» Joseph Peternader, Compedellersohn von der dieß- gerichtlichen Mallgrei St. Vigil, iviirds wegen Hang zur Verschwendung unter Kuratel geseht, »Iid dessen Bruder Martin Peternader, Conipedeller zu St. Vigil, zum Ku rator für selben bestellt. Welches hiemit zu Jedermanns Warnung ö>sentlicl> bekannt gemacht wird. K. K.'Landgericht Kastelrnth, den >o. Juni 1826. Valentin KleinhauS, k. k. Landrichter. , Von dein graflich Kuiiiglischeii Landgerichte Lorenzen wird durch gegenwärtiges Edikt
, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheine» haben, als die Nichterscheinenden den Beschln^e» der Anwesenden beiqe- treten geachtet würden. Sterzing, den »S. Juni »825. Beer, Landrichter. » V 0 rla d n n g S - Ed i k t. Barthelmä Schenk, Sohn deö Michael, gewesenen Schlollermeisterö zn Klobenstein, ist seit Zc, volle» Jahren — nnwisseiid wo — abwesend. Auf Ansuchen dessen Intestai - Erben wird er binnen Jahresfrist mit dem Beisahe vorgeladen, daß daS unter fertigte Landgericht
, wenn er während dieser Zeit nicht erscheint, oder da^elbe anfeine andere Art in die Kennt niß seines Lebens seht, zur Todeserklärung schreiten werde. K. K. Landgericht Ritten, den ,3. Juni igsS. Hochleiter, k. k. Landrichter. » Vom k. k. Landgerichte Hall werden ans Ansuchen des Hrn. Franz Joseph v. Aichinger allda, als legitimir- ten Gewalthaber der Rosa Rossi, verehelichten Larcher, in Trient, alle Jene, welche an die Verlassenschast deS am 2t,. April d. I. allda verstorbenen CommissionärsTho- inaS Nossi aus was immer
für einem Rechtsgrunde An sprüche zu niachen gedenke», hiemit aufgefordert, diese bis <jo. Juli d. I. bei dem unterzeichneten Landgerichte um so gewisser legal nachzuweisen, als nach Verlauf dieser Z.it alle Jene, welche ihre Ansprüche bis dahin nicht angemel det haben, von dieser Verlassenschaft ausgeschlossen wer den würden, in so ferne ihnen nicht ein Pfandrecht ge bührt. K. K. Landgericht Hall, den >c> Juui 182?. Attlmayr. » Kuratel-Edikt. Von dem k. k. Civil - nnd Kriminal-Gerichte Bohcn wird hiemit
seine nächsten Anverwandten und geschli chen Erben um dessen össentliche Vorladung und Tod.ö- Ertlärung augesucht haben, so wird derselbe aufgefordert, binnen einem Jahre von seinein Leben nnd Ausenlholts- Orte Nachricht zn ertheilen, als sonst derselbe nach Abfluß dieser Frist auf weiteres Anlangen seiner Anverwandten als todt erklärt werden würde. Blndenz, den 3. Juni 1822. K. K. Landgericht Sonnenberg. Albrecht, Landrichter. 3 Kund ni a ch n n g. Von dein gefertigten Patrimonial-Landgerichte wird hiemit