die Vereinbarung den Kaufsummenrest für das Viertel aus dem Oberen Wegleit hof nicht annehmen will (um somit den Kauf rückgängig zu machen), mit der Be gründung, daß er seine anweisers habende khindelen auf dero verkhauffers haab und guet vergreist (d. h. versichert), als khine er deshalben besagtes gelt diserzeit nit annemenP) Nach einer neuerlichen Überlieferungslücke finden wir für das Jahr 1626 wie derum Nachricht über die Besitzer zu Wegleit: auf dem Unteren Hof sitzt Chri- stan Kuplwiser
, der Obere Hof ist, so die Ultner Steuerbeschreibung von 1626""), Gemeinschaftsbesitz der Brüder Bartlmee, Peter und Georg Rainer. Zum Hof gehören eine alte Behausung, zwei Stadel und Stallungen, das halbe Pinterheisl, eine Säge, die halbe Mühle, zwei Bergmähder auf der Kuppelwieser und Lärcher Alm, die aber bey mannß gedenckhen nie gemät, sonder durch die Ihnen verfilt und überschit worden , und somit nicht mer zu gemessen sein'"'), das Almrecht zu Seegruben, nörderseits ein Teil an Gemeinswald
und -weide, so aber verschines jar durch die Schneelänen genzlichen verwiest (i. e. verwüstet) worden, dahero sy mit holz und waid großen manngel. Die Insgesamtschätzung beträgt 900 fl, gleich viel wie für den Unteren Hof. Innerhalb der nächsten Jahre müssen Bartlmee und Georg vom Hof gewichen sein, denn 1629 fungiert Petter Rainer, qua Inhaber des Wegleitgutes, als After grundherr für das Kloster Stams und erteilt in dessen Vertretung die grundherr liche Bewilligung zum Verkauf des auf Wegleitgrund
stehenden Weberhäusls.'"’) Auf Peter Rainer folgt dessen Sohn Sebastian, der den Hof zusammen mit dem mittlerweile dazuerworbenen Weberhäusl 1647 an sich erkauft hat. Die Baurech te bestehen, außer den zum Hof gehörigen Äckern, Wiesen und Rechten, in einer halben Behausung samt einem velligen Stadel und Stallung. 1 ") Als Kaufpreis für den Hof und für einen grossen khessl auch ainen silberpecher und ainen tischtu- ech mit ploben leisten aus der orgl gewirckht (besondere Erbstücke?) wird die Summe
von 900 fl verabredet, darüber hinaus bedingt sich der Vater die gebühr liche Herberge am Hof aus, oder, wie er in weiser Voraussicht hinzufügt, wenn sie sich daselbs miteinander nit betragen khundten, im Weberhäusl, sowie die Fütte rung einer Melchkuh und zweier Geißen. Die Nachbarn Feichter und Wegleiter vertrugen sich nicht immer gut, beson ders Sebastian scheint ein Hitzkopf gewesen zu sein. Die Quellen berichten von einer Verhandlung vor Gericht wegen gegeneinander zugefigte schelt und iniuri