auch diese Ehrenämter absetzen, schließlich fällt eS doch einem jeden schwer, von der Dorfre» giererei zurückzutreten. Jetzt aber, wo schon ein Anfang war, hatte die Sache ein ganz an deres Gesicht. Der Pfarrer wurde zum Diplo maten und da sich keiner der AuSschußmänner hinter den Lanzinger stellen wollte, war die fehlende Summe bald freiwillig aufgebracht. Eine Schwierigkeit war noch: Wo bauen? Mit ihrem Grund und Boden waren auch in sagte: .Die Allerhöchste Sanktion des von beiden Häusern des ReichSrateS
. Da durch das neue Weingesetz die Interessen der verschiedenen an der Weinproduktion und am Weinverkehre interessierten Faktoren sehr in tensiv werden berührt werden, so erschien es selbstverständlich, daß bei Ausarbeitung der DurchführungSvorschriften unter sorgfältiger Bedachtnahme auf alle in Betracht kommenden, insbesondere auch auf alle lokalen Verhältnisse und nur auf Grund gutächtlicher Aeußerungen der kompetenten Körperschaften vorgegangen werden könne. Demgemäß wurde vom Acker bauministerium
haben dürfte. In seiner Antwort auf eine Interpellation deS kroatischen Abgeordneten TuSkan hat Dr. Wekerle nämlich gesagt, daß „Ungarn auf Grund der heiligen Rechte der Stephanskrone Anspruch auf Bosnien und die Her zegowina habe und diesen Anspruch auch immer aufrecht erhalte.' Damit war im Namen des ungarischen Staatsrechtes für alle, die bisher gemeint hatten, daß Ungarn und Oesterreich auf die Okkupations- län der Anspruch hätten, eine ganz neue Theorie aufgestellt. Man ist es bereits gewöhnt
, daß Ungarn immer neue Rechte sich anmaßt. Man sagt einfach: „Auf Grund der Rechte der heiligen Stephanskrone.' und damit ist die Sache erledigt. Auch diesmal hat sich Doktor Wekerle, als er den alleinigen Anspruch Ungarns auf Bosnien und die Herzegowina begründete, nicht die Mühe genommen, genauer zu erklären, wieso dieser Anspruch im ungarischen Staatsrechte begründet sei. — In Oesterreich wird man da doch noch ein Wörtlein drein reden. In Oesterreich glaubt man nicht an das geheimnisvolle ungarische