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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 17.07.1850
Descrizione fisica: 6
- siilargebnhre» a. g. zu ernennen geruht. Innsbruck, 16. Juli. Gestern und heute kielt die Versammlung jener Vertrauensmänner, welche der Hr. Kreisvräsident berufen hatte, um die Bedingungen zu den Wahlen der Mitglieder der Handels- u. Gewerbe- Kammer unseres Kreises zu berathen, ihre Sitzungen. Die Versammlung wurde noch dnrch vicr VcrtrancnS- Männcr ans dcm Gcwcrbsstande Innsbrucks verstärkt, welcher in dcr Versammlung zn wenig vertreten schien, und wozu auf Vorschlag derselben dcr Hr. Krcispräsident

die Herren: Geyer, Jos. Mapr, Nenhanser u. Schumacher berief. Die der Versammlung zur Berathung haupt sächlich zugcwicsenen Gegenstände waren die Festsetzung dcr Kategorien -der Mitglieder, aus denen die Sektionen für Handel und Gewerbe, uud somit die Handels- und Gcwerbckammcr gebildet werden soll, dann die Bestim mungen über die Wahlfäkigkeit. — Nachdem von den Vcrtrancnsinännern anerkannt ward, daß die Verhältnisse unseres Kreises bei dcr übcrwicgcnden Wichtigkeit dcr Handels - Interessen

im allgemeinen, nnd den ohncdieß gemeinschaftliche» uud gleichartigen Interessen des Han dels-, Fabriks- und Gewcrbstandcs, dann in Bcrück- sichtigung dcr kleinen Zahl von >0 Mitgliedern, welche für hier zur Handels- und Gewerbekammcr tcruscn sind, eine Trennung dcr beiden Sektionen nicht erwünscht zei, wurde beschlossen, an daS hohe Ministerium den Antrag zu stellen, daß beide Sektionen nicht getrennt werden möchten. Betreff der Kategorien der Mitglieder, auS welchen die Kammer bestehen soll, wurde

beschlossen, daß jede Sektion durch die gleiche Anzahl Mitglicdcr vertrete» wcrde, nämlich der Handclsstaud durch 5>, der Gewerb- staud durch 2, »nd die Fabriken mit Einschluß der Berg- und Hüttenwerke durch A Mitglieder. — Als Ersatz- Männer wurden 2 aus dem Handels-, 2 aus dcm Fa brikanten- »nd 1 auS dem GewerbSstandc bestimmt. — Für daS Wahlrecht winde ein Ecnsus auf Basis der Erwerbst -U -r festgcselzt, so daß jeder Wähler ans dem Handclsstande iu den Städten Innsbruck und Hall we-

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 29.01.1850
Descrizione fisica: 8
des statistischen Bureaur von Interesse sein dürften. Auch wurde zu diesem Zwecke die Einsendung aller in den Kronländern erscheinenden Schematismen angeordnet. — Zufolge der den Handelskammern auferlegten Ver pflichtung , spätestens im Monate März eines jeden Jahres einen ausführlichen Bericht über den Znstand der Industrie »nd des Handels des abgelaufenen Jahres an das Handelsministerium zu erstatten, bat die Wiener Handelskammer diese Berichterstattung über die einzelnen Industrie - und Handelszweige

mir dcr Zeichnung eines Beitrages von M,s>gc> fl. EM. in proc. Metall-Obligationen mit Zinslanf vom 13. Oktober 1849 großmüthig vorange gangen ist. Wien, 25>. Jänner. Das Ministerin,» des Handels hat im Einvernehmen mit dcm Departement der aus wärtigen Angelegenheiten die Aufstellung eines k. k. dcm General - Konsul zn Alerandrien nntcrstebeuden Konsuls zn Ebartnm in Sennaar (bekanntlich einer äthiopischen Provinz Egyptens) in dcr Pcrson dcs Hrn. Barons I. W. v. Müller beschlossen Durch tie Aufhebung

