z Edikt. Hr. Michael Kofler, Handlung«kom»niS zu R,venS- burg, Hai durch seinen Bevollmächtigten Hrn. Joti. B. v. Winkelhofen dahier auf sein Gesuch vom 7. Juni dieß Jahr« mit dießgrrichllichem Bescheide vom nämlichen Tage, Nr. 143V, wider Joseph Tobias Schmidhammer, ehemaligen Privatdiener des Hrn. MajorS v. Gummer zu Neustift seeligen, zur Deckung einer DarlehenS-For- verung von 60 st. R. W., Zinsen und Kosten, daS ver both auf jene 154 st. 54 '/z kr. W. W. C. M. erwirkt, wel che für Joseph
TobiaS Schmidhammer, als Major v. Gummer'fcheS Legat, in di'eßgerichllkcher Depositenkasse liegen. Neber de« Ersteren Rechtfertigungsklage wurde zur mündlichen Verhandlung hierüber <>.uf 19. November d. I. um 8 Ubr Vormittags in daiger LandgerichtSkanzlei mit dießgerichtlichem Bescheide vom heutigen Tage Tag satzung angeordnet, und da der Wohnort dcö Beklagten Joseph Tobiaö Schmidhammer nicht ausgeforscht wer-, den konnte, für diesen auf seine Gefahr und Kosten Hr. Joseph Pircher, Privat dabier, alö
st. 30 kr. R. W. auf die Nachkömm linge ihrer Eltern Christian Meyr und Maria v. Larcher falle. Der Erblasserin Vater hat fcwohl in erster Ehe mit besagter Maria v. Larcher, als auch in der zweiten Ehe mit Margareth Schlechtleitner mehrere Kinder er zeugt. Da nun diesem Landgerichte unbekannt ist, ob und welche gesetzliche. Erben außer den vom Joseph Mepr, doppeltfeitigen Bruder der Erblasserin, rückgelassenen Kindern Joseph und Anna Meyr noch vorhanden seyen, so werden hiemit olle jene, welche auf diese Verlassen- schasl
Ansprüche ans was immer für einem RechtSgrun- de machen zu können glauben, erinnert, ihr Erbrecht binnen einen> Jahre um so gewisser bei dieser Abhand- lungs-Jnstanz anzumelden, und sich gehörig auszuwei sen, als widrigenfalls diese Verlassenschaft nach Vor schrift der Gesetze verhandelt werden wird. K. K. Landgericht Karneid'zu Botzen, den 14. Aug. 1339. Stainer, Landrichter. 2 Vorladung. Joseph Windisch, ein Sohn des Michael Windisch, geweSten Binders in Sterzingen, hat sich schon vor mehr
, aus Ansuchen deS aufgestellten Kurator« Jo seph Beer hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist um lo gewisser von seinem oder ihren Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, als widrigenS auf weiteres Anna gen zur Todes - Erklärung deö Joseph Windisch geschrit ten, und sein Vermögen den gesetzlichen Erben einge räumt werden würde. K. K. Landgericht Sterzing, den IL. Aug; 1S39. Beer, Landrichter. 2 Kundmachung. Vom gefertigten Landgerichte wird hiemit bekannt gemacht, d/,ß man zur Erhebung des Schuldenstandes