¬Die¬ Fugger : Geschichte eines deutschen Handelshauses.- (Deutsche Volkheit ; [61])
zog Jakob alle Folgerungen aus dem Vertrag von )S02. Ihm gegen über konnte sich keiner seiner Neffen durchsetzen, die zunächst nicht ein mal als Gesellschafter eintraten. Bis zu seinem Tode MS hat Jakob das Unternehmen mit ungeheurer Tatkraft allein geführt. Er ging so gar so weit, daß die Neffen ihre Untertänigkeit ihm gegenüber noch notariell wie feierlich durch den Lid auf das Evangelium bekräftigen mußten. Hätten sich ihm die Neffen nicht gefügt, so mußten sie auf alle Vorrechte
der männlichen Nachkommenschaft Verzichten. Nach dem Tode der beiden Brüder stellte Jakob eine Abrechnung auf, in der der Geroinn aus dem ungarischen Handel noch nicht angeschlagen War. Danach ergab sich für die Srben Ulrichs ein Guthaben von zoS4vg fl., für die Georgs von 94 757 fl. und für Jakob selbst von ßs 999 fl., ein beachtlicher VermögenszuWachs in so kurzer Zeit. Zwar sollten alle früheren Abmachungen weiter gelten, doch am so. Dezember kam ein neuer Vertrag zustande. In die neue Handelsgesellschaft
„Jakob A'gger und Gebrüder Söhne' Wurden „auf ihre fleißige Vitt' Ulrichs Söhne, Ulrich der Jüngere und Hie ronymus, und Georgs Söhne, Raimund und Anton, aufgenommen. Wiederum auf sechs Jahre Wurde sie abgeschlossen, doch Jakob allein hatte das Recht, sie beliebig zu verlängern, von sich aus aufzulösen und seine Neffen auf Grund einer nur von ihm aufgestellten Bilanz auszuzahlen. Vie Neffen erhielten keine Prokura, hatten aber für alle Handlungen Jakobs mit aufzukommen. Jakob allein blieb „Haupts
Herr' und Regierer, und bezeichnenderWeise spricht er nur von „sei nem Handel'. Daneben Wahrte er sich Weitgehende Vollmachten in der Verwaltung des Grundbesitzes; er durfte Teile davon verkaufen und übernahm nur die Verpflichtung, vollgültigen Ersatz zu schaffen. Ma ren noch alle Gesellschafter gleichberechtigt gewesen, so war nun- mehr Jakob übergeordnet, der „Hauptherr', besaß diktatorische Macht seinen Neffen gegenüber. Dieser Vertrag von zszZ brachte dm glanz vollen Abschluß, den Handel
auf monarchischer Grundlage aufzu bauen. Ohne wesentlichen Widerspruch hat Jakob seine überragende Stellung bis zum Tode behauptet. Stets aber war er besorgt, seine Neffen gut auszubilden, von denen nur zwei, Ulrich der Jüngere und Anton, kaufmännische Begabung zeigten. Die von Jakob geschaf fene Rechtsform behielten die Hugger bis zur Aufgabe ihrer Handlung bei und bestätigen damit den günstigen Einfluß, den sie ausgeübt hat. Ms ist ein Irrtum zu glauben, Jakob habe den Warenhandel ganz aufgegeben. Huggersche