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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 06.10.1884
Descrizione fisica: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 12
Data: 29.08.1842
Descrizione fisica: 12
chisch (!) sey, und gleichwie er für die Erblichkeit der Pairs- würde gestimmt habe, auch fürderhiu Alles, worin er monar chisches Interesse klar erkenne, unterstützen werde, möge er dann auch allein stehen. In seinem Eifer für die Dynastie vergaß sich der Redner sogar bis zu der für das französische FreiheitSgefühl so empfindlichen Behauptung, die Nation, repräsentirt durch die Kammern, gehöre der Dyiiastie in Folge des nach der Juliusrevolution mit ihr abgeschloneucu Vertra- ges

und alle gesetzlichen Verfügungen, welche die Person und die konstitu tionellen Rechte des Königs schützen, finden ihre Anwendung auf den Regenten. Art. 5. Der Regent schwört vor den Kammern, treu zu sey» dem Könige der Franzosen, zu gehor chen der konstitutionellen Charte und den Gesetzen des König reichs uud in allen Dingen mit der einzigen Rücksicht aus das Interesse, das Glück und den Ruhm des französischen Volkes zu hanteln. >-sollteii die Kammern nicht versammelt seyn, so wird der Regent unverweilt

in» Gesetzbulletin eine Proklama tion einschalten und veröffentlichen lassen, in welcher dieser Schwur und das Versprechen, ihn, sobald die Kammern ver sammelt seyn werben, zu erneuern, ausgedrückt ist. Die Kammern müssen in jedem Falle innerhalb einer Frist von 4V Tagen einberufen werden. Art. ti. Die Obhut uud Vor- >uimd>Aiafl über den minderjährigen König steht der Königin oder Prinzessin, seiner Mutter, wcnn sie nicht wieder vermahlt ist, und in ihrem Abgange seiner gleichsalls nicht wieder vcr- uiähltsi

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Volksblatt
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Pagina 4 di 26
Data: 28.07.1897
Descrizione fisica: 26
der Handels- und Gewerbekammern von Innsbruck und Roveredo, sowie Vertreter des Landes ausschusses und Landesculturrathes beider Seclionen erscheinen. Für jede Handels- und Gewerbekammer ist eine Betheiligung von je drei Mitgliedern in Aus sicht genommen, um die Verhandlungen allen Jnteressen- kreisen zugänglich zu machen. In der Versammlung werden Referate der einzelnen Kammern erstattet über die Lage des Creditwesens, insbesondere mit Rücksicht auf die Creditbedürfnisse der Kleingewerbe-und Kleinhandel

der Gewerbekataster und die Vornahme von Gewerbezählungen durch Handels- und Gewerbe kammern, ist die Frage angeregt worden, wie die von Seite einer Partei angemeldete Erweiterung des Ge- werbebesugnisses gewerberechtlich zu behandeln ist, ob eine derartige Aenderung als Abmeldung des früheren und gleichzeitige Anmeldung eines neuen Gewerbes zu betrachten oder hber durch bloße Eintragung der an gemeldeten Aenderung des Gewerbetriebes in den ur sprünglichen Gewerbeschein, beziehungsweise in das erste Concessions

angemeldeten Gewerbes bewegt, wie z. B. die Ausdehnung eines Handelsgewerbes auf bestimmte, ursprünglich nicht an gemeldete Artikel, die Erweiterung eines Gast- und Schankgewerbes nach H 16 der Gewerbeordnung, sowie endlich auch der entgegengesetzte Fall ins Auge zu fassen sein, in welchem die Aenderung in einer Ver ringerung des Gewerbe-Umfanges besteht. Die Handels kammern wurden bereits eingeladen, über die princi pielle Regelung der Frage ihre Ansicht kundzugeben. In Molkenstein (Gröden) fand

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 30.01.1867
Descrizione fisica: 6
sein wird, und auch die übrigen Länder Sr. Majestät faktisch eine wahr hafte Verfassung besitzen, und die gesetzliche ver antwortliche Regierung hier und dort die Regierung übernommen haben wird: dann, aber auch nur dann, könnte man die Angelegenheiten, welche der Feststellung gemäß für gemeinsam anzusehen sein wer den, gemeinsam behandeln.' Die NeichSvertretung soll nach dem ungarischen Vorschlage ans zwei Kammern bestehen; das heißt: nicht aus einem Ober- und Unterhaus?, sondern aus zwei Volkskammern. Einer Kammer

für die Länder der ungarischen Krone und einer Kammer für die diesseiti gen Länder. Diese zwei Körperschaften verhandeln mit einander, wie dies gewöhnlich bei zwei Kammern der Fall ist. Wenn sie sich aber mit einander nicht zu verständigen vermögen, dann treten sie zusammen und stimmen gemeinschastlich ab und das Resultat dieser Abstimmung ist der endgiltige Beschluß der Reichs- veriretung. Diese Kammer nennt der Deak'sche AuSgleichS- Entwurf: Delegation. Hier geben wir nun die Punkte, in welchen der Entwurf

. des Königs ist heute den beiden Kammern des Landtages in offizieller Weist angezeigt worden. Frankreich. Paris, 27. Jän. Der heutige „Moniteur' ver öffentlicht ein Dekret von« 25. Jänner, dem zufolge der- Senat und der gesetzgebende Körper für den 15. Febr. einberufen werden. Italien. Verona, 23. Jän. Eine Korrespondenz des „Tempo'' klagt darüber, daß Verona mit den hohen Beamten, die zurVerwaltnng dieser Provinz von Florenz kommen, ein eigenes Unglück habe. Auf den Duea diVerdura, dessen Mißgriffe

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 08.06.1857
Descrizione fisica: 8
. Brüssel, 2. Juni. Die Konservativen betrachten die in Folge der letzten Pöbelkrawalle verfügte Ver tagung der Kammern als eine vom Gefühle der Schwäche eingegebene Nachgiebigkeit der Regierung, welche zum Verderben der bestehenden konstitutionellen Ordnung die sogenannte liberale Partei nur ermuthigen könne, vor, kommenden Falles wiederum zu einem Mittel zu greifen, daS sich für ihre Absichten so trefflich bewährt hat. Schon versichern die offiziellen Organe der Linken, wie „Jndependance

' und „Observateur' mit unerhörtem Heuchlertone, eS würden jetzt keine Angriffe auf Per sonen und Eigenthum mehr stattfinden, da die Ver tagung der Kammern der Zurücknahme deS Wohlthätig- keitSgesetzeS gleichkomme.' Wahrlich die jüngsten Vor fälle in Belgien sind nicht geeignet, das parlamentarisch? Regime in den Augen Europa'S wieder zu Ehren zu bringen. Man hat auf ungesetzlichem Wege zu errin gen gesucht, was gesetzlich nicht möglich war und, läßt sich das Ministerium durch Straßenkrawalle und Emeu- ten

andere Frage und diese berührt unsere staatspolitifchen Institu tionen überhaupt. Was die Linke jetzt, nach Zurück nahme deS ihr so verhaßten Gesetzes noch wollen kann, ist klar: eS ist die Gewalt, das beständige Ziel ihrer unermüdlichen Anstrengungen und das Mittel, die Ge walt gegenüber einer beträchtlichen Mehrheit zu erringen, ist die Auflösung der Kammern gerade nach der Emente, um durch die Neuwahlen eine bedeutende Zahl konser vativer Abgeordneter aus deren Schooße zu entfernen. Nachträglich

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