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Wörgler Nachrichten
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Pagina 5 di 12
Data: 01.10.1932
Descrizione fisica: 12
, dem bayrischen Landgericht diese meine Worte zur Kenntnis zu bringen." Dies war also offene Re volution! Die Malcharter stimmten größtenteils mit ihrem Oberhaupte st herein; sie wollten von geistli chen und weltlichen Behörden nichts mehr wissen, sag ten sich von allen Steuern und Abgaben und Untertanenpflichten los und fanden mit diesen Grundsätzen noch weit leitcher Anklang als mit den Dogmen ihres altrömischen Glaubens. Der Landrichter von Sanrnrern berichtete die unbe- mäntelte Empröung des Manzl

das General-Kommissariat unter dem 29. März 1810 die Frage stellte, ob zur sicheren Transportierung des Sebastian Manzl-Manhart von Westendorf, des Lederers Thomas Mair von Hops garten und des Wolfgang Riedl von Spertendorf eine Eskorte von 6—8 verläßliche!: Männern hinreichend sei. Das Landgericht vernahm diese Frage mit Bestür zung und begehrte nicht nur für jenen Transport/ sondern auch zu seiner -eigenen Deckung eine starke militärische Abteilung. Schon verbreitete sich das Ge rücht von anrückendcn

Soldaten und strengen Exekutio- nett. Doch das General-Kommissariat erwiderte unter dem 13. April, für Maßregeln der angezeigten Art seien die Ieitverhältnisse nicht mehr geeignet; denn die Abtretung des salzbukgischen Gebie tes und somit a u ch B r i x e n t a l s st ö h e n ä ch - stens bevor. Das Landgericht ließ demnach die Arnre sinken und drückte die Augen zu. Die Manharter gabelt jetzt den Ton an. Ungebundenheit uno Steuerfreiheit waren an ziehende Lockungen für alte. Ungehindert von der Obrig

er am 13. April 1816 den ersten Berich! an das LandespräMum in Innsbruck. Am 23. April lief beim Kreisamte vom Landgericht Kitzbühel die Anzeige ein, die Unord nungen in dem k. b. Landgericht Brixental werden selbst für die ös erreichische Umgebung immer gefähr licher. Von Innsbruck eilten Präfidialberichte an die Hofstelle. Aber für Wien waren die Vorfälle und Zustände Brixentals schon durch den Bericht eines geheimen Agenten in Salzburg vom 10. April um ständlich geschildert worden; «er hatte aus dem Orte

, ob solcher solle hier gelten. Während der Predigt blickten sie sich Zumutung entrüstet, gingen auf das Landgericht und bei unbeliebten Stellen auffallend an, winkten einander wiesen sich aus über die Unmöglichkeit einer Teilnahme über Bänke hin zu, standen hohnlachend auf und gingen an dem-berüchtigten Überfall auf das Widum zu Kirch- in Gruppen aus der Kirche. borg. Ob das Landgericht wegen dieses ersten Enge- Die Zahl derjenigen, welche mit Entschiedenheit dem gekommens der sonst so Widerspenstigen

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Wörgler Nachrichten
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Pagina 4 di 10
Data: 03.12.1932
Descrizione fisica: 10
in seiner Wohnung zu, arbeitete in der Heuscheune, fütterte das Vieh, aß bei Tische. Er wurde gesehen und — am 22. Mai 1822 — bei Tagesanbruch plötz lich überfallen und fortgeliefert. Das Landgericht froh lockte über den Fang, aber, eine gewaltsame Befreiung befürchtend, ließ es die Frohnveste von geheimen Wächtern umstellen. Diese Besorgnis war nicht unbegründet. Dre Dienst leute Manharts eilten mit der Trauerbotschaft in ver schiedenen Richtungen auseinander. Nur die Bäuerin saß trostlos in dem öden Hause

- \ ler erkannte die Stimme, aber er regte sich nicht. Denn } er war kein Manharter. Als er einem Bekannten den j Vorfall erzählte, machte dieser bei dem Landgericht j die Anzeige. Sebastian Manzl von Liendla wurde vor- ! gerufen; er wand sich jedoch aus der Schlinge. — I Die Manharter verabredeten sich auf seinen und des j Freundes Antrieb mit allem Ernste über die Spren- ! gung der Frohnveste. Sie ließen sogar unzweideutige I Drohungen fallen. Doch konnten sie sich auch die ! Schwierigkeiten

