zu Helegen, und bis 20. Februar 1835 bei diesem Stadtma- gistrate einzureichen. Stgdtmagistrat Bregenz, den 7. Iän. 1835. Reiner, Bürgermeister. Dezel, Rath. Amtsbl. z. B. v. u. f. .T. n. B. 9. 1335. ^ Umschreibung. (III. Z) Von »,em k. k. n. ö. Landrechte wlrv hiemlt betannt aemacht: ES habe Joseph Philipp Sticker von Hainingtkal, k. k. Rath und Hoffuttermeister, in seinem hierorts publizirten Testa mente, ddo. 8. April 1802, zum Vortheil» der Nachkommen schaft seines Großvaters Jakob Sticker
ein StiftungSkapital von'Üö.OOO fl. in vier Prozent rücksichtlich zwei Prozent FvndS- Obligationen mit der Widmung bestimmt, „daß hievon die verfalleneu Zinsen alle zwei Jahre erhoben, und der zweijäh rige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechs lung im Geschlechte, einmal einer Mannsperson, das ander» mal einer Weibsperson von erwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden solle.' „Jene Personen, die schon einmal den zweijShrigen Zinsen betrag bezogen
haben, können so lange als noch andere Jakob - Stickersclie Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhallen haben, denselben wiederholt nicht beziehen uiigeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung noch nicht ge nossen haben, mit den übrigen zum Stiftungsbetrage berech tigten Blutsverwandten befugt sind, auf dieselben einen An spruch zu macken, und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlhabenheit ein Hinderniß wirket, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden.' „Bei dem Zusammenflusse mehrerer
verwandten Mitbewerber soll sowohl in Fällen, wo nurMcknnSpersonen zusammen lref- fen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen konkurriren können, diejenige Person vorgezogen werden, die dem gemein schaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. „Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Per sonen soll jene vorgezogen werden , die den Vorzug des höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich nahen und gleich alten hat ein gewähltes Loos den Vorzug zu entscheiden
.' „Sollten alle vorhandenen Ndchkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes seyn , so wird die angeordnete Ab wechslung im Geschlechte von Aall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert , nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Stickersche Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhaltn hat, so werden die lebenden Jakob Stickerfchen Nachkommen