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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 22
Data: 25.05.1848
Descrizione fisica: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 26
Data: 01.06.1848
Descrizione fisica: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 16
Data: 30.04.1838
Descrizione fisica: 16
miguelistischer Guerillas auf irgend einem Punkte des Königreichs mehr besteht.' Lissabon, den 13. April. Die neue, nuniiiehr von der Königin beschworene Konstitution enthält eine groß« Anzahl Dispositionen, welche an die rein demokratische Verfassung vom Jahre !3i2 erinnern. Nachfolgendes sind die nichtigsten Kapitel des neuen Staatsgrundgesetzes: „D leKorteSund ihre At tributionen. Art. 36. Die Kortes bestehen aus zwei Kammern, der Senatoren - und der Deputirtenkammer. Ar t. 37. Den KorteS kömmt

untersuchen, ob die Konstitution und die Gesetze beobachtet worden sind. Art. 39. Jede Kom mer hat das Recht, mittelst Untersuchungskommissionen jeden Gegenstand ihrer Kompetenz prüfen zu lassen. Art. 4V. Die Kammern können keinen Beschluß fassen, wenn nicht die Mehrzahl der sämmtlichen Mitglieder anwesend ist. Art. 41. Alljährlich soll eine Kortessitzung stattfinden, die nie kürzer als drei Monate dauern soll ze. A r t. 42. Die Eröffnnng der Kammern soll jährlich am 2. Jän. statt finden. Die Er öffnung

und der «chlnß der Kammern werden in einer könig lichen Sitzung geschehen, beide in den allgemeinen aus len vereinigten Kammern bestehenden Kortes, die Senatoren zur rechten, die Depntirten zur linken Seite. A r t. 43. Jede Kammer wird ihren Präsidenten, Vicepräsidenten und Sekre tär ernennen. Art. 44. Die Sitzungen werden öffentlich seyn, außer im Falle das WtaatSwohl ihre Geheimhaltung er heischen sollte. Art. 45. Wenn beide Kammern vereinigt sind, leitet der Präsident der Senatorenkammer die Arbeiten. Art

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 27
Data: 08.06.1848
Descrizione fisica: 27
aller staatsbürgerlichen Interessen. Z.'37i Die'Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den eisten Meichstag nach einer provisorischen Wahl-' ordnutig vorgenominen. 8. 3tt. Daö definitive Wahlgesetz wird von dein versam melten Reichstage beschlossen/ niid darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeordneten zur zweiten Kammör zü-ge- ' währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. - §. 39. Jede Kammel' erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfling und Entschei dung

«S«d^t wexden sollen,. bedürfen, in.j«d«r der. bejden. Kammer» dj- Zustichmungyon. zwei Drittheilen, der anwesenden Mitglie der.! . ^ . ^ ^ - §- 5^. B^i allen anderen GesetzeSvorschlägen genügt die absolute Stimrz,enmehrheit.. _ , .. K. 52. In beiden Kanuuern'wird. di«> Regierung durch die verantwortlichen. Minister oder von ihrem , den Kammern zu bezeichnenden Regierungs-Kommissäre vertretest. Entschei dende! Stimme steht beiden aber nur dann zu, wenn sie Mit glieder der ^Kammern

sind.! . '. .... . . . 53.. Eitt besonderes von - jeder Kanimer zu.beschließen des Regleuvnt wird, die Geschäfts-Qrdnung für dieselben fest-, fetzen,:-biS:zw dessenZustandebringung wird ein provisorisches/ Reglement für jede der beiden Kammern von der Regierung- erlassene , . - , . VII.. Provinzial-Stände. H. 54.c-Jn.den einzclneii.Länhern haben Prohinzial-Ständ^ zur Wahrnehmung der .Provinzial-Jnteressen und zur Pesor-, gung der für diese Interessen sich. ^ ergebenden- Erfordernisse,- so weit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 12
Data: 11.08.1834
Descrizione fisica: 12
D»r König ist gestern um t Uhr zu Pf»rd» g«sti»g»n und hat sich, begleitet von «iney zohlreichen Stab», au» den Tuillerien nach dem Pallast vourbon begeben, um die Kammern in Person zu »rSffken. Das Wetter war günstig, der Zug glän zend , die Aufnahm«, welch« Se. Majestät den ganzen Weg über bei dem Volte fand, durchaus enthusiastisch. Die PivatS ertönten lauter , als bei gleichem Anlaß früher der Fall war. In der Tribun« des diplomatischen Korp» sah man die Both- fchafter von England, Rußland

