und bei ‘ Berücksichtigung der Lebensbedingungen des Mit- , telstandes. Eine neue Bildung in dieser Richtung ! ist schon deswegen nothwendig, weil den Handels- und Gewerbekammern durch die Gewerbeordnung ein großer Einfluß auf die Durchführung der selben zusteht, und dieser Einfluß in nicht gün stigem Sinire benützt worden ist. 110.000 Ge- werbsleute haben zur Zeit eine Adresse air Se. Majestät den Kaiser gerichtet, um am allerh. Throne Schutz für ihre Lebensexistenz durch die Durchführung der Gewerbeordnung
in einem für den kleinen Gewerbsmann günstigen Sinne zu erflehen. Würde die Trennung der Handels- und Gewerbekammern durch kaiserliche Huld und Gnade angeregt und durch verfassungsmäßige Mitwirkung de» Parlamentes durchgeführt wer den, so wäre das LebenSintcresse des Kleinge werbes vollständig gewahrt, die Bahn für eine gedeihliche Entwicklung geöffnet. Zu einem Theile hat unter dem Einflüsse der Handels- und Gewerbekammern die Bureau kratie, insbesondere die Bezirksbehörden _ auf dem flachem Lande, die Schuld daran
, daß die Gewerbeordnung noch nicht so durchgeführt ist, wie sie es sein sollte. Man darf aber nicht verkennen, daß die Verhältnisse aus dem flachen Lande für die Bildung obligatorischer Innungen an sich sehr schwierige sind, und noch schwieriger sich gestalteten, als die Handels- und Gewerve- kammern für die Bildung gemischter Innungen eintraten, und daß endlich die Bezirkshanptleute auf dem stlachen Lande mit Arbeiten derart über- Erst allmählig durch mühsame Arbeit in der Presse und in Vereinen kam der Gewerbestand
. Es ist auch klar, daß diese Gewerbeordnung, soll sie für das Handwerk segensreich sich erweisen, einer weiteren Ausbildung bedarf, insbesonders in der Rich. tung, daß die Handels- nnd Gewerbekammern getrennt werden, daß der Hausirhandel abge schafft und den Innungen die Möglichkeit einer besseren und vielseitigen Entwicklung gegeben wird. Die Trennung der Handels- und Gewerbe- > häuft sind, daß sie beim besten Willen der Ent- kammern ist in dieser Richtung vielleicht das Wicklung der gewerblichen Verhältnisse nicht jene