, daß der Realkredit dort leide. Ebensowenig hängt derselbe in Ungarn blos von der Einführung des deutschen Grundbuches ab. Ich halte vielmehr die deutschen Kapitalisten sür zu kluge Leute, als daß sie blos diesen einen Punkt in Betracht ziehen sollten. Einen weiteren Grund leitet der Herr Justizminister aus dem a. b. Gesetzbuche ab. Dieses wurde aber schon im I. 1312 in eine», großen Theile der österreichischen Monarchie eingeführt, und ich muß mich darüber wun dern, daß man eist jetzt nach Ablauf eineö halben
, die ein ungarisches Grund buch h.itte, unv kein einziges Komitat,' in welchem die Grundbücher ungarisch geführt würden. »Ich gehe weiter. Es war mir bekannt und der Herr Iustizmininer haben in Ihrer Auseinandersetzung aus drücklich erwähnt, daß zu Folge eines, wie ich glaube, im Juni v. I. erhangenen Erlasses die Auszüge aus deutschen Grundbüchern den Parteien in derjenigen Sprache herauszugeben seien, in welcher sie verlangt würden. ES sollen «Iso aus deutschen Grundbüchern auf Verlangen z. B. slavische
, beim Grund buche, beim Kataster und in allen übrigen Zweigen der Verwaltung einführte. Bei allen diesen Einrichtungen, welche Millionen an Kosten verursachten, hat besonders der geistige und materielle Druck die ungarischen Rechts, anschauungen, die sich seit den letzten Jahrhunderten nicht veränderten, verletzt. Und was war natürlicher, als daß dasjenige, was u»'t gewohnter maßloser Will kür austrat, Antipathie erregte. Die Abneigung in dieser Richtung hat also nichts mit dem deutschen Ele mente