, Oesterreich und Spanien, und die Gesandten fast aller andern fremden Mächte. Die Kö nigin, mit der königl. Familie, kam a Minuten nach t Uhr. Der König, begleitet von den Herzogen von Orleans und Joinville, kam »0 Minuten nach 1 Uhr; die große Deputation beider Kammern trat ihm voraus. Der König war in der Uniform der - Rationalgarde und wurde mit allgemeinem Lebehoch begrüßt. Se. Majestät hielt hierauf die Eröffnungsrede, welche lautete, wie folgt: „Meine Herren PairS und Deputirten! Stets em pfinde

ich eine lebhaft« Freude, wenn ich mich wieder unter Ihnen befind». Besonders glücklich fühle ich mich, Sie in dem Au genblick um mich vereinigt zu sehen, wo die beifällige Zustim mung der Nation fich so laut und glänzend kundgegeben. Dies« Zustimmung hat d«r freifinnigen gemäßigten Politik, welche die Kammern ^n den letzten Sessionen so getreulich unterstützt haben, die recht« Weih« gegeben. ES ist die Politik der Eharte. Frankreich will Ruhe, unter dem Schirm der schützenden Institutionen, welch» es weise

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Pagina 2 di 6
Data: 30.01.1867
Descrizione fisica: 6
sein wird, und auch die übrigen Länder Sr. Majestät faktisch eine wahr hafte Verfassung besitzen, und die gesetzliche ver antwortliche Regierung hier und dort die Regierung übernommen haben wird: dann, aber auch nur dann, könnte man die Angelegenheiten, welche der Feststellung gemäß für gemeinsam anzusehen sein wer den, gemeinsam behandeln.' Die NeichSvertretung soll nach dem ungarischen Vorschlage ans zwei Kammern bestehen; das heißt: nicht aus einem Ober- und Unterhaus?, sondern aus zwei Volkskammern. Einer Kammer

für die Länder der ungarischen Krone und einer Kammer für die diesseiti gen Länder. Diese zwei Körperschaften verhandeln mit einander, wie dies gewöhnlich bei zwei Kammern der Fall ist. Wenn sie sich aber mit einander nicht zu verständigen vermögen, dann treten sie zusammen und stimmen gemeinschastlich ab und das Resultat dieser Abstimmung ist der endgiltige Beschluß der Reichs- veriretung. Diese Kammer nennt der Deak'sche AuSgleichS- Entwurf: Delegation. Hier geben wir nun die Punkte, in welchen der Entwurf

. des Königs ist heute den beiden Kammern des Landtages in offizieller Weist angezeigt worden. Frankreich. Paris, 27. Jän. Der heutige „Moniteur' ver öffentlicht ein Dekret von« 25. Jänner, dem zufolge der- Senat und der gesetzgebende Körper für den 15. Febr. einberufen werden. Italien. Verona, 23. Jän. Eine Korrespondenz des „Tempo'' klagt darüber, daß Verona mit den hohen Beamten, die zurVerwaltnng dieser Provinz von Florenz kommen, ein eigenes Unglück habe. Auf den Duea diVerdura, dessen Mißgriffe

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 2 di 6
Data: 29.11.1850
Descrizione fisica: 6
an, so wird es ihm auch gelingen, die Armee zu kalmiren, -läßt er sich aber selbst durch die kriegerische Opposition fortreißen, fo könnte er leicht über Manteuffel bei dem Könige den Sieg da von tragen. Weit bedenklicher aber und weniger zu entschuldigen ist die Zusammenrufung der Kammern. Sie werden am Donnerstage hier zusammentreten und ich vermag in der That nicht anzugeben, ivarum Herr von Manteuffel, wenn er einmvl zum Frieden ent schlossen ist, ein so gefährliches Experiment anstellt, welches, wenn es fehlschlägt

