. Asella. Dionysius. Donnerstag, 10. Dezember. Melchiades. Deusdedit. Montag, 7. Dezember. Ambrosius Phara. Rig. Freitag, 11. Dezember, f Damasus. Barsabas. Dienstag, 8. Dezember. Unbefl. Empfang. Mariä. Samstag, 12. Dezember. Synesius. Maxentius. Zu den Handels- u. Gewerbe- kanmer-Wahlen! Am 19. Dezember ds. Js. finden die Ergänzungs wahlen in die Handels- und Gewerbekammer in Innsbruck statt. Der landesbehördlich genehmigte Wählerverein der Gewerbe- und Handeltreibenden Delttschtirols
in Innsbruck; — Kaufmann Jakob, Maschinen- und Eisenwaarenhändler, Karlstraße in Innsbruck. Gewerbeseclion II. Wahlkörper: Graßmayr Johann, Glocken gießer und Spritzenfabrikant in Willen; — Pitscheider Josef, Spängler und Glaser in Innsbruck, Vorstandsmit glied des gewerbl. Genossenschaftsverbandes in Innsbruck; — Theuerl Johann, Bäckermeister in Innsbruck, Mit glied der Handels- uttb Gewerbekammer, Vorsteher der Genossenschaft der Bäcker in Innsbruck. III. Wahlkörper: Rößler Johann, Schuhmacher meister
hat für diese Ergänzungswahlen die folgenden Candidaten aufgestellt: Handelsection I. und II. Wahlkörper: Gostner Carl, Inhaber der Firma Leopold Hepperger, Schnittwarenhandlung in Innsbruck; — Hueber Hermann, Zollagent und Spedi teur in Innsbruck, Mitglied der Handels- und Gewerbe kammer in Innsbruck; — Jnnerhofer Johann, Gasthof besitzer in Innsbruck, Mitglieder der Handels- und Ge werbekammer, Altvorstand der Genossenschaft der Gastwirthe in Innsbruck. III. Wahlkörper: Egger Johann, Manufaktur- waarenhändler, Pfarrgasse
in Innsbruck, Mitglied der Handels- und Gewerbe kammer und Altvorsteher der Genossenschaft der Schuhmacher in Innsbruck; — Moßl Roman, Buchbindermeister in Innsbruck, Vorsteher der Genossenschaft der Buchbinder in Innsbruck. Grundsatz dieser Vereinigung von Geschäftsleuten aus ganz Deutschtirol, unter dem Namen Gewerbepartei, ist: Freie Vertretung der Forderungen der Gewer be- und Handeltreibenden, ohne Beeinflussung durch politische Parteiinterressen. Die Gewerbepartei verlangt einen den Forderun gen
des Gewerbe- und Handels ft andes entspre chenden Ausbau der gewerblichen Gesetzgebung. Ihren unablässigen Bemühungen ist es auch gelungen, im vergangenen Monate von Seite des hohen Abgeordneten hauses hinsichtlich der genossenschaftlichen Bestimmungen eine Reform zu erwirken, welche einer Reihe von Wünschen des Gewerbe- und Handelsstandes in entgegenkommender Weise Rechnung trügt. Es wird z. B. nach dieser Reform fürder hin die Aufnahmsgebühr erlegt sein müssen bevor, ein Ge werbeschein ausgefolgt