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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 08.02.1897
Descrizione fisica: 8
und soll's selber probieren und nachher darüber reden.' — Und die beiden Lentchen wollten es „selber pro bieren'. War nicht Grund genug vorhanden? Er war abgespannt und sie überspannt. Dann hatte er der „Uebel größtes' und zwar nicht „die Schuld', sondern die Schulden. Aber sonst sind sie ein recht liebenswürdiges Ehe- und ein sehr beliebtes Künstler- Paar. Aber während ihn die Differenzen niederdrückten, glaubte sie sich immer und ewig bei den neuen Rollen besetzungen gedrückt und zurückgesetzt. Da trat

die Bewilligung zur Einhebuug von Gemeindezuschlägen für 1897 und zwar: Onetta 560 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer; Roncone 300 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HanSzinS- nnd HauScfusscnftcl.cr; Sardagna 300 pCt. zur Grund-, Erwerb, und Einkoinmensteucr, 125 pEt. zur Hans- zinS- und 50 pCt. zur Hansclassensteuer; Nago Torbole 20^ pEt. zur Grund-, Erwerb lind Ein kommensteuer, 30 pCt. zur HauszinS-, und HauS- classenstener, 60 pCt. zur Weinverzehrungsstener, eine Auflage

von I fl. 40 kr. per Hektoliter Bier, eine Auflage von 5 fl. 50 kr. per Hektoliter Branntwein und 1 fl. Hundesteuer; Prezzo 300 pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Haus zins- und Hansclassensteuer; Meano 400 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 85 pCt. zur Hauszins-, 30 pCt. zur Hausclassenstener nnd 13 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer; Agrone 200 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 PCt. zur HauSzins- und Hansclassensteuer; Segno 297 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauszinS- und Hansclassensteuer nnd 30 pCt. zur Wnn- und Fleischverzchrungsstener; Va- selga 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Ein kommensteuer, 5 pCt. zur HauSzins- und Hans classensteuer und 30 pCt. zur Wem- und Fleischver- zehrungSsteuer; Covelo 400 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 7V pEt. zur HauSzinS- uud HauSclassensteuer; Rovers della Luna 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur HauSzins- nnd Hausclassenstener, 25 pCt. zur Wein

- und Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Hundetaxe von 2 fl.; Colle S. Lncia 126 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; Caldonazzo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzins-, und Hansclassensteuer und 35 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer; Pilcante 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pEt. zur HauSzins-, 50 PCt. znr Hansclassen steuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer und eine Auflage von 5 fl. per Hektoliter

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 13.02.1897
Descrizione fisica: 10
fl. 91 lr. — Nachstehende Gemeinden erhielten die Bewilligung znr Einhebung von Gemeindezuschlägen für 1L97 und zwar: Btontevaccino 600 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. ;ur Hauszins- und HauSclassensteuer; Romarzollo 150 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer und 100 pEt. zur Fleischverzehrungssteuer; MezzvtedeSco 175 pCt. zur Grund-, Erwerb-, und Eiulommcnstener, 80 pCt. zur Hauszius- und HanSclassensteuer und eine Auf lage von 1 sl. 70 kr. per

Hektoliter Bier; Nonzo 600 pCt. zur Grund , Erwerb- nnd Einkommen steuer, 150 pCt. zur HauSziuS-, uud HauSclasseu- steuer; Eavrasto 450 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteucr, 150 pCt. zur HanSzinS- und Hausclafsensteuer; Madice 340 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommeusteuer, 150 pCt. znr zinS- nnd Hausclafsensteuer; Larido ^60 pCt! zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Hauszins- und HauSclassenstener; Lisignago 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pEt

. zur HausziuS- und HanSclasscnstener; Bolone 500 pEt. zur Grunds Erwerb- und Einkommensteuer, 300 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer-, Civczzauo 250 PEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 PCt. zur HauSzins und Hansclasscnstcuer und 40 PCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer; Dereolo 375 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkom mensteuer, 100 pCt. zur HausziuS- und HauSclassen steuer; Albiauo 250 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Eiukonnnenstcner, 100 pCt. zur HanSzinS- und HauS classensteuer

