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Der Bote für Tirol
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Data: 09.11.1843
Descrizione fisica: 30
haben, als die Nlchterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K.K.Land- und Kriminal-Gericht Bregenz, den 5. Nov. 1843. Pallang,.k. k. Land- und Kriminal-Richter. Dr. Häusle, k. k. Adjunkt. t Edikt. Nachdem ThadäuS Hendl von Reith in Folge EdiktS vom 16. August v. I. weder erschienen ist, noch daS Gericht auf andere Art in Kennlniß seines Lebens und Aufenthaltes setzte, so wird derselbe hiemit als bür gerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Telfs, den 31. Okt. 1843. v. Mersi, Landrichter

. v. Braitenberg, Aktuar. t Edikt. Nr. 1699 EvaKöll, eine Tochter des verstorbenen Albon Köll am Maißlehen zu Glanzerberg, würde wegen Blödsinn unter Kuratel gesetzt, und ihr in der Person des Rupert Träger, Bauer zu Obenfeld, der Kuraior beigegeben. Dieselbe ist daher nach dein Rechte der Minderjährigen zu behandeln. K. K. Landgericht Windischmattrey, den 25. Okt. 1843. Peintner, Landrichter. Obwexer, Aktuar. 1 Edikt. Nr. 7291 Zur.Ersorschuug des Schuldenstandes, welcher auf dem Nachlaß des am 2. Juni

, als er ansonst als Renitent behandelt werden würde. . Die ReNltenzstrofen sind: a. die Verlängerung der KapitulalionSzeit von acht auf zehn Jahre: l>. die Abgabe zum Kaiserjäger-Regimente auch nach ^ iU^'auf des mUilärpfl.'cht.gen Alters; endlich ? deS^Rechles sich vertreten zu lassen. - K.-K. Landgericht Lana, den 3V. Okt. 1S43i v. Gügger, Landrichter. 1 . Kundmachung. 23^ d M gehabten N-h-Ä»Ns-7.7°7.„!'' Distrikte, ouS welchem zwei Manir zu stellen sind : Für Alfarei Franz von Abihey Nr. 40. Kastlunger

: a. in der Verlängerung der Kapitulationszeit von acht aufzehn Jahre; I,. in der Abgabe des Widerspenstigen zum Kaiser, jäger-Regimente auch wenn er nach Verlauf deS militärpflichtigen Alters zum Vorschein kommt; o. im Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Enneberg. St. Bigil, den 29. Okt. 1843.- v. Klebelsberg, Landrichter. 2 Kundmachung. Bei der am 26. und 27. d. Mts. vorgenommenen dießgerichtlichen Losung zur Kompletirung des löblichen k. k. Kaisersäger - Regiments für 1843 sind folgende

- Stellung die Reihe znr wirklichen Assentirnng treten würde) ohne weiters als Widerspenstige behandelt wer den würden, deken Strafen in folgenden bestehen: s. In der Vörsängernng der Knpitnlationszcit von acht auf zehn Jahre; b. in dev Ab'yabe de5 Widerspenstigen zum Kaiser- iäger-Negttnentc, auch wenn er nach Verlauf des militärpflichtigen Alters zum Vorschein kömmt; o. im Verluste des Nechteö sich vertreten zu lassen. K. K.'Landgericht Schlanders, am 28. Okt. 1843. Aigner, Landrichter.

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