Bekaniitgebnng der Be dingungen werte versteigert werden. Die Hypothekar-Gläubiger haben nach dem Gnber- nial-Cirkulare '.>c»> 6. April 13^0 ihre Forderungen bis zur ersten Tagfotzung anzuiiielten, und falls'sie nicht Im GerichtSbezirke wohnhaft wären, einen Hchriflenem- pfänger namhaft zu mache». <?. K. Bezirksgericht Kalter», am 20. Juni 1SS1. Nr. Rapp. Z Edikt. Nr. 4340 Von, k. k. Bezirksgerichte Kalter» wird bekannt ge macht, daß in der ErekiitionSsachc der Ursula Margerin in Et. Michael gegen Joseph
den bekannt gegeben werden. Die Hypotliekargläübiger haben nach dein Gnbern.- Cirkulare vom 6. April >340 ihre Forderungen bis znr ersten Tagsatzung anjuiiicldei,, und falls sie nicht in diesem Bezirke wohnhaft wären, einen Schrifteneinpfän ger namhaft zu machen. K. K. Bezirksgericht Kältern, am 21. Juni 1351. Nr. Napp. 3 . -Edikt. Nr. 2143 Vom k. k. Bezirksgerichte Zmst. wird hiemit all gemein bekannt gemacht, daß auf Ansuchen des Joseph Gstrein in Vertretung des Hrn. Franz Adam, Kuraten zu Oberau, wider
gesetzliche,. Erbe», der Geschwister und deren Nachkommen des zu Obletta in der Gemeinde St. Christina in Gröten, am 9^ d. Mts, verstorbenen ledigen Bauersmannes Joseph J nsnltt, ein Miterbe, nämlich Peter Ittsn M, Bruder des Erblassers,' linbckannten Aufenthaltes ist, so werden sämmtliche noch nicht angemeldete Erben hiemit aufgefordert, binnen e i n e in I a h r e, - von dem nnten angesetzten Tage an gerechnet', ihr Erbs erkiären unter Ausweisung .des gesetzlichen Erbrechtes bei diesem Bezirksgerichte
anzubringen, widrigenS die Verlassen schast mit den erklärten Erben verhandelt nnd ihnen ein- , geantwortet würde z — den sich später melrenden Erben aber ihre ErbSansprüche nur so lange vorbehalten blieben, ais sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K.'Bezirksgericht Kastelrntli, den 29. Nov. 1850. ^1. i. Neisach, Auskultant. 3 . Edikt. Nr.^1359 Am ?0. Maid.Js, starb Joseph Marth, Bauersmann in Fsichsbfrg, ohne letztwillige Anordnn,,g. Die gesetzlichen Erbe,, zn denen Nachlasse sind: Dasid Marth
in Savvjen. Johann Joseph Marth, Franz Marth, Michael Marsh, Joseph Anton Marth, Ferdinand Marth, Letztere un bekannt wo in der Schweiz abwesend. Diese Erben-werten hiemit aufgefordert, binnen e i n e in Jahre, von dem llnten angesetzten Tage an gerechnet, sich beim ge fertigten Bezirksgerichte zu melken, ihr Erbserklären anzu bringen, witrigenfalss qnch ohne ihr Beikcmmei» die Ver? lassenschaft mit den übrigen Erben und dem für die ab wesenden in Person ihres Brüters Augustin Marth' auf- , gestellten