aber vor, daß ein Teil des Stiftungskapitals zum Wohl der Armen in Welsberg, der andere aber für die Stiftung der ,,Pfinztagsämter” in Niedervintl verwendet werden sol le, womit der Wille des Testators in jeder Beziehung erreicht werde. Im Einverständnis mit diesem Vorschlag be auftragte 1838 IV 6 das Kreisamt das k. k. Landgericht Welsberg, es solle mit der Gemeinde Welsberg einen Ver gleich einleiten, infolgedessen vom Stiftungskapital von 1600 fl TW 1000 fl der Gemeinde Niedervintl zur Abhal tung
der „Pfinztagsämter” und 600 fl dem Armenfonde zu Welsberg zugemittelt werden sollten. Im 1838 IV 11 aufgenommenen Protokolle ließ sich die Gemeinde Welsberg jedoch bloß herbei, 300 fl zu einem Jahrtag für Athanasius v. Guggenberg in Niedervintl abzutreten. Das k. k. Landgericht machte deswegen im Bericht an das Kreisamt von 1838 IV 18 den weiteren Vorschlag, das Stiftungskapital in drei gleiche Teile zu teilen, wovon zwei Teile der Gemeinde von Welsberg und ein Teil der Gemeinde Niedervintl zukommen sollten
einen Vergleich, der vertraglich festgelegt wurde. Das Gubernium zu Innsbruck nahm diesen Vergleich 1840 II 22 an und veranlaßte die Anfertigung der Stiftsbriefe, sowohl zu Gunsten der Armen in Wels berg als auch der Kirche in Niedervintl. 1840 IX 23 erschienen im Landgericht Mühlbach vor Landrichter Trebo: von Niedervintl Kurat Anton Huber, Gemeindevorsteher Paul Weißsteiner, Kirchpropst Georg Liner, Johann v. Guggenberg und Franz v. Guggenberg in Brixen wohnhaft als Bevollmächtigter der Erben des Athanasius
”, „Obergruben”, und „Laich”, ein Fleischkeller in Obermairs und Tulpens Bewaldung oberhalb des „Terner” (Terentner)-Weges, die Lindersche Kammerhuben-Gülte von 20 Star Roggen und 16 Star Gerste, ein Teil der Ruinen der Mühlbacher Klause, der Tanzlhof am Getzenberge im Landgericht Bruneck. - Diese Stiftung wurde 1840 IX 23 im Verfachbuch des Land gerichts Mühlbach, fol. 392, eingetragen, nachdem sie von der Kirchenvorstehung angenommen worden war, 1840 X 13 dem Verfachbuch des Landgerichts Bruneck, fol. 1037
, einverleibt, 1840 X 20 vom Landgericht Mühl bach in Abschrift ausgefertigt, 1840 XII 18 vom Konsistorium angenommen und 1840 XII 24 vom Landesguber- nium in Innsbruck anerkannt 797 ). Mit Einverständnis des Guberniums und der k.k. Kammerprokuratur wurde noch vereinbart, daß die von der Guggenbergischen Pfinztagsämterstiftung dem Armenfonde von Welsberg überlassenen 600 fl durch das Agnes Huber’sche Legat ersetzt werden sollten, worauf man vorschlug, für Agnes Huber sei. wenigstens 12 Ämter