, beschränke sich schwerlich auf die Befreiung \ der Häuptlinge; denn auch gegen das Landgerichts- j personal sumse Drohung umher; das Unternehmen \ hülle sich jedoch behutsam in bergendes Dunkel; man \ höre nur, ohne zu sehen. Tribus berichtete diese Mel- \ düngen an das Kreisamt. Eine Staffelte trug am } 26. Mai nach. Mitternacht Befehl und Weisung heran. } Beide Gefangene, Manhart und Thomas Mair, soll- \ ten ungesäumt an das Landgericht Rattenberg abge- j geben werden. Doch bis zum Tagesanbruch ließen

. ; Im Juni wurden Manzl und Mair nach! Inns- j brück abgeführt und in die Frohnveste gelegt, um j von den Stadt- und Landrechten untersucht zu wer- l den. Am 22. Juni wurden die Akten meritorisch ge- i schlossen und dem Appellationsgerichte zur Revision - vorgelegt. Doch dieses fand am 10. Juli die Unter- | suchung noch nicht spruchreif und verlangte die Er- | Hebung mehrerer Punkte von Seite des Landgericht- - tes Hopfgarten. Hier befanden sich 40 Manharter, darunter 26 i Weibspersonen, in Untersuchung

berger die Anzeige, am künftigen Sonntag (Trinitas, 6.) werde fichl der Klub in Manzls Wohnung ver sammeln; in der nächtlichen Zeit oder nach (?) dem Gottesdienste, um dem päpstlichen Segen des Va ters Manhart sowie seiner „Predigt" beizuwohnen. Das Landgericht traf daher die sorgfältigsten Vorkehrun gen, die Versammlung plötzlich zu überfallen und zur Strafe zu ziehen. Das Herankommen der Manharter aus den mtfernterm Orten am Vorabend oder im Morgendämmer sollte die Zeit der Zusammenkunft

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Kitzbüheler Nachrichten
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Pagina 7 di 12
Data: 03.12.1932
Descrizione fisica: 12
in seiner Wohnung zu, arbeitete in der Heuscheune, fütterte das Vieh, aß bei Tische. Er wurde gesehen und — am 22. Mai 1822 — bei Tagesanbruch plötz lich überfallen unb fortgeliefert. Das Landgericht froh lockte über den Fang, aber, eine gewaltsame Befreiung befürchtend, ließ es die Frohnveste von geheimen Wächtern umstellen. Diese Besorgnis war nicht unbegriindet. DuDinst- leute Manharts eilten mit der Trauerbotschaft in ver schiedenen Richtungen auseinander. Nur die Bäuerin saß trostlos in dem öden Hause

erkannte die Stimme, aber er regte sich nicht. Denn er war kein Manharter. Als er einem Bekannten de'n Vorfall erzählte, machte dieser bei dem Landgericht die Anzeige. Sebastian Manzl von Liendla wurde vor gerufen; er wand sich jedoch aus der Schlinge. — Die Manharter verabredeten sich auf seinen und des Freundes Antrieb mit allem Ernste über die Spren gung der Frohnveste. Sie ließen sogar unzweideutige Drohungen fallen. Doch konnten sie sich auch die Schwierigkeiten und Gefahren nicht verbergen. Ver

auf die Befreiung ! der Häuptlinge; denn auch gegen das Landgerichts- j personal sumse Drohung umher; das Unternehmen ! hülle sich jedoch behutsam in bergendes Dunkel; man ! höre nur, ohne zu sehen. Tribus berichtete diese Mel- j düngen an das Kreisamt. Eine Staffette trug am ! 26. Mai nach! Mitternacht Befehl und Weisung heran. ? Beide Gefangene, Manhart und Thomas Man, soll- ! tcn ungesäunN an das Landgericht Rattenberg abge- j geben werden. Doch bis zum Tagesanbruch ließen sich ! die nötigen Vorbereitungen

