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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 07.02.1934
Descrizione fisica: 8
• tonsbrucher Zeituntf Wivlschte.fi und 3orse S-llen -ie Aan-rlSkammem ln Me« rentealifier» weeren? Aus Handels- und Gewerbekreisen wlrd uns ge schrieben: In den Zeitungen ist jetzt viel von den Handels kammern die Rede. Bis jetzt haben sich fast nur die Nörgler und Neider der Handelskammern zum Worte gemeldet, die über Dinge schreiben, in die sie keinen Anblick haben. Zur Steuer der Wahrheit und zur ent sprechenden Aufklärung der Oessentlichkeit soll jetzt auch einem Praktiker gestattet

sein, seine Meinung zu äußern. Im praktischen Erwerbsleben hat sich genug Gele genheit geboten, die Tätigkeit der Kammern zu be achten und zu erkennen, welche Stütze gerade diese Körperschaft den erwerbenden Ständen in den Län dern boten. In dieser Hinsicht mutz folgendes mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Die wirtschaft lichen Interessen in Wien und in den Kunde» l ä n d e r n sind vielfach sehr ver schieden. Wien ist eine Großstadt mit zwei Millio nen Einwohnern; dort überwiegen die Interessen der großen

der neuen Ständeversasiung bietet, als will kommenen Anlaß, durch unrichtige Behauptungen Oef- fentlichkeit und Regierung gegen die Kammern in Be wegung zu setzen und deren Auflösung zu erwirken. Um die Bundesländer wäre es aber nach Auffassung der Handelskammern schlecht bestellt; denn die nach Wunsch der Wiener Interesienten erfolgende Neuord- vung würde natürlich das Schwergewicht der Organi sation vollständig nach Wien verlegen, schon deshalb, damit die Bundesländer zur Wahrung ihrer Wirt

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Alpenland
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Pagina 10 di 16
Data: 30.09.1922
Descrizione fisica: 16
- und Fabriks'lokale, Werkstätten, Magazine, Kanzleiräume u. dgl.) Hievon den Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterlie gend : . . . . . , Vom Eigentümer bewohnte Wohnräume (Zimmer, Wohn, kammern, ausschließlich der Nebenräume Zahl der Familenmitglieder im Haushalte des Eigentümers: Hat der Eigentümer außer dieser Wohnung noch andere Wohnungen? Bejahendenfalls- wo? Wo hat er seinen eigentlichen (Haupt-) Wohnsitz? .... Der Einkommensteuerbemessung für 1921 wurde ein Ein kommen zugrunde gelegt von Zuständige

Einkommensteuer-Bemessungsbehörde: . . . . Als Wohnräume eines Hauses sind für die Feststellung, ob die Hälfte der Wohnbestandteile vermietet ist, beziehungsweise dem Mieterschutz unterliegt (8 12, Absatz 2, Zw. A. G.), nicht nur Zimmer, Kammern, Vorzimmer, Badezimmer und Küchen samt dem üblichen Zubehör, sondern auch sonstige unter die Bestimmungen des Dtietersckpltzes fallende Hausbestandteile (Verkaufs- und Fabrikslokale, Werkstätten, Magazine und Kanzleiräume u. dgl.) zu verstehen. Bei der Feststellung

der vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern bewohnten Wohnräume sind als Wohnräume nur Zimmer und Wohn- kammern, dagegen nicht Nebenräume zu zählen. Dienstpersonen sind nicht als Familienmitglieder des Eigentümers anzusehen. Die Anleihepflicht nach 8 12, Absatz 2, Zw. A. G. tritt auch dann ein, wenn die Zahl der vom Eigentümer bewohnten Wohnräume zwar nicht das Doppelte der Bewohnerzahl übersteigt, der Eigentümer jedoch mehrere Wohnungen besitzt und die im Eigenhause bewohnte nicht sein eigentlicher Wohn

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