zum Vortheile der Nachkommenschaft feines Großvaters Ja kob Slicker ein Stiftungskapital von 26,000 fli in v?er- perzentigen, rückfichllich zweiperzentigcrFondsobligatio- nen mit der Widmung bestimmt: „Daß hievon.die vsr- fallenenZinsen alle zwei Jahre erhoben und der zweijäh rige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständiqcn Ab wechslung im Geschlechte, einmal einer Mannsperson, daS andere Mal einer Weibsperson von erwähnter Nach kommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolget werden solle
. Jene Personen, die schon einmal den zwei jährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Stickerische.Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Belrag noch nicht erhalten haben, den-' selben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung noch nicht genossen habe». mit den übrigen zum SiiftungSbetraqe berechtigten Blul5- verwandten befugt sind^ auf denselben einen Anspruch zu machen, und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlhabenheit ein Hinderniß
wirket, dieser Wohl- t hat theilhaftig zu werdend Bei dem Zusammenflusse meh- rörer verwandter Milbewerber soll sowohl in Fällen, wo nur Mannkversonen zusammen treffen, als auch in Fäl len, wo nur Weibspersonen konkurriren können, dieje nige Person vorgezogen werden, die dem gemeinschaftli chen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unier mehreren, in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen sott jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters
für sich hat, und unter mehreren gleich nahen und gleich alten hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. SolUen alle vorhande nen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, wel che noch nicht den Zinsenbetrag erhallen haben, einerlei - Geschlechtes seyn» so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von F.ill zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sti ckerischen Nachkömmlinge den SliftungSbelrag schon be zogen hätten, oderNiemand von dieferAbstaminung'sich melden
würde, der denselben noch nicht erhalten hat; so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Geburt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbetrages zugelalien.' Da nun der mit dem StislungSgenufse für die Jahre ikZ^>y und >33u zuletzt Getheilte ein Mann war, daher die gegenwärtig für die Jahre lk?3, und ,l?3s verfallenen und zu »ertheilenden Sliftungs - Interessen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte an eine Weibsperson zu verleihen kommen; so werden hiemit alle Jakob