»cm 9. Februar l. I. über die Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriflsn und Amtshandlungen ^ erstreckt» .. über die Stäinplung von Handels- und'Gelverbsbüchern. Mit Beziehung auf §Z. 39 und 31 de« provisorischen Gesitzet vom 9. Februar 1859') wird zur Erleichterung der Sterzerpflichtigrii gestattet , daß die Stäirpiung der stämpilpflichtigei, Bücher auf folgende Arten vorgenommen werden darf, und »s den Parieir» frei steht, so weit die vorgeschriebenen Bedingungen eintreten, jene Art zu wählen
, die sie ihren VerhZltnIIien am öngemessensten finden- ^ I. Die Stäinplung stämpelpfiichtlger Bücher kann, wenn sie sich Im eingebundenen Zustande befinden, lurch Auf- drückung leS StämpelziichinS auf dem ersten Blatte der selben erfolgen. Wer ein Buch dieser Art der Stämplullj unterzieben will, hat auf der ersten Seite die Bestimmung des Buchte,' ob »S als Haupt-, Saldo-, Conto-, als Contseurrent-Buch oder endlich als ein anderes HandelS- vder Gewerhsbuch zu dienen Haie, um die Zahl der Bogen, aus denen «s besteht
» mit Andern, die diese Bedingungen nicht erfüllten, bei dem Stämpelamte zmsamm,n»r»l7<n, so ist jenen vor diesen in der Reihen folge der Abfertigung der Vorzug einzuräumen- » l - 4. Nachträglich zu dem Z. III. A. deä a. h. Patentes vom 9. Februar 1859 wirD gestattet, von einem Handels oder Eewerbsiuche» das schon vor der Wirksamkeit diese? Gesetzes bereits im Gebrauche stand, den bis dahin unge- brauchtrn Theil desselben rrm.tünftigen Gebrauche vorzu behalten und der Stäinplung zu unterziehen. - In einem solchen Falle ist tee
, die Bücher in tiederrinstiinmung mit dem Verieichnissc gesunden wrrden, mittelst einer ei genen Handstampiglie die ^Stäinplung jedes im Vcr>»ich- nisse enibaltenen VnchrS vollziehen, und die von der Kasse ausgestellte Quittung für die erlegte Gebühr einjirhrn. Zugleich wird ter entrichtete Stäinpelbetrag, der Tag Vrr V'richligung und die Nummer des Journal-Artikel» , ,uy- ter irelcden die entrichtete Gebühr eingrstellt ist, schrift lich ang,setzt. . ti. llnter Handels- und Gewerbsbüchern- werden übrr