Halbeis, RauchschmiedStochter von VolderS, dieß Gerichts, wegen unheilbarem Blödsinn lebensläng liche Kiiraiidin bleibe, und dießfallö den Minderjährigen gleich zu halten sey. Dermalen hat Jakob Halbeis, Aichinger zu Volders, die Pflicht als Kurator für selbe übernommen, an dei» sich in sie betreffenden Geschäften zu wenden ist. K. Ä. Landgericht Hall, den iZ. Nov. 182b. Attlmayr, Landrichter. 2 Edikt. ES wird hiemit znr öffentlichen. Kenntniß gebracht: Katharina Lotter, Pächterstochter von Hall, sey
, Nagel- schmiedS alldsrt, ein Kurator bestellt worden sey, an den sich in sie betreffenden Fällen zu weudeu ist. K. Landgericht den 24. Nov. 1L26. Attlmayr, Landrichter. 2 Kuratel-Edikt. Daö unterzeichnete Landgericht findet sich auö wohl erwogenen Gründen veranlaßt, über Marti» Äalchgrnber von Münster, der nnn mit dein ikZ. November d. I. das volljährige Alter erreicht hat, noch fernerö die Kuratel zu verhängen, und seinen bisherigen Vormund Joseph Ester- hanimer, Wirth zu Rothokz, als Kurator
zu bestätigen. Welches hiemir auS dem Grunde znr össentlichen Kennt niß gebracht wird, damit sich Jedermann vor Schaden hu» teil möge. Rötholz, den 20. Nov. iflab. Graf v. Tannenberg. Landgericht Rottenburg am In». Naffl, Landrichter. TodeS-Erklärnng. Nachdem der mittelst Edikt vom 5. April v. I. vorge- rufene Joseph Martin Moser von SchalderS daö nnterfsr- riqte Landgericht in diesem Zeiträume weder von seineitt Leben noch Aufenthalte in. Kenntniß gesetzt hat, so wird er auf Anlangen feiner gesetzlichen