und der Gerichtsverpflichtete Johann Haus berger die Anzeige, am künftigen Sonntag (Trinitas, 6.) werde sich der Klub in Manzls Wohnung ver- sammeln; in der nächtlichen Zeit oder nach (?) dem Gottesdienste, um dem päpstlichen Segen des Va ters Manhart sowie seiner „Predigt" beizuwohnen. Das Landgericht traf daher die sorgfältigsten Vorkehrun gen, die Versammlung plötzlich zu überfallen und zur Strafe zu ziehen. Das Herankommen der Manharter aus den entfernteren Orten am Vorabend oder im Morgendämmer sollte die Zeit

der Zusammenkunft be zeichnen. Aber die Lauernden wurden schmählich ge täuscht; denn sie mußten sehen, wie zahlreiche Man harter aus Westendorf und Hopfgarten in der Nacht talauöwärts gingen. Das Landgericht schickte einen Eil boten an bas Landgericht Kufstein. Der dortige Land richter begab sich persönlich nach Kirchbühel und ließ Seite 61

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Wörgler Nachrichten
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Pagina 3 di 10
Data: 10.12.1932
Descrizione fisica: 10
Hausmann stellte am 26. Sep tember 1823 beim Landgericht die amtliche Anfrage über den Grund oder Ungruno jener Rückkehr. Für das Vikariat Hopfgarten verfaßte der Früh- messer Andrä Huber eine energische Vorstellung am 4. Oktober. „Wir können das größere Aufleben und die weitere Verbreitung dieser Sekte nicht mehr ver hindern, wenn die beiden Genannten wieder zurück kehren, obwohl es unserer Bemühung gelungen ist, daß seit mehreren Jahren niemand zur Sekte über ging, sondern vielmehr manches Mitglied

, wenn Manzl und Mair zurückkehren." VII Das Landgericht drang auf die Deportierung der unruhigsten Manharter schon am 30. Juli 1823, dann wieder am 14. Oktober und schlug für dieses Schicksal folgende vor, mit Beifügung der notwendigsten Be merkungen: 1. Sebastian Manzl, 54 Jahre alt. Besitzt ein gan!- zes Bauerngut und ein Viertel als ZuleheN; ersteres ist gegen die Hälfte der Früchte zur Bearbeitung in Bestand vergeben, letzteres an Manharter verpachtet. Er kaufte in Zeiten der Teuerung

und weiters angeordnete peinliche Untersuchung wegen Störung der inneren Staatsruhe und der Religion aufzuheben und zu verordnen befunden, daß beide der politischen Obrigkeit zur geeigneten Amtshandlung zu übergeben seien. Dadurch wird die politische Unter suchung auf den Standpunkt zurückgeführt, wie der selbe vor der Einleitung der peinlichen' Untersuchung bestanden hatte, und das delegierte k. k. Landgericht Rattenberg hat nur hierüber ferner das Amt zu han deln." „Beide Individuen werden einstweilen

in einer so angenehmen Lage, als die An hänger und Leichtgläubigen im Brixentale wähnten. Von einander getrennt saßen sie in den Gefängnissen der Frohnveste, so lange schon der frischen Luft, der er quickenden Sonne und freien Bewegung entbehrend. Das Landgericht Rattenberg harrte immer auf die Akten des Landgerichtes Hopfgarten, indem die Un tersuchung der beiden Häuptlinge von den Ergebnissen über ihre Mitschuldigen abhing. Indem Manzl und Mair jedenfalls auch noch vernommen werden muß ten, wurden sie am 15. Juli

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Alpenländer-Bote
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Pagina 5 di 16
Data: 05.10.1913
Descrizione fisica: 16
. Den Branntwein ließ er sich selbst am besten munden und oft lag er betrunken in der Hütte, ein und die andere Woche saß er auch im Arrest beim Landgericht, wenn die Gendarmen ihn wegen Schnapsbrennen oder Wilddiebstahl abgesaßt hatten. Sein Weib, die arme Hedwig, litt dann grausame Not, denn zu betteln schämie sie sich und Arbeit fand sie keine, weit die Leute in Hellbrunn mit dem wilden Jos nichts zu tun haben wollten. Man beargwöhnte und fürchtete den Jos überall und dieser hatte in seiner Verbitterung

war nichts zu erreichen und man ließ den Timmler eine Zeitlang unbehelligt. Zu Anfang des Sommers aber wurde nach einer lan gen Verhandlung in der Gemeinde die Sache dem Landgericht übertragen, welches entschied, daß der Timmler Jos sein Kind binnen acht Tagen herauszu- geben habe, widrigenfalls ihm dasselbe mit Gewalt ab- genommen werden soll. — Jetzt kämpfte der Timm ler mit verzweifelter Entschlossenheit um sein Mäd chen. Er versteckte sich mit dem Kinde in abgelegenen Heuschuppen, unter Hüttendächern