des von dem egyptischen Pascha bisher geübten Gewerbs - und Handels - Monopols ist dcr Industrie in den jenseits der Nilkatarakte ge legenen Landschaften ein neuer, weiter Markt eröffnet worden. Gegen Glasperlen, Waffen, Onincaillcrieen, Leinen - nnd Wollstoffe, Eisenplattcn, Metalldraht, Spicliachen, Bernstein 'zc. durchweg Artikel, die aus österreichischen Werkstätten reichlich hervorgehen, ließen stch im V-rkebr mit dcm Sudan Gold, Eisen, Knpser, Thierbättte, Senua, Gummi, Tamarinden, Ebenbolz, Straußfedern nnd

4 Bezirksstraf- gcrichte mit 1^ Bezirksgerichten. Das Oberlandesgericht in Wien erstreckt sich über die Gerichte im Kronlande und es besteht »och ei» eigenes Handelsgericht in Wien für de» Umfang des Landesgerkchtes, während die drei übrigen Landesgcrichtc zugleich die Geschäfte dcr Handels gerichte versehen. In politischer Beziehung wird das Kronland in 17 Bezirkshanptinannschastcn mir 8 Erposi- tiiren uud in das dem Statthalter nnmittelbar nntcr- stchende Vcrwaltungsgrbict dcr Stadt Wien eingetheilt. Anf

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 28.01.1850
Descrizione fisica: 6
»cm 9. Februar l. I. über die Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriflsn und Amtshandlungen ^ erstreckt» .. über die Stäinplung von Handels- und'Gelverbsbüchern. Mit Beziehung auf §Z. 39 und 31 de« provisorischen Gesitzet vom 9. Februar 1859') wird zur Erleichterung der Sterzerpflichtigrii gestattet , daß die Stäirpiung der stämpilpflichtigei, Bücher auf folgende Arten vorgenommen werden darf, und »s den Parieir» frei steht, so weit die vorgeschriebenen Bedingungen eintreten, jene Art zu wählen

, die sie ihren VerhZltnIIien am öngemessensten finden- ^ I. Die Stäinplung stämpelpfiichtlger Bücher kann, wenn sie sich Im eingebundenen Zustande befinden, lurch Auf- drückung leS StämpelziichinS auf dem ersten Blatte der selben erfolgen. Wer ein Buch dieser Art der Stämplullj unterzieben will, hat auf der ersten Seite die Bestimmung des Buchte,' ob »S als Haupt-, Saldo-, Conto-, als Contseurrent-Buch oder endlich als ein anderes HandelS- vder Gewerhsbuch zu dienen Haie, um die Zahl der Bogen, aus denen «s besteht

» mit Andern, die diese Bedingungen nicht erfüllten, bei dem Stämpelamte zmsamm,n»r»l7<n, so ist jenen vor diesen in der Reihen folge der Abfertigung der Vorzug einzuräumen- » l - 4. Nachträglich zu dem Z. III. A. deä a. h. Patentes vom 9. Februar 1859 wirD gestattet, von einem Handels oder Eewerbsiuche» das schon vor der Wirksamkeit diese? Gesetzes bereits im Gebrauche stand, den bis dahin unge- brauchtrn Theil desselben rrm.tünftigen Gebrauche vorzu behalten und der Stäinplung zu unterziehen. - In einem solchen Falle ist tee

, die Bücher in tiederrinstiinmung mit dem Verieichnissc gesunden wrrden, mittelst einer ei genen Handstampiglie die ^Stäinplung jedes im Vcr>»ich- nisse enibaltenen VnchrS vollziehen, und die von der Kasse ausgestellte Quittung für die erlegte Gebühr einjirhrn. Zugleich wird ter entrichtete Stäinpelbetrag, der Tag Vrr V'richligung und die Nummer des Journal-Artikel» , ,uy- ter irelcden die entrichtete Gebühr eingrstellt ist, schrift lich ang,setzt. . ti. llnter Handels- und Gewerbsbüchern- werden übrr

