. Wie bekannt, geruhten Se. k. k. apost. Majestät unser allergnädigster Monarch in allerhvchstscincin Handschreiben vom 7. Sept. 1859 zu erklären: was die Llnsässigmachung der Akalholiken iu Tirol betrifft, sei eS dessen allerhöchster Wille, daß diese einer allseiligen Erwägung bedürftige Frage dem künftigen Landlage zur Berathung übergeben werde. Da durch ist die Frage der Llnsässigmachung der Protestanten in Tirol als LandcSangelcgcnkill't erklärt, nnd der hohe Landtag ist aus Grund deS §. 17, nämlich
der Stelle „Auch dem Landtag steht daS Recht zn, in LandeSange- legenheiten Gesetze vorzuschlagen,' auf Grund, sage ich, dieses 8. nnd deS s. 19 der LandeSordnnng ist der hohe Landtag berechtigt, ein LandeSgesetz hierüber in Vor schlag zn bringen, und ich habe mir deshalb erlaubt,^ den vom Herrn Landcöhanpimann cben verlesenen Antrag zn stellen. Ich stelle denselben im Interesse deS Landes, r-enn das Land betrachtet die GlanbenSeiiiheit als höchstes Nalionalgut, nnv mit fieberhafter Aufregung erwartet