mit dem Mädchen an- fangen? Da mußte unbedingt ein Mittel getroffen werden. Er sann hin und her und kam endlich zur Ueberzeugung, es wäre das Beste, zum Landgericht hinunterzugehen und mit den Herren einmal eine gründliche Aussprache zu Pflegen. Lange kämpften noch Furcht und Hoffnung in seiner Brust, dann entschied er sich für den schweren Gang. Er richtete droben an der Waldscheid im dichtesten Gestrüpp ein Mooslager her, wölbte abgestorbene Baumstümpfe darüber, schich tete auf die Sparren viel Reisig

auf der Straße weiter und gelangte zu Mittag nach Kundorf, wo das Landgericht seinen Sitz hatte,

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Wörgler Nachrichten
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Pagina 6 di 10
Data: 17.12.1932
Descrizione fisica: 10
als jemals, da er bemerkte, daß Bruneck als sein bleibender Verbannungsort bestimmt sei. Wenn er ge fährlich scheine, so müsse ja die Regierung seine Ent fernung nur wünschen; wenn er aber keinen Anlaß zu ei nein begründeten Verdacht gebe, so solle man ihn endlich wieder in Freiheit setzen und in die Heimat entlassen. DaS Landgericht Hopfgarten gab auf ctite Anfrage dem Präsidium den Aufschluß, Anna Aschaber, die Gattin deS Manzl, habe Kopf genug, die Gegenwart des Mannes überflüssig

; sie scheute sogar die Beschwerden deö tveiten Weges nicht und besuchte ihn zu wieder- holtenmalen, tröstend und atlö der Heimat Nachricht bringend. Alö Kurator für deir abwesenden Manzl war Wolfgang Hagleitner vom Landgericht atrfgestellt; das Hauswesen leitete jedoch die Bäuerin selbst. Man harter bearbeiteten die ausgedehnten Felder um die Hälfte des Ertrages. In Bruneck wurde Manzl übrigens tnit möglich ster Schonung behandelt. Innerhalb des Städtchens war ihm freie Bewegung bewilligt. Die Morgenzeit

aus über die Verfolger der Kirche, über die ketzerischen Regierungen, über die meineidigen Geistlichen. Doch waren solche Sttitme nttr augenblicklich, uN) tvenn sie auögetobt hatten, schlugen sie in heiteres Lachen um. Das Kreisamt Bozett ntachte den Antrag, ihn bei den Kapuzinern, die er gern besuchte, uitterzttbringen. Aber das Präsidium erwiderte, Thomas Mair habe noch ztr wenig Proben der Besserung gegeben,, als daß er einer solchen Begünstigung würdig wäre. Viel mehr soll das Landgericht seine Faulheit

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 4 di 8
Data: 15.03.1935
Descrizione fisica: 8
Quittungen. Damit scheine die Kirche als Klient der Versicherung auf und ihr Anspruch auf die Versiche rung erwiesen. Zum Anspruch der Gemeinde auf die Versicherung fehle der Nachweis über einen Beschluß der Gemeinde vertretung zur Errichtung eines solchen Vertrages. Auch sei ein solcher Beschluß weder beim Landgericht noch bei der ständischen Buchhaltung angemeldet oder zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Gemeinde, vertreten durch den Kirchenbaurat, ging energisch ins Zeug: „Es ist eine allen Behörden

, der hohen Landesstelle, der Kreisstelle, dem Landgericht und der ständischen Buchhaltung bekannte Tatsache, datz die Gemeinde die Kirche und den Turm bei der Asse kuranz selbst versichert und die Versicherung aus eigenen Mitteln bestritten hat." Zur Errichtung des Versicherungsvertrages wurde in der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 1835 der damalige Gemeindevorstand Josef Hörbiger beauftragt, der diesem Antrag schon am 4. Dezember 1835 nach gekommen ist. Die Durchführung der neuen Versiche rung

von dem ihr unmittelbar Vor gesetzten Landgericht dazu aufgefordert worden ist. Der Beschluß selbst sei durch die Aussage der beiden hochwürdigen Ortspriester genügend bewiesen. Wenn die Amtshandlung über die Vertragserrichtung, die beim Landgericht vorgenommen wurde, dem Kreis amt und der ständischen Buchhaltung nicht zur Kennt nis gebracht wurde, könne die Gemeinde nichts dafür!" Das Kreisamt ergänzte diese Auslegungen mit einem Bericht über eigene Erhebungen, die ergeben haben, datz

