Grundbuch« durch die Wahl der deutschen statt der kroatischen Sprache mehr Credit zu verschaffen. Uebri- genS sei damit nichts verloren, denn bisher Hütte man erst die G>undbuchS» Protokolle angelegt, welche noch in'S Rein« geschrieben und gebunden werden müßten. ES werde sich zeigen, od die LandeSvertretungen, deren Meinungen hierüber gehört werden dürsten, sich sür eine Landtafel, sür KomitatStafeln, sür bäuerliche Grund, bücher oder sür adelige Grundbücher auSsprechen. Dann erst - könn
die gleichen blei ben. iSS sei möglich» daß manche Namen fehlerhaft eingetragen worden seien, doch falle dies den Grund- Herrschaften und Gemeinden zur Last, welche bei der » Anlegung der Gründbücher vertreten und in der Lage waren, die Berichtigung sogleich zu veranlassen; sür falsch geschriebene Namen könne daS Justizministerium nicht verantwortlich sein und auch hier gelie der Grund satz viAilanlilius jura. Ueber jene Gründe, welche angeblich den Nutznießern stait den Grundherrschasltn zugeschrieben
wurden, seien vie entsprechenden Vorschriften dahin erlassen worden, daß, sobald die Frage entstand, ob der Grund der Herr schaft, der Gemeinde ober dem Bauer gehöre, in der bezüglichen Rubrik bemerkt werden müsse, in wessen sakrischem Besitze sich das Giundstück befinde und daß dieser Besitz streitig sei, wornach die Angelegenheit dann weiterS auf den Rechtsweg rerwiefeii wurde. Der Minister könne nur hoffen, daß diese Vorschriften beob achtet worden seien, und wenn aus solchem Wege
geäußert: „ÄS wnrve der Grundsatz ange nommen und auch von mir selbst befolgt, daß daS Grund buch in' der Sprache der Mehrheit der Gemeinde und daher dort, wo der größte Theil der Bevölkerung ungarisch ist, auch in ungarischer Sprache geführt werden soll.' So steht eS in der amtlichen „Wiener Zeitung« und eS ist kein herausgerissener Satz, sondern er ist selbstständig für sich dastebend. Ich kann nicht daran zweifeln, daß der Herr Justijminister'Se. Majestät ganz in demselben Sinn« informirt bat
», keine Auskunft geben, ebenso nicht über das Neutraer. Was Raab betrifft, so sind 63 unga rische und 13 deutsche, in Pesth 111 ungarische und 52 deutsche Gemeinden. „Ich bin damit einverstanden, daß eS besser wäre, wenn man die slovalischen Grundbücher' in slovakischer, die ruthenischen in ruthenischer, die romanischen in ro- manischer Sprache angefertigt hätte. „Aber eS wird, und wohl nicht ohne allen Grund behauptet, eS fei nicht leicht möglich, die Extrakte in diesen Sprachen zu führen. Hievurch