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Der Bote für Tirol
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Data: 15.06.1818
Descrizione fisica: 8
ist die Zustimmung der Stände nöthig. Beide Kammern wählen Kommissärs, die für Beibehaltung der gesetzlichen Normen bei der Schulden - Tilgung« - Kommission wachen, und in dringenden Fällen einstweilen Anleihen im Namen der Stände machen. Zur Veräusserung und Veränderung allgemeiner Stiftungen und zur Verleihung von Staats domänen ist ihreZustimmung erforderlich. Sie haben auch das Recht Wünsche und Anträge in geeigneter Form an den König zu bringen. Wenigstens alle drei Jahre wer- den sie zufammenberufcn

; in der Regel für 2 Monate. Dir vom König an st- gebrachten Gegenstände müssen zu erst in Berathung gezogen werden. Der König verlän gert, vertagt, iöSt auf; ini letzten Fall must binnen Z Monaten eine neue Wahl vorgenommen werden. Die StaatSniinister können den Sitzungen beider Kammern beiwohnen. JedeS Mitglied leistet »en Eid. Kein Mit glied kann während der SitzuiigSzeit ohne Einwilligung der Kammer verkästet werben; keln Milzlied kann außer seiner Kammer über'feine Stimme zur Rede gestellt wer

den. Ein Gegenstand, über den sich die Kammern nicht vereinigen können , ist bi« zu neuen.Sitzungen aufzuschi^ ben. Die königliche Entschließung erfolgt am Ende der Sitzung nur auf alle Anträge auf einmahl. Nur dcrKö« nig sanktioniert die Gesetze, und erläßt sie unter seuis.?, Namen, doch mit Anführung der Vernehmung de»Staaiz- rath« und de« erfolgten Beirats und i der Zustimmn», der Lieben und Getreuen, der Stende de« Reich«. V4II. Aon der Rechtspflege. Die Gerichtsbarkeit geh, vom König auS — Vermögens

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