wird hiemit bekannt gemacht: Joses Philipp Sticker von Haimiugsthal, k. k. Rat nnd Hossuttermeister, hat iu seinein Testa mente vom 8. April' 1802 zum Vorteile der Nach kommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in vierprozen- tigen, rücksichtlich zweiprozentigen Fondsobliga- tionen, mit der Widmuug bestimmt, „daß hie- von die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre be hoben werden, und daß der zweijährige Zinse,r- betrag mit Beobachtuug eiuer ständigen Abwechs lung
im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das anderemal einer Weibsperson von der vor erwähnten Nachkommenschaft des Jakob Sticker erteilt und verabfolgt werden solle. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können solange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömm linge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihrer Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht, genossen haben, mit den übrigen
, zum Stistuugsbezuge berechtigten Blutsverwandten befugt fiud, auf denselben einen Anspruch zn machen, wobei überhaupt weder At ter, noch Würdigkeit, noch Wohlhabenheit ein Hindernis bewirkt, dieser Wohltat teilhaftig zu werden. Bei dem Zusamlueutrefseu mehrerer Mittver- ber solleu sowohl iu Fälle«, Ivo nnr Manns personen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo uur Weibspersonen konkurrieren können, die jenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dein Grade
. Wenn alle lebenden Jatob Siicker'schen Nach kommen den Stistuugsbetrag schon bezogen hät ten, oder niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hätte, so werden die Jakob Tticker'schen Nach kömmlinge bis znr Geburt fernerer Nachkommen zur wiederholten Beziehung des Betrages zuge lassen. Da nun die mit dem StistnngSgennsse für die Jahre 1911 und 1912 beteilte Person eine Weibs person war nnd dadurch die gegenwärtig für die Jahre 19l3 und 19l 1 zu verleihenden In teressen
des derzeit in 1>/iprvzeiitigen Schuld verschreibungen der einheitlichen, in Noten ver zinslichen Staatsschuld im Betrage vou 20.000 sl., d. i. -10.000 Kronen, bestehenden vstistnngS-Ka-- pitales zusolge der oberwähuteu Abwechslung im Geschlechte einer Mannsperson zu verleihen sind, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nach kommen männlichen Geschlechtes, welche den Stiftungsberrag noch nicht bezogen haben, aus gefordert, ihre mit den ihr Alter nnd ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob