Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autore:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo:
Wien [u.a.]
Editore:
Tempsky
Descrizione fisica:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura:
II A-19.074
ID interno:
75617
, welche Maximilian I. geschaffen, baute sein Enkel Ferdinand I. weiter, nachdem er 1522 den alleinigen Besitz der österreichischen Länder erhalten hatte. Die zwei Regierungen oder Regimenter, 3 ) eine für die „niederösterreichischen' Länder in Wien und eine für die „oberösterreichisehen' in Innsbruck (mit einer siehe die Erörterungen von Deäk, Ein Beitrag zum ungarischen Staatsrecht. S. 75f. und Lustkaneli, Abhandlungen, S. 251 ff. — Nack E. Nagy, Magyar orszäg Közjoga (Ungar. Staatsrecht) 3. Aufl. 1897, fallt
der österreichischen Centralver- waltung (1493— 184-8), I. Bis zur Errichtung der österreichischen Hofkanzlei (bis 1619). „Mittkeilungen des Instituts', 8, 258 ff. Reiches, aber von einem etwas zu centralistischen Gesichtspunkte aus benutztes Material für die ganze Periode bei H. I. Ri der mann. Geschichte der österreichischen Gesammtstaatsidee, 2 Abth. (bis 1740) Innsbruck 1867 und 1889. Nachträge nncl Berichtigungen hiezu von Felln er in „Mittheilungen des Instituts', 15, 517 ff, Yen. hi emit die allgemeinen