v. Maurer, Tochter des verstorbenen k. k. Pro- vinzial-StaatSbuchbaltungS-RechnungS-Offm'olen Pe ter v. Maurer dahier, aus gesetzlichen Gründen unter Kuratel zu setzen, und für sie einen Kurator in der Per son des Joseph Lindner (Sohn) , WachshändlerS hier, aufzustellen befunden. I Innsbruck, den 26. April 1844. Franz Graf v. Alberli, Präsident. Dr. Jof. v. Attlmayr, Landrath. Karl v. Spreng, Landrath. v. Fischer, Sekretär. I Edikt. Vom k.k. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Ge- richte Ebrenberg
, und für ihn in der Person seines Bruders Anton Neyer in SchrunS einen Kurator zu be stellen befunden. K.K. Landgericht Montafon. SchrunS, den 26. April 1844. Meßner, Landrichter. ' 3 Edikt. Ueber Maria Haid, Wirwc des am 29. November vorigen Jahrs verstorbenen Joseph Moritz, gewesenen GlaserS zu NauderS, wurde aus gesetzlichen Gründen die Kuratel verhängt, und in der'Person deS Franz Mathoi, Bauersmann zu NauderS, ein Kurator bestellt, waS zum Wissen und Benehmen für Jedermann hiemit bekannt gegeben wird. K. K. Land
- und Kriminal - UnterfuchungS - Gericht NauderS, den 27. April 1844. Patfcheider, Landrichter. Kerber, RechtSprakt. 3 Edikt. Nr. 745 Won dem k.k. Land - und Kriminal-UnttrsuchungS» Gerichte Rattenberg wird biifnit bekannt gemacht, e« sey am 29. September 1837 ein gewisser Joseph Aliton Feßler, gebürtig von Heimenkirch, königl. baier. Land» gerichtS Weiler, gewesener Bierwirth beim Schneider- häuöl zu KropsSberg, der Gemeinde Gertraubi d. G-, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, in wel cher
er seine Gattin Rosina GänSluckner zum Erben ein setzte, sie aber verpflichtete, den Nachlaß nach ihrem To de zur Hälfte einer sichern Karoliua Feßler, zur andern Hälfte seinen andern gesetzlichen Erden zu überlassen, gestorben. Am 16. d.M. ist nun auch die Witwe Rosina GänS luckner mit Tod abgegangen. Da nun diesem Gerichte der Aufenthaltsort der Karolina Feßler, und noch ferner unbekannt ist, welch andern Personen auf die Verlossenschaft deö Joseph An ton Feßler ein Erbrecht zusteht, so wird die Karolina
Feßler erinnert, sich binneü eine»» Jahre bei diesem Ge richte zu melden und dießsällige Erbserklärung einzu reichen, den übrigen gesetzlichen Erben aber, welche An sprüche auf die Joseph Anton Feßlerische Verlassenschaft zu machen gedenken, wird aufgetragen, ihr Erbrecht bin nen der gleichen Frist von einem Jahre AM so gewisser bei diesem Gerichte, alS AblzandlungSinstanz, anzumel den und sich gehörig auszuweisen, als widrigenfalls diese Verlossenschast mit dem ausgestellten Kurator