der vollen Zvprozeutigen Herstel lungskosten ausuahmsweise abgesehen werde. .Im Anschlüsse an einen Bericht der nieder- österreichischen Handels- nnd Gewerbekammer, in welchem an> der Hand statistischen Materials nachgewiesen wird, das; in Österreich die Zu nahme des Bich st and es mit der Zunahme der Bevölkerung nnd namentlich mit dem An wachsen der Städte nicht Stand gehalten hat, welcher Umstand in Verbindung mit der Sper rung der serbischen Grenze für die Vieheiusuhr seit dem Jahre 1307 eine immer
-, Industrie» nick Gewerbe angelegenheiten, Handelspolitische Angelegenheiten, Konsularwesen, handelspolitische Zentralstelle. Export- abtellung. Finanzgesetzgebung, Steuern. Umlagen. Ge bühren und Zollwesen. Lieferungswcsen, Ausstellungen und Museen. Statistik und Drucksachen. Daraus sind folgende Stücke besoiüiers beachtens wert : Der Handelsminister gab die Ernennung des Hrn. Arthur RHomberg, össentl. Gesellschafter der Jnnsbrncker Spinnfabrik, Mitglied der Handels- und Gewerbekammer, zum Mitglied
! des Zollbeirates, und des Herrn Dr. Anton Kofler, kaiserl. Rates. Se kretärs der Handels- und Gewerbekammer, zum Er satzmann, bekannt. Bezüglich der Entscheidung des Obersten Gerichts hofes. mit welcher ausgesprochen wurde, daß der Verkäufer, der nachträglich von der Kreditnn- würdigkeit des Käufers Kenntnis erlangt, nicht berechtigt ist, von dem abgeschlossenen Kaufverträge einseitig abzugehen, hat die Kammer gegen diese, den Anschauungen und Bedürfnissen des geschäftlichen Verkehres widersprechende
nuerträgli- chere Fleischteuerung verursachte, hat das Prä sidium in seiner Eingabe an das Handels ministerium das dringende Ersuchen gerichtet, Einfluß zu uehmeu, daß die notwendige grund legende Änderung durch eine systematische Reor ganisation unserer landwirtschaftlichen Produk tion und bei Abkehr von der bisherigen agra rischen Hochschutzzoll- uud Absperruugspolitik durch Össuuug der Grenzen für den Import lebenden Viehes ans den Balkanstaaten ge schaffen werde, während als rasch wirkendes Mirtcl
d. I. gesaszten Entschließung ihr lebhaftes Bedauern über die in der Han- delsministerial-Verordnung vom 24. Juli 1910, betreffend die neue T e l e p h o n o r d n n n g nnd den Telephontarif zutage getretene Nicht berücksichtigung der überwiegenden Mehrzahl je ner Anträge und Anregungen ausgesprochen, die von mehreren Handels- nnd Gewerbekam- inern und vom Zentralverbande der Industriel len zum Entwürfe der nenen Telephonordnuug gestellt wurdeu. Die handelspolitische Zentral stelle verwahrt