Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autore:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo:
Wien [u.a.]
Editore:
Tempsky
Descrizione fisica:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura:
II A-19.074
ID interno:
75617
jene Ritter- bärtigen zu verstehen sind, welche noch nicht wirklich den Ritterschlag erhalten haben. Uber die Stellung der Ritter a. 0. v. Za Hing er, Ministeriales und Milites (Innsbruck, 1878). s h Weil sie wohl Lehen empfangen, aber nicht verleihen konnten, hießen sie „Einschildige' und bildeten nach lehenrechtlicher Anschauung den untersten He er schild. 4 ) Nähere Ausführungen in meiner „Geschichte Österreichs', 1, 485 ff. und bei Luschin, öst. Reichsgesch. 240 ff. Vgl. Werunsky
, S. 43 ff., 69 ff., 198 fi'. Die ältesten österreichischen Stadtrechte sind gesammelt von A. v. Meiller, Österreichische Stadtrechte und Satzungen aus der Zeit der Babenberger. „Archiv für österreichische Geschichtsquellen', 10, 87 ff. Winter, Urkundliche Beiträge zur Reiclisgeschiclito ober- und niederösterreichischer Städte (Innsbruck, 1877), gibt dazu Nachträge auch für die spätere Zeit. Für die übrigen österreichischen Länder