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Der Bote für Tirol
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Data: 09.11.1843
Descrizione fisica: 30
Jahre; li. in der Abgabe zum Kaiserjäger-Regiments auch nach Verlauf des militärpflichtigen Alters; 0. im Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Jmst. den 23. Okt. 1843. Gerstgrasser, Landrichter. 3 Vorladung. Bei der heute vorgenommenen Losung zur Regi ments-Kompletirung pro 1343 erhielt: s. Joseph Fidel Walter von Galtür das LoS Nr. 1. Ii. Franz Fuchs von Mathon das Los Nr. 2. o. Joseph Franz Lenz von Versal das LoS Nr. 3. li. Thomas Kathrein von Galtür das LoS

des R.chteS sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Jschgl, den 26. Okt. 1843. Auer, Landrichter. 3 Vorladung. Bei der dießgerichtlichen heurigen Losung zur Er gänzung des Tiroler .«aiserjäger-Regiments am 26. und 27. dieß Monats waren nachbenannte in den Jah ren 182l und 1822 gebornen Jünglinge abwesend und wurden für dieselben die beigefügten LoS-Nummern ge zogen lm l. LosungS-Distrikte: LoS-Nummer 15 Leitniger Anton von St. Johann. » 30 Gullielminetti Anlon von Kitzbüchel. » 40 Dengg Anton

von Kirchdorf. » 47 v. Schmuck Ferdinand, Forstakade- mikerin Maria-Brunn, von Kitzbühel. >> 103 Grander Mailnao oder Burgschwai ger von St. Johann. Diese Genannten sind zur Reserve bestimmt, und werden hiemit aufgefordert in der gesetzlichen Frist voll vier Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, und von acht Wochen, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, dem unterzeichneten Landgericht- ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzu zeigen, widrigenö sie, wenn sie im Verlaufe

der heu rigen Stellung die Reihe zur. wirklichen Assentiruna treffen sollte, ohne weiterS als Widerspenstige behan delt werden würden. Die Renitenzstrafen bestehen: a. in der Verlängerung der KapitulativnSzeit auf zwei Jahre; b. in der Abgabe^zum Kaiserjager-Regimente auch nach Verlanf des militärpflichtigen Alter« und « im Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Kitzbühel, den LS. Okt. 1843. Knoll, Landrichter. 3 Vo rladungS-Edi kt abwesender Militärpflichtigen

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