Ehre ist, dem italienischen Staate anzugehören. Ein Opler des fafchsmus. Die Auszeichnungen Lehrer Riedls. (Nachdruck verboten.) 7 Am 24. Dezember 192.5, also gerade am Weihnachts abend, erschienen in der Raifseisenkasse zwei Karabinieri und forderten mich auf, mit ihnen sofort in meine Wohnung zu gehen. Ich konnte mir nicht erklären, was sie zu einem derartigen Auftrags
berechtigen konnte. Ich versuchte da her, sie unter Hinweis auf meine Dienststunden los zu werden, doch belehrte mich eine Wiederholung des Be fehles, die von einer nicht mißzuverstehenden Gebärde be gleitet war, daß hier Gehorsam am besten sei. Vor meinem Wohnhause warteten weitere fünf Karabinieri und sechs Milizsoldaten, die mir sämtlich in unsere Wohnung nach folgten. Auf meine Frage, was sie hier wollten, erfuhr ich, daß inan eine Hausdurchsuchung vornehme. Ich ver langte, mir den notwenoigen
ist auch im Falle der Hausdurch suchungen wie überall bei italienischen Gesetzen - der Willkür eine Tür gemacht: zwar bedarf es nach dem Ge setze eines Gericht..reschiusses - nur wenn die Karabinieri nach Waffen snchm und dies zu tun, steht ihnen frei brauchen sie keinen Auftrag, sondern können aus eignem handeln. Damit- ist natürlich für jeden Fall vorgesorgt. Wer eine „Nein“-Stimme abgibt oder sieb der Stimmenabgabe ganz enthält, ist ein Verräter und Deserteur! .. Wir weisen ohne weiteres die Stimmen zurück
. wurden aufs genaueste durchsucht. Man konnte den Eifer, den Karabinieri und Milizler an den Tag legten, geradezu bewundern. Die Mühe war aber auch nicht um sonst! In einer Lade fand sich österreichisches Rauchmaterial. Einige Tage vorher hatte ich von einer Frau in Nordtirol, die einmal früher in Tramin. zu Besuch gewesen war, 20 Stück Zigaretten und zwei Pakete Tabak erhalten. Na türlich zeigten die eifrigen Sucher über diesen Fund außerordentlich große Freude. Obwohl ich ihnen sofort erklärte
, daß es sich um ein Geschenk handle, stand für die findigen Karabinieri sofort fest, daß ich die Rauchwaren über die Grenze geschmuggelt hätte. Allerdings konnten sie auf meine Fragen, wann und wo ich diesen Schmuggel begangen haben sollte, keine Auskunft geben. Das störte sie aber nicht und obwohl feststand, daß ich seit 1919 mich überhaupt nicht mehr in der Nähe der Staatsgrenzen befunden hatte, erhielt ich nach einiger Zeit dafür ein Strafmandat in der Höhe von 950 Lire!. Ich legte gegen dieses Strafausmaß Berufung