, alle seine Absichten bouleversiren und zu ganz unbe rechenbaren Zerrüttungen führen kann. Ich glaube freilich, daß Die Mehrzahl der Kammern aus solchen preußischen Beamten be steht, über deren Stimmen das Ministerium in ruhigen Zeiten mit ziemlicher Sicherheit verfügen kann, und namentlich Herr v. Man- Deuffel ist der Mann, der diese Herren zu behandeln weiß. So Dange dieses Geschlecht weiß, daß der Entschluß der Regierung fest steht und daß das Ministerium sich hält, prallen alle feurige Reden Der Opposition

be-' merkt die „Reichszeitung': „Was sollen wir es nicht sagen, das erste Bedürfniß unseres Staates, sowie Europas ist Frieden, nur im äusterften Fall wird Oesterreich daS Schwert ziehen.' Der „Lloyd' hofft, daß die preußischen Kammern den Weg der Mäßi gung einschlagen werden, und stellt überhaupt in Abrede, daß man in Preußen so durchgängig kriegerisch gesinnt sei. Indessen wirst sich der minder politisch gebildete Theil unserer Bevölkerung einem Gerüchte nach dem andern in die Arme. So versicherten

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Volksblatt
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Pagina 2 di 14
Data: 10.11.1877
Descrizione fisica: 14
bereits gegen ihn und seine zukünftigen Collegen. Gelingt die Bildung des neuen Kabinetes nicht, wie bereits verlautet, so wird wahrscheinlich das Ministerium Broglie vor die Kammern treten, um seine Politik und seine Verwaltungs akte zu vertheidigen. — Die Mitglieder der: Rechtem haben durch eine Deputation den Marschall an sein Wort erinnern lassen, sie mcht im Stiche zu lassen. Mac Mahons Lage ist wirklich eme bedauerns werthes es wird ihm schließlich nichs übrig bleiben als abzudanken

oder den Belagerungszustand zu erklären und die Kammern heimzu- schicken; N i.' der Staatsstreich/ H«': ^ '. 5 ' k - ^ Die „Augsb. Postztg/' enthält ein Telegramm aus Paris ddo. 6.^Nov. deS Inhalts: „Es heißt, die Gruppen der Rechten im Senat würden morgen , den Antrag einbringen, ^ unter Ausdruck des Vertrauens zum Ministerium und unter Billigung der Politik des Marschalls zur Tagesordnung überzugehen; die Senäts-Linken wür den auf sofortige Berathung des Antrages eingehen. — Viele Sena toren und Deputirte

der conservativen Gruppen machten heute Nach mittags im Elis6 Besuch. -» Das Ergebniß ist. von 1359 Generals ; rathswahlen bekannt. Davon 764 Republikaner, 511 Conservative und 84 Stichwahlen nothwendig. Nach den aus 80 Departements bekannten Wahlergebnissen würden in 40 Departements die Republi kaner, in 39 die Conservativen die Majorität haben. ..Die Republi kaner gewannen 107 Sitze. // ... ? Kurze Nachrichten« Am 7. November sind in Versailles 'die Kammern eröffnet worden. . In. der Deputirtenkammer wurde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 01.08.1831
Descrizione fisica: 10
eines viel- jahrigen Nervenleidens, verschieden. . Frankreich. . . den 2S. Juli.DerKönig eröffnetevorgestern die Sitzung der Kammern mit folgender Rede : „Meine Herren Pai'rs und meine Herren Depulirte! Ich bin glucklich, mich mitten unter Ihnen in diesem Saale zu befinden, wo Frankreich meine Eidschwüre empfangen hat., Durchdrungen von den Pflichten, welche Sie mir aufle gen , werde ich mich beständig aufden Nationalwunsch stü tzen , dessen konstitutionelle Organe Sie sind , und ich er warte

wird jenes Vertrauen auf die Zukunft Wiederaufleben, welches allein die Wohlfahrt des Landes wieder herzustellen vermag. Um diesen Zweck zu erreichen, um die konstitutionelle Monarchie immer mehr und mehr zu befestigen, habe ich verschiedene Gesetzentwürfe vorbe reitenlassen, welcheJhnen werden vorgeschlagen werden. Ich hoffe, daß Sie in dem, was die Entscheidung einer gro ßen, durch die Charte der Prüfung der Kammern vorbehal- tenen konstitutionellen Fragezum Gegenstand hat, erken nen werden, daß ich beständig

erheischt sie. Ich ha be die Zufriedenheit, Ihnen jetzt sagen zu können, daß ich nicht nothwendiggehabt habe, alle^nIlfSquellen zu gebrau chen, welche die Kammern zu meiner Verfügung gestellt hatten. Seit der Julius-Revolution hat Frankreich in Eu ropa den ihm gebührenden Rang wieder eingenommen, den in Zukunft Niemand ihm wieder cntreissen kann. Nie war seine Unabhängigkeit besser gesichert. Unsere Natio nalgarden, die Armeen ersetzen, unsere Heere, welche un-

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