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 5 di 8
Data: 03.01.1920
Descrizione fisica: 8
, wo er Ministerpräsident ist." Hamburg. (Gegen den Sechs st unden- tag.) Der Hamburger Kohlenausschuß, dem auch Arbeiter angehören, erläßt einen App.ll an die Berg arbeiter, von dem Sechsstundentag abzustehen, da er von katastrophalen Folgen für das Wirtschaftsleben sein werde. nur dem äeriätfstaale. (Pfe r d e sch i e b e re i.) Das Oberste Landgericht München hat die Revisionen des Dienstknechtes Gruber beim Baumeierwirt in Kiefersfelden und des Metzgers Kraut dort gegen das Urteil der Straf kammer in Traunstein

kostenfällig verworfen und auf die Revision der Zollbehörde beide unter Aufhebung des Strafkammerurteiles zu je 5300 Mk. Geldstrafe, ev. 162 Tage Gefängnis und zur Zusatzgefängnis strafe von je 1 Monat verurteilt. Das Landgericht Traunstein hatte zu Unrecht nur Beihilfe zum Bunden- schmuggel statt Mittäterschaft angenommen und außer der Zusatzgefängnisstrafe nur 1500 Mk. Geldstrafe ausgesprochen, ausgehend davon, daß beide nur mit Rücksicht auf die versprochenen Belohnungen im Inter esse des Gastwirtes

Augenblick der Ausführung des Schmuggels nicht aus seinem bomben sicheren Unterstand und ließ andere die Kastanien für sich aus dem Feuer holen. Deshalb .wurde das Ur teil gegen Hohenadl aufgehoben und muß nochmalige Verhandlung am Landgericht Traunstein erfolgen. („Wendelstein".) Day Des Dreihönigs-f eiertages wegen er leb eint die nächste Hummer am Mittwoch den 7. Jänner, nachmittags 5 Uhr.

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Neueste Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 23.12.1927
Descrizione fisica: 8
der ..Werßrnssnchen Gromada", dis ange- ülagt sind. dis Lostrennung der Ostmark von Polen im Wege eines bervafmeten Aufstandes geplant zu haben. Es find nicht weniger als t a u s e n d Z e u g e n vorgeladen. Der Kampf um die volle Matz. München, 22. Dez. Der Pächter eines Münchener Kellers sowie sein Kassier und sein Schenkkellner wurden vor einiger, Zeit vom Landgericht München als Berufungsinstanz von der An klage wegen schlechten Einschenkens f r e i g e s p r o ch s n: in den Gründen wurde angeführt

, daß auch das Finanzamt den Ueber sch an k besteuere. Gegen dieses frersprechende Urteil legte der Staatsanwalt Revision zum Ober st en Landgericht ein, das die Berufung aus folgenden Gründen verwarf: Das Berufungsgericht geht davon aus. daß sich beim Einschenken von Bier, wegen seiner Eigenschaft, zu schäumen, ein gewisser Fehl betrag an dem vollen Maße nicht vermeiden lasse. Es prüft auf Grund der Ergebnisse der Beweisaufnahme eingcherrd. welches durchschnittliche Fehlmaß sich aus den verschiedenen Kontrollen

nicht auf die rechtliche Zulässigkeit des Ueberschanks in dem Maße, das der Besteuerung zugrunde gelegt worden ist. ge- fchjoistn werden darf. weil, auch ein mit unerlaubten Mit« teln erzielter Gefchäfisgewinn der Besteuerung unterliegt. Das Oberste- Landgericht stellt ferner fest, daß selbst Mitglieder des Vereines gegen das betrügerische Einschenken ein Fehlmaß. das einem Uebersckank von etwa ze'n Prozent entspreche, nicht als einen Beweis für vorsätzliches' schlechtes Einschünken angesehen hatten. LmMmEPM m- Spiel

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