; Baselga (Pinc-) .150 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75, pEt. zur HauSziuS- und Hauöclasseusteuer; Saoue 450 PEt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 150 pCt. zur Haus zins- uud HauSclassensteuer und 30 pCt. zur Wein- und FleischvcrzehruugSstcuer; Borgo 116 pCt. zur Grund-, Erwerb nud Einkommensteuer, 60 pCt. zur Haus zins- nild HanSclassensteuer, 50 pCt. zur Wein- und 150 p(5t. zur Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier nnd eine Auf lage vou

6 fl. per Hektoliter Braiitwein; Volano 400 pEt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkounnen- stencr, 50 pEt. znr Hauszins- nnd HanSclassen steuer, 100 pCt. zur Wein- und Fleischverzchrnngs- steuer nnd eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hekto liter Bier; Tuenno 115 pCt. zur Gruud-, Erwerb- uud Einkoiiimenstencr, 40 pCt. zur HauSziuS- und Hausclafsensteuer, 30 PCt. znr Wein und Fleifch- verzehrnngSstener und eine Auflage von 1 fl- 70 kr. per Hektoliter Bier; Nogaredo 210 pCt. zur Grund-, Erwcrb- nnd

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 18.02.1897
Descrizione fisica: 10
im 1. Lebensjahre. St. Anton, 15. Febr. (Gemeindewahlen.) Am kl. dS. fand hier im Postgasthause die Wahl der neuen Gemeindevorstehung statt: Der erste Gemeinde- rath der letzten Periode Vincenz Tfchol wurde ein stimmig zum Gemeindevorsteher gewählt; er ist Grund besitzer und Gastwirt zum schwarzen Adler in St. Anton; zum ersten Gemeinderath wurde der frühere zweite Gemeinderath Josef Probst, Bauer in St. Jakob, und zum zweiten Gemeinderath Herr Bernhard Thöni, Lehrer in St. Anton, gewählt. Drei Ausschussmänner

, die die Wahl zum Vorsteher ohue legalen Grund ab lehnten, werden den» Vernehmen nach zu Geldstrafen herangezogen werden. Sterzing, 16. Febr. (Wahlen.) Behufs Nominierung von drei Wahlmänn:rn für die am 18. März stattfindende Wahl eines Reichsrathsabge ordneten aus der allgemeinen Wählerclasse fand gestern abends beim Stöcklwirt eine von 30 Teilnehmern besuchte Wählerbesprechung statt. Zur Wahl wurden empfohlen: Apotheker Johann Kofler, Steinmetz Joh. Veith und Klcidcrmachcrgchilfc Josef Huffar

die nachträgliche Genehmigung für Darlehen im Beirage von 1479 fl. 64 kr. — Vor behaltlich d^r Zustimmung seitens der k. k. Statt- haiterei wurde der Gemeinde Lardaro die Bewilli gung zur Eiuhebuug einer Taxe von 20 pCt. für Brot und brotähnliche Bäckereien ertheilt. — Die Ge meinde Aldraus erhielt die Bewilligung zur Einhebnng einer Hundetaxe von 1 fl. 50 kr. — Nachstehende Gemeinden erhielten die Bewilligung zur EinHebung von Gemcindeznschlägen für 1897 uud zwar: Spor- maggiore 200 pCt. zur Grund-, Erwerb

