auf ein höheres'Ku.lturniveau zu bringen, als auch von Italien aus, da? in Aethiopien seinen besonderen und gefährlichsten Feind erblickt. Ein Fall, wie der Aethiopiens, kann nicht mit der Anwendung von Mitteln, wie sie der Covenant zur Verfügung stellt, gelöst werden, weil eben der Covenant sel ber nicht Fälle dieser Art vorsieht, d, i. von Län dern, die unwürdig und unfähig sind, am Ml» kerbund mit den Rechten und Verpflichtungen zunehmen, wie sie diese Teilnahme mit sich bringt/ Die Erklärungen der italienischen Regierung
die bewaffnete Organi sation de» Kaiserreiches für seine Nachbarn und besonders für Italien noch gefährlicher gestalte ten.^- ^ ^ ^ ' V / Äas wird noch viel schwerwiegender, wenn man bedenkt^ daß in den Vorschlägen des Ausschusses die Organisation des Heeres von jeder Kontrolle ausgeschlossen bleibt. Ein derartiger Plan, der das Heer vollkommen in der Hand einer Regie rung läßt, der hingegen eine ganze Reihe von Kontrollen für Fragen, von weit geringerer Be deutung auferlegt werden, beweist, daß bèi
der Abfassung dieses Planes keine praktischen Krite rien, die der Wirklichkeit Rechnung tragen, Paten standen. Eine andere Seite des Problems ist gleichfalls in den Vorschlägen des Fünseraus- schusses vollkommen vernachlässigt worden, näm lich die Gründe Italiens, die aus Verträge, histo rische Gegebenheiten und die Anerkennung seiner Mission in Afrika und der Sicherheit seiner Ko lonien beruhen. Der Ausschuß hat die besondere Situation nicht berücksichtigt, in der Italien auf Grund des Drei länderabkommens
Regierung absolut widersetzen, weil es wiederholt auf die mit dieser Lösung verbundene Gefahr bereits hingewiesen hat, denn würde Aethiopien eine Seemacht wer den, so würde sich die effektive Drohung dieses Staates für Italien nur noch vergrößern. Die ita lienische Regierung hat sich stets einer derartigen Eventualität widersetzt, hat doch Italien auch in anderen Zeiten einen auf einen Gebietswechsel zwischen dem Territorium von Ogaden und einen Zugangs zum Meer durch die italienische Kolonie Eritrea
, die Aethio pien für Italien bedeutet. Anstatt sich mit einer derartigen Idee zu be schäftigen, die absolut ^ im, Widerspruch mit der Schwierigkeit der Lage steht, hätte der Fünfer- ausschuß die Rechte territorialer Natur, die Ita lien durch da» Dreierabkommen (Art. 4, Para graph D) zuerkannt worden sind, betreffend die territoriale Verbindung zwischen Eritrea und dem SomalilaNd westlich von Addis Abeba nicht ver nachlässigen sollen. Von den im Dreierabkommen enthaltenen Dispositionen wird in den Vorschlä