Haben, als die henden Gesetzen verfügt werden würde. Nichterscheinenden den Beschlü»en der Anwesend«,, beige- Kaiser!. Königl. Landgericht Karneid zu Bbtzen, treten geachtet würden. den sy. Jnnt »629. .Äitzbühel, den ». JuN »iZüy. - Stainer, Landrichter. Fürst v. LambergischeS Landgericht. ——^— Knoll, Landrichter. 3 V 0 rladu ngS-Edikt. - ' Ursula Sponring, ?lnton Danlerische Gattin, am S Vom kaiserl. königl. Landgericht? Glurnö wird durch Pirchanger bei Schwatz hinterließ folgende vier Kinder, gegenwärtiges Edikt
anzuzeigen, und ihr Erbrecht mehr gehört werden, und diejenigen, die ihr« Forderung darzuthun, als widrigenS obiges Vermögen den bekannte» biö dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deS ge- Erben, denen es nach dem Gesetze gebührt, der Ordnung sammten in» Lände Tirol und Vorarlberg befindlichen nach eingeantwortet werden würde. Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme K. K. Landgericht Schwatz, den 22. Inni ,k)sy. auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein , Schiestl
, und in dieser nicht mie liche Glänbiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch daS Recht, die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden kraft de»en er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden hxjgetreten geachtet werden würden. ' verlangte, zu erweisen, als widrigenS »ach Verfloß deS K. K. Landgericht Glurnö, den 3. Juli ilZsq. bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, nnd Putz, Landrichter. diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel
, oder wenn auch ihre Forderung aus ein eingeräumt »vorder» sey. liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß Kaiserl. Königl. Landgericht Zell am Ziller, also solche Glänbiger, wenn sie etwa in die Ma»s den 3o. Juni schnldig seyn sollten, die Schuld ungehindert deS Koni- Ender, Landrichter. ' penfationö-, Eigenthums-oder Pfandrechtes, daS ihnen - sonst zn statten gekommen wäre, abzutragen verhalten 1 Edikt. werden würden. Zur Erhebung deS SchuldeustandeS deS am 2,.März . Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen
, solche bei der auf den auf den 3. Aug. dieß Jahrs um «1 Uhr Vormittags in die- ^1. September d. I. Vormittag »in, y Uhr bei diesem Land- ser LandgerichtSkanzlei angeordnet, bei welcker säinmt- ' gerichte angeordneten Tagsatzung anzumelden nnd auözu- liche Gläubiger uni so gewisser zn erscheinen haben, als die weisen. Nichterscheinenden den Beschlu^en der Anwesenden be:» LandgerichtKaltern, den 3o. Juni lg?-). getreten geachtet »vürden. v. Unterrichter, Landrichter. Bezan, den Juni »gsq. K. K. Landgericht Bregenzerwald. 2 Knn