, 3. an jenes deS HandelSmanneS Knoll, und 4. an daS Gum- mergaßl gränzt. Von der Behausung ist dem St. JohanneSbene- fizium i'mDeutschhauS ein jährlicher Grundzins mit L fl. L4 kr. T. W., und der Stadtgemeinde Botzen 12 kr. T. W. Küchensteuer zu entrichten. Diese Behausung.besteht aus einem etwas erhöhten Quartiere zur ebenen Erde, auf welchem noch zwei Stö cke gebaut sind. In beiden Stöcken befinden sich zwei Stuben, zwei Kammern und eine Küche. Zur ebenen Erde befindet sich eine Stube, mit einer Breterwand unterschlagen
, eine kleine Küche und zwei Kammern, In dem gut gewölbten Keller können über 40Uhrn ein» gekeltert werden. Bemerkt wird, daß diese Behausung der Ariestiner Feuer » Assekuranzanstalt einverleibt ist. . Diese Behausung hat Johann Dorfner durch den gerichtlichen Kauf vom 19. August 1SZ9, Fol. 1S55, ge meinschaftlich mit seiner Ehegattin Rosina, geb. Unter- hofer, von Simon Unterhose? an sich gebracht, und daS Alleineigenthum nach Ableben seiner besagten Gattin in Folge deren Verlaßabhandlung undEinantwortung