-, Einkommen-, HauSzins- und Hausclassensteuer; Tavodo 624 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Miola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 30 pCt. znr Hauszins- nnd Hausclassenstcuer; Campo Denuo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 40 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen steuer; Dou 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- nnd Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszius- nnd Hausclassen- und 100 pCt. Weinverzehrungs- stener; Pejo 300 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- nnd Haus- classensteuer und 25 pCt. zur Weinverzehrungsstener; Pederzauo 220 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 20 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen steuer: Terres 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 75 pCt. zur HauSzins-und Hausclassen stcuer und 15 pCt. zur Weiiwerzehruugssteuer; Cles 145 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommenstencr, 70 pCt. zur Hauszius- und Hausclassenstcuer und 30 PCt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 11
Data: 15.02.1896
Descrizione fisica: 11
die nachträgliche Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen und zwar erstere im Betrage von 1300 fl. und letztere von 2136 fl. Der Ge meinde Tavern wurde vorbehaltlich der Zustimmung seitens der k. k. Statthalter« die Einhebung eiuer Taxe von 10 pCt. auf das appaltofreie Brod be willigt. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeiudezuschlägen für das Jahr 16'.>6 erhielten nachstehende Gemeinden: Prägraten 180 pEt. zur Grund-, l50 pCt. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pEt.. zur HanSzins- und HanSe asfensteuer

; St. Ulrich 1'5 pEt. znr Grund-, (Äwerb- und Ein- konnuensteucr, K5 pCt. znr Hauszins-, ii5 pCt. zur HauSclassenstcuer und 1» pEt. zur Weinverzehrnngs- fteucr; Luttach 110 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pEt. zur HauSzinS- und Hans eln ssensteuer; Pederzano l0i> pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 2<.» pCt. zur Hauszins^ und Hausclassensteuer; Castel Tesino 150 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauSziuS- und HauSclasseusteuer; Ealcerauica l75pEt

. zur Grund , Erwerb- und EiutomiNeNstrucr, l00 pCt. zur HauSzinS- und HauStlasscustcuet; Don 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 1«>0 pCt. zur Hauszins- und Hausclasseusteutr; Brez 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 3<> PCt. zur HauSzinssteuer, nebst einer Hausiertaxe von 100 pEt.; Cavareno 20 PCt. zur Grund-, Erwerk und Einkommensteuer, pCt. zur Hauszius- und HauSclasseusteuer; Bedollo 400* PCt. zur Grund-. Erwerb- uud Eiukoiiimcusteucr, 94 pEt. zur HauS zius- uud

HauSclasseusteuer; Bigo Nendcna 30» pEt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 15<> pCt. zur Hauszins- und HauSclasscusteuer; LaviS 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 40 pEt. zur HauSzinS- und 20 pCt. zur HauSclasseusteuer; Faedo ^00 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkom mensteuer, 1ti0 pCt. zur HauSziuS- und HauSclassen stcuer; Eimego 540* pCt. zur Grund-, Erwerb- und ! Feuilleton. Anne Ztcclrgeriic». Roman von H. Palin6-Payseu. (83. Fortsetzung ) (Ziachdiuck vclbolen.) „Von dem braucht nicht die Rede

«, gnädige Frau, und weun es auch dreißig Jahre her ist — ich Habs nicht ver gesst», wie das klang, als mein Mann selig sagte: Lyma, ich hab Dich lieb.' Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS- und HauS classeusteuer; Pa'.ü >50 pCt. zur Grund-, Erlverb und Einkommensteuer, 20 pEt. zur HauSzinS- und Hausclasscusteuer; Riva >40 pCt zur Grund-, Er- wevbi uttd Einkommensteuer, pCt. ^ur Hauszins-, und Hausclassenstener, l<>0 pEt. zur 'Wem- und 2» 0 pCt. zur Fleischverzchrungöstener; Scharuitz 200 pCt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 21.12.1894
Descrizione fisica: 8
Mortafo erhielt die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 656 fl. — Folgende Gemeinden erhielten die Geneh migung zur Einhebung von Gemcindcziischlägeu für das Jahr 1895: Kirchdorf, 130 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 15 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; Kitzbühel, 135 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 60 pEt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer; Fiss, 180 pCt. zu allen directen Steuern; Brandberg, 120 pCt. zu allen directen Steuern; Arzl (bei Innsbruck

