Imo, d§r dennaüge Magistrat zu Roveredo, Botzen, und Innsbruck aller Justizverwaltung enthoben, und dazn ein Stadt-und respective Landrichter, oder Präetor mit Zugebung eines Stadt-und respective Landgerichtsschreibers bestellet werden solle; welch letzterer durch die feinen Sold unterstehende Leute alles, was die Schreiberei betrist, zu versehen hat. ido. Haben Höchstgedacht Se. Majefi. ei* «em solch angestellt werdenden Stadt - und Landrichter, oder Präetor die Besoldung von 1200
Wohlfähigkeitsdecreten ver sehene oder wirklich dienende, und durch diese neue Einrichtung ausser Aktivität kommender Beamter um diese zwei zu bestellende Dienstes- Lmter gehörig in Konkurs sezen, bis 9. August d. I. als peremptorischen Termin dergestalken, daß nach Auslauf desselben keine Anmeldung mehr angenommen wirö, seine ordentliche Meldung mit Beilegung der AZahlfähigkeits- Decreten bei dem vermahl noch bestehenden der obersten Zastizstclle Sr.k.k. Majest. vor geleget werden wird. Innsbruck den 9. Juli 1794
. Magistrat zu Roveredo, zu Botzen, ündIns- bruck anbringe«, und einreichen solle solle/ wotnach von der Bürgerschaft zu Roveredo, zu Botzen, and Innsbruck die; würdigste aus denen Kom petenten nach der bestehenden höchstenVorschrift gewähret, und vorgeschlagen, dieser Vorschlag aber sodann durch diesesAppellationsgericht nnd Vorkadungs* Edier. Bermög höchster Entschliessung vom 26 . In- »ius Empfang 2. dieses l. M, haben Se. k. k. apofil. Majest. die bisher in Botzen bestandene adrliche
, daß zu Besetzung diej.. - - ^eben, und dre zu diemr Stellkwgeeignete Beamte, welche dermalen beider adelichen Iustizadminjstajio.c, dann bet den Magistraten Innsbruck, Botzen, uEoveredo im Iustizfache sich verwenden, . .. ^jw ( »ij|wuyv |IU zur Koukurenz anzuweisen seien. Welche allerhöchüe Entschließung hiemit zuc Iedermannswiffeujchaft zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht werd, daß sich sowohl die der' malen schon dienende obbemcldte Individuen, als auch wer immer zu kompetireu verlanget
, und mit obgemeldten Eigenschaften versehen tja und dessen sich auswciftn kann, bis 9. Anguß d. I. als peremptorischen Termin bei diesem k. k. ooen. Appcllateonsgencht um ernannte: zu besetzende Aemter ordentlich zu melden, urw ihre schriftliche Einlagen eiuzumchen wisse» mö gen , und einreichen sollen. Innsbruck den 9. Inli. 1794 » •