, der in diesem GerichtS- bezirke nicht wohnhaft ist, zugleich in der Anmeldung seiner Forderung eine in demselben wohnhafte Person anzuzeigen, der die gerichtlichen Verordnungen zuzu stellen sind, indem widrigenfalls für den angemeldeten Gläubiger, der eine solche Person nicht angezeigt hat, auf feine Gefahr und Kosten ein Kurator von Amts- wegen aufgestellt, und die gerichtlichen Verordnungen lediglich demselben zugestellt werden würden. K. K. Landgericht Hall, den 19. Okt. 1343. Ender, Landrichter. Jäger, Aktuar
. 3 Bekanntmachung. ^Auf Ansuchen deö ^imon Eiter, Bauersmannes zu Noppen, als Vormund der Anna Maria Eiter von dort, und über Einvernehmung der betreffenden Anver wandten, wird gegen Anna Maria Eiterer aus aesetz- lichen Gründen die Fortdauer der Vormundschaft anae- ordnet. weSbalb diese noch fortan den Minderjährigen gleich zu achten ist. > v v K- K. Landgericht Silz, den 13. Okt. 1343. v. Ottenthal, Landrichter. Mathoy, Aktuar. Z Kuratel-Edikt. Nr. 2901 Vom k. k. Land- und Kriminal.Gerichte Sonnen berg
Ehristyph Parteti, auS gesetzlichen Gründen die eigene Vermögens Verwaltung abzuneh men , und ihm in der Perlon des Joseph Fr>,göfch all- dort einen Kurator zu bestellen gesunden babe. K. K. Landgericht Kollern, den 16. Okt. 1343. v. KlebelSberg, Landrichter. 3 Kuratel-Edikts Nr. 1964 Vom k. k. Landgerichte Montafon wird hiemit be kannt gemacht, man dabe den Geschwistern Johann Jo seph, Pelagia und Anna Maria Pfefferkorn in Stlder- tbal auS gesetzlichen Gründen die eigene VermögenS- Verwaltung
abzunebnien, und ihnen in der Person des GerichtsanwalleS Jobann Jos. Vonier in Silberthal einen Kurator beizugeben befunden. K. K. Landgericht Montafon. SchrunS, den 13. Okt. 1343. Meßner, Landrichter. 3 Kuratel-Edikt. Nr. 3291 Johann Sprenger, ledig, Sohn deS Joseph Spren ger von Berwang, wird wegen Vermögens-Verschwen- dunganmit unierKuratel gesetzt, und Michael Sprenger in Garten als Kurator bestellt, woö zur allgemeinen Kenntniß eröffnet wird. Reutte, den 20. Okt. 1343. K. K.Land- und Kriminal
angeordnet, bei welcher sämmtliche' Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei- getreten geachtet würden. K. K. Landgericht Dornbirn, den 21. Okt. 1343. I. K. Ratz, Landrichter. Höfle, Konz.-Prakt.