), 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 10 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Rinn (bei Haw, 110 PCt. zur Grund-, Erwerb und Ein- komensteucr und 40 pCt. zur HauSziuS- und Haus classensteuer; TösenS, 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Gsrill, 150 pCt. zur Grund steuer und 150 pCt. zu allen directen Steuern; Getzenberg, 143 pEt. zur Grundsteuer und 86 pCt. zu allen übrigen direkten Steuern; Etadtgemeind« GlurnS, 175

pCt zur Grundsteuer, 80 pCt. zur Er werbsteuer, 10 pCt. zur Einkommensteuer und eine Umlage von 25 kr. bis 1 fl. 50 kr. zur Gebäude steuer'; Segonzano 300 PCt zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 200 pCt. zur HauSzinS- und Haus classensteuer und 31 pCt. zur Wein- und Fleisch- VerzehrungSsteuer; Tuenetto, 327 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Cologna-Gavazzo, 360 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 90 pCt. zur HauSzinS

- und HauSclassiiisteuer (die beiden letztgenannten Gemeinden bedürfen überdies der Ge nehmigung der k. k. Statthalterei); Garniga, 200 pCt. zur Grund , Erwerb- und Einlommensteuer, und 50 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Noriglio, 25pCt. zur Wein- und Fleisch-VerzehrungSsteuer, 95 pCt. zur Grund-, Erwerb uud Einkoinmensteuer, 25 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Ruffrö, 300 PCt. zu allen directen Steuern und 30 pCt. zur Verzeh- rungssteuer auf Wein und Fleisch; Predazzo 15 pCt. zur Wein- und Fleisch

-VerzehrungSsteuer, 100 pCt.. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Stramcntizzo, 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Romallo, 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer (vorbehaltlich der Genehmigung seitens der k. k. Statthalterei), 200 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Fondo, 250 pCt. zur Grund, Er werb- und Einkommensteuer, sowie 30 pCt. zur Wein- verzehrungSsteuer, 50 pCt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 12
Data: 22.02.1896
Descrizione fisica: 12
und zur Anschaffung einer Thurmuhr aufnehmen zn dürfen. — Die Bewilligung zur Eiuhebuug vou Gemeindezufchlägen für das Jahr 1896 erhielten nachstehende Gemeinden: Baselga di Pins 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 75 pCt.. znr HanSzinS-und HanSclassen- stencr; Roncogno3(>0 PCt. zur Grund-, Erwerb- ».Ein kommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS-, und . HauS classensteuer; Campo-Dcuno 175 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Haus zins- und HanSclassenstener; TranSaqua 400* pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS^ u. Haus classeusteuer; Calaviuo 325' pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 100 PCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Sardagna 350* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur HauszinS- und HmiSclassensteuer; Fiera . di Primierö 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 PCt. zur HauSzinS- und HauS- classeusteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund--, Er werb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzinö- uud

Hausclasscusteuer; Kastelrnth 150pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauS zinS- uud Hausclassensteuer und 25 pCt. zur Wein- uud FleischverzehrnngSsteuer; Mortell 180 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 180 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Novaledo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur Wein- und Fleifchverzehrungssteuer; Ospedaletto 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 280 pCt

. zur HauSzinS- und 1V0 pCt. HauSclassensteuer; Höfen 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoiinnensteuer, 50 PCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Jschgl 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer/ 150 pCt. zur Hauszins-und HauSclassensteuer; Pitzthal 157 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer. — Angewiesen wnrden eine Rate von 406 fl. 46 kr. aus dem Chiese- Palvico-RegnlierungSsonde, eine Subvention von 8<> fl. für Offenhalten des Gasthauses

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 29.02.1896
Descrizione fisica: 10
pCt. zur Grund-, und Er- werbsteuer, 100 pCt. zur Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauszinS- und Hause assensteuer; Viou 295 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommenstener, 50 pCt. zur Hauszins-, nnd Hausclassensteuer; Turauo 200 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauszinS- und HanSclassenstcuer; Roverö della luna' 30« > pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pEt. zur HauszinS- n.Haus- elassