ist, während die Nummer 102 zwei außerordentliche Beilagen und eine Unterhaltungsbeilage bringt; daß zweitens die außerordentliche Bei lage die Fortsetzung der Leitartikel des Haupt blattes und der Rundschau, resp. „Aus / der Tages- geschichte',enthäK. '-„/.-Die Redaktion. Folgmller MMMfms ' , ° zur V ^ Neuwahl der Handels- und Gewerbekammer in Bozen wurde vom Vorstand der Genoffenschasts-Obmänner Bozens, Jakob Weiser an die Gesinnungsgenossen des Wahlkreises erlassen: Wir stehen im Begriffe zu wählen
Vertreter in die Handels- und Gewerbekammcrn kommen, und dann werden diese auch wieder die rechten Männer in den Reichsrath senden. Lernet von Euren Gegnern! sehet wie rührig sie sind, die Wahlen nach ihrem Sinne zu lenkey! Wenn Ihr lässig oder gar nicht Eure Pflicht bei den Wahlen er füllt, so habt Ihr nachträglich kein Recht mehr zu klagen und zu jammern. Darum Wähler, gebt Eure Stimmen nur jenen Männern, welche in der Handels- und Gewerbekammer als Eure Vertreter stets sür
, und haben uns zu überlegen, wer soll in die Handels- und Gewerbe kammer gewählt werden. Diese Kammer ist berufen, die Interessen aller Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirkes zu vertreten. W nn Gesetze gegeben werden, welche diese Interessen aus das innigste berühren, so werden von der Regierung nicht etwa die Genossenschaften oder Geiv.rbevereine, oder andere Versammlungen von Handels und Gewerbe treibenden, oder die Gemeinden gefragt, sondern nur die Handels- und Gewerbekammern werden um ihre Meinung einvernommen
, den Kammern nur übrig blieb, den um Jahre verspäteten Warnruf den allgemeinen Klagen beizugesellen. So kam es, daß die Handels- und Gewerbekammern das Ver trauen des Volkes verloren. . Aber auch bei der durch die bekannte Thronrede S r. Majestät des Kaisers angekündigten, von der Regierung ernstlich gewallten und begonnenen wirthschaftlichen Re form waren diese Kammern, ganz im Widersprüche mit dem Interesse des durch sie vertretenen Mittelstandes, stete Gegner derselben. Sie haben sich dadurch
in Widerspruch mit dem weitaus größten Theile ihrer Auftraggeber gesetzt. Dieser Widerspruch rief die laute Mißbilligung des Verhaltens der Handels- und Gewerbe kammern auf allen Versammlungen des Gewerbestandes hervor. Die Regierung setzte daher die Verbesserung der Wahlordnungen der Kammern durch, und als diese erfolgt war, löste sie die Kammern auf, und ordnete die Neuwahl an, um dadurch den Wahlberechtigten Gelegenheit zu geben, jene Männer aus ihrer Mitte in die Kammern zu wählen, zu denen sie Vertrauen