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 22.02.1850
Descrizione fisica: 6
. Regierung von Oberbaiern ddo. München den 27.. Mal 1850. ^ StaatS-Mlnisterium ^eS Innern. Der k. Regierung, K. d. I.'werde» die mit Bericht vom 2. Dezember' ». I. dem köntgl. StaatSwInIsterium des Handels und der öffentlichen Arbeiten vorgelegten Ak ten anruhend mit nachstehender Entschließung zurückgegeben. In Erwägung, daß der Handel mit Ziroler-Obst aus dem Vikluakien-Markle zu München In der Weise, In wel cher sich derselbe nunmehr gestallet hat, und von mehreren Tirolern zur Zeit getrieben

wird, das Maaß ter durch da» Mandat vom 23. Oktober 1801 für denselben gewäbrlen Frelbelt überschreitet» und sowohl mit Bestimmungen der bestehenden Münchner-Markt Ordnung, als mit gewerbs» gesetzlichen Grundsätzen und Vorschriften Im Widerspruche steht, werden auf den Antrag der k. Regierung d. I. und des Stadtmagistrats München nach vorausgegangenem Benehmen und Im Einverständnisse mit dem k. StaatS- mlnisterium des Handels und der öffentlichen Arbeiten be züglich dieses Obsthandels nachstehende

Weise auch den Tiroler>Odsthändlern nicht versagt werden könne. Vorstehende Bestimmungen, für deren sofortige amtliche Bekanulmachung in Tirol durch dlplomalische Vermittlung bereits Sorge getragen wurde, haben mit dem 1. Sept. l., I. in Wirksamkeit ,u treten. — Die k. Regierung hat hiernach das Weitere zu verfügen. München den 27. Mai 18S0. Privilegien--B erleih un gen. > Kundmachung. Das Ministerium des Handels hat am 24. Mai d. I. nachstehende ausschließende Privilegien zu verleihen be funden

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 02.07.1850
Descrizione fisica: 8
stellen würden. Aber ,ur Verwirklichung jeneS Gedankens eineS großen Handelsbundes wären auch Italien, Holland, Belgien und Dänemark in die' gestellte Aufgabt einiubezi-ben, und zwar nicht durch bloße Zoll- und Handelsverträge, welche keine genügende Sicherheit darbieten sondern durch den völligen Anschluß dieser Linder an daS diesseitige Handels» und Schiff- sabrts - System. Ganz im Gegensatz hätte sich der österr.-deutsche Handelsbund gegen gewerbreiche Länder am wenigsten des RechlS zu begeben

, den Zolltarif und die Handelsgesctzgtb'ung zu jeder Zeit so z» regeln und zu verändern, wie eS den eigenen Bedürfnissen und Interessen' entspricht. Den so wichtigen und a»S der Natur der Verhältnisse entfließenden Handelsverträge» mit den Tropenländern kann erst bei zu Staute ge brachtem Handels- und Schiffiabrts-Buude zwischen Oesterreich und Deutschland Raum gegeben werden. Der sich dabei ergebende Jucidenzpunkt der Differential zölle wird in besoncere Erwägung gezogen. Aus all diesem gebt

für die Fvrmsrage (wie in Frankreich) feststellen - werde. Bei einer derartige» Reform haben sich die Italiener selbst für die Verlegung deS obersten Gerichts- ' hofeS von Verona nach Wien erklärt. (A. Z.) Wie », 28. Jnni. DaS heute ausgegebene 8l. Stück des allgemeinen ReichSgesetz- und Regierungsblattes ent- bält unter Nr.. 248 den von nnS bereits gestern vor- läufig angekündigten Erlaß deS Handels-Ministeriums vom 2ü. Juni, betreffend die Regelung deS Flei sch erg e wrrb es in Wien und die Errichtung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 29.01.1850
Descrizione fisica: 8
- sch» Gesetz vom 9. Ftdruar. l. I. üb«r die Gebühren von RechtSgrschästen, Urkunden, Hchriften und Amtshandlungen erstreckt, über die Stämplung von Handels- und GewtrbSbüchern. M» V»zl>hung auf 58. ZV und 31 de» provisorischen Gesetze« vom 9. Februar 1850^) wird zur Erleichterung der Steuerpflichtigen gestattet,' daß die Stämplung der stämpelpflichtize» Bücher aus folgende Artin »crzencinmen werden darf, und es d«n Parteien frei sieht, so weit die vorgeschriebenen Bedingungen eintreten, jene Art

diesrr Vüchrr mit Angabe der Bestimmung jedes einzelneil, der Bog-Niahl und der Größe res Formates nach dem beiliegenden-Must-r vorzu egin, die entsprechende Gebühr bei dem Stämpelamt«, oder wenn ein solches iin Qrte nicht b'stiht, bei der Sammlungs tasse gcz>n Quittung zu .ntricht-n. D>« Bücher mü»,n au' d t IM §. l vorzeschrxd'ene Art vorder,itet slin. Die B'^irkebe'örr« reianiaßt, daß Ätgerrknclc der Gefälls- Vrrwallung in rie Handels oder G-w-rbsstätt- beze den, und rort, scfern d,e Büch

,r ist U-b'r-instimmung mit dem Ver-eichnisse gesunken werden, mittelst einer ei- .genen Handstampiglie die Stämplung jedes im Deroich- n>»e entlialtenen Vüches vcllzielien, und die von der Ka», ausgtstelite Ouiltunz für die eriezie Gebühr »i'zi,h,n Zu^l-ich wird ter -nlricht-te Stämpelbelra'g, der ^ag r,e B>richligung und die Nummer des Jouriial-Äriikels', un ter wel.ren, die' entrichtet« Gebühr eingist-llt Ist, Schrift lich angesetzt. ' ' - , 6. Nnter Handels- und G«werbsbüch»rn werten über haupt all

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 17.04.1852
Descrizione fisica: 6
« günstige Verkauf nicht bewerkstelliget werden kann, ju dessen Besorgung einen Händlerin Handen stellen; so nimmt auch diese Zufuhr die Na tur eines förmliche» Handels an. Am beträchtlichsten ist die Zufuhr der Eerealien aus Oberösterreich und Ungarn, welche mittelst der Scliiffszüge bewerkstelliget wird, und woraus vorzüg lich der Bedarf für Innsbruck und Hall angewiesen ist, weil die Produzenten oder Fuhrleute aus Bayern mit ihrem Getreide den hierortige» Bedarf bei weitem nicht zu decken vermögen

in der-Otulkerei der apostol. Kammer. Fürst v. Canino. Prinzessin Amalie «on Sachsen. Feuilleton. Erinnerungen keines Stenographen an die Paulskirche. — Kunst. Oesterreichische Monarchie. (Amtliches.) Se. k. k. Apostolische Majestät haben dem Major deS Allerhöchst Ihren Namen führenden Jäger-Re giments, Karl Steiger v. Münsingen, die k. k. Käwmererswürde allergnädigst zu verleide» geruht. Auszug kuS dem SitznngS »Protokoll der Handels- und Ge- Werbekammer Innsbruck am 2. April ISS2. Die hierortige Bäcker

erklärte, so wie sie auch die Abfassung der dieösälligen Fürsprache genehmigte. In Folge der Erinnerung des Hrn. Kreispräsi, deuten zur Erstattung eineö Gutachtens über die Wahlbestimmungen, wurden die von demselben hieher mitgetheilten Grundsätze über die erste Zusammen setzung und Wahl der Handels- unv Gewerbekam mer mir besonderer Rücksicht auf die hierortige!! Ver hältnisse besprochen, und im Wesentlichen wenige Abänderungen beantragt, dabei aber vorzüglich her vorgehoben bei dieser Gelegenheit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 8
Data: 09.01.1849
Descrizione fisica: 8
, welche im ö. 11. vor- gezeichnet ist. Aorlaae eines Verzeichnisses der Mitglieder. L. 14. Der Wahlakt und das Verzeichniß der gewählten Mitglieder der Handel-kaminer ist dem Minister des Handels vorzulegen. Die Namen dc. Gewählten sind durch tie Pro- vinzial-Zeitungen bekannt zu geben. Wahl deS Vorsitz enden. Z. 15. Die Handelskammer wählt auf ein Jahr aus ihrer Mitte den Vcrsitzcnden und de»en Stellvertreter. Der Vor stand der Landesregierung und jener der Munizipalität sind Ehrenmitglieder der Handelskammer

B»schluß fassen zu können, muß w»nig- st»nS die Hälft» der Mitglieder in d»r V»rsammiung anwe send s»in. Di» B»schlüss» w»rd»n durch Stimm»nm»hrh»it g»faßt, die Stimm« des Vorfitz»nd»n »ntsch»id»t b»i Gl»ichh»ir der Stimm»«. Z. 19. Ueber jrd» Berathung ist ein Protokoll zu führ»«. G » schä ftS ord nung. §. 20. Jede Hand»lskamm»r h»stimmt selbst ihre Geschäfts ordnung. Di» Geschäftsordnung, so wi» j»d» wesentlich» Aenderung derselben ist d»m Minist»rium des Handels vorzulegen. Kost»naufwand

. 21. Der erfordrrlich» jährlich« Kostenaufwand für di« Handelskammern ist zu einem Drittheil» von der Gemeinde, wo die Kammer besteht, ZU einem Drittheile von der Provinz und zu einem Dritth»il» vom Staate zu decken. I. 22. Der Voranschlag für den Kostenaufwand ist all- jahrlich der Genehmigung des HandelS-Ministeriums vorzu legen. 8. 23. Die zu bezeichnende Kasse leistet auf di» Anweisung der HandekskammerdieZahlungen, legt darüber Rechnungen, welche von der Handelskammer, bevor sie dem Ministerium vorgelegt

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Pagina 2 di 6
Data: 14.05.1850
Descrizione fisica: 6
-verlernt und ihre Körperkraft und Gesundheit eingebüßt. Das ist der Segen, den erkünstelte Fabriken dem Staate und der Gesellschaft bereiten! Wir sagen: erkünstelte Fabriken; denn mit den Fabriken, welche das Bedürfniß des Landes und der Vortheil des Handels naturgemäß hervorruft, ist es an ders. Diese liefern uns wohlfeiler, was wir vom Aus- lande theurer erkaufen müßten; entheben uns der Nothwendig keit, dem Auslande zu verdanken, was wir unS selber schaffen können; geben den Arbeitern

einen ausreichenden und sichern Verdienst und und nicht darauf angewiesen, mit Aufopferung der geistigen und körperlichen Gesundheit derselben durch über mäßige Anstrengung ihr stets gefährdetes Dasein zu fristen. Wo liegt aber das Erkenntnißmerkmal und die Bürgschaft dafür, daß eine Fabrik dem Lande ein Bedürfniß oder doch ein wahrer Nutzen sei? In dem natürlichen Zuge des freien Handels, der sie ohne Zwang und künstlichen Schutz hervor ruft, wo es sein Vortheil erheischt. Wollte man doch nur ein mal einsehen

. Die Gesammt heit der Cousumenten hat mit dem Handel in der Hinsicht eines und dasselbe Interesse: dort zu kaufen, wo die Gegen stände des Bedarfs am wohlfeilsten zu haben sind, und für die -Gegenstände ihres Ueberflusses den Markt aufsuchen zu | können, wo sie den. Vortheilhaftesten Absatz finden. BeideS wird durch die willkürlichen Beschränkungen des Handels mit tels der sogenannten Schutzzölle theils erschwert, theils unmög lich gemacht; darum ist die Beseitigung dieser Schutzzölle als eines der ersten

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