, in die Stabt Mantua einfährt, grüßt den Reisenden die große Zita- della di Porto bei der Porta Mulina. Diese Zitadella (Fort) war das M i l i t ä r g e f ä n g n i s, in dem am 5. Februar 1810 Andreas Hofer und feiil Schreib ber Kajetan Sweth (1785—1864) als „Staatsgefan gene von Rang" interniert wurden. Die Gerichtsver handlung gegen Hofer fand aber nicht in diesem Ge fängnis, sondern im Palaste des Grafen Franz von Arco-Chieppio-Ardizzoni, wo das Kriegsgericht sei nen Sitz hatte, statt
, und zwar am 19. Februar 1810. Die Anklageschrift enthielt kurz den Tatbe stand, demzufolge sich Hofer gegen die Patents des Vizekönigs von Italien, Eugen Beauharnais, Exkanzlers des französischen Kaisertums, Fürsten von Venedig, kommandierenden Generals der italienischen Armee (geboren 1784, als Herzog von Leuchtenberg 1824), dedato Hauptquartier Villach vom 25. Oktober und 12. November 1809, vergangen habe, Art. 2 des Pat. vom 12. November lautete: „Jedes Indivi duum, welches fünf Tage nach Kundmachung
dieses Be fehles mit de n W affen in der Hand in Tirol gefunden werden sollte, wird arretiert und erschos sen." Art. 3: „Es wird gleichfalls arretiert und er schossen jedes Individuum, welches fünf Tage nach der Kundmachung dieses Befehles überzeugt (über wiesen) wird, Waffen verborgen zu haben, nach dem es von denselben gegen die Truppen Sr. Majestät Gebrauch gemacht hat." Nun seien bei der Ergreifung Hofers in dessen Hütte verschiedene versteckte Waffen vor gesunden worden, somit habe Hofer die zitierten
Patente verletzt. Während der über Hoser verhängten Untersuchungs--, hast wurde Hofer wiederholt von dem Festungsckom-- mandanten, dem französischen Generalleutnant Peter Franz Bisson (geboren 1767 y gestorben 1811 in Mantua) besucht. Mantua gehörte damals (seit 1797) zu Frankreich. Tie Erzählung, Bisson habe Hofer aus-, gefordert, in französische Dienste zu treten, ist historisch unrichtig. Hofer wurde nur einigen kurzen Verhören unterzogen, zuletzt am 18. Februar. Am 19. Februar, 3 Uhr nachmittags
sich mit wahrem Feuereifer auf die ihm gestellte undankbare Aufgabe, mußte in einem Tage den ganzen Untersuchungsakt, die mit Hofer in St. Leonhard i. P., Meran und Bozen aufgenommenen Verhöre, Zeugenaussagen, namentlich des Verräters Franz Raffl (geboren 1775, gestorben 13. Februar 1830), und Protokolle studieren und war nicht mehr in der Lage, neues Verteidigungsmaterial beizuschaffen. Die Verhandlung begann mit der Verlesung der Anklageschrift, sodann wurde Hofer, seiner Fesseln ledig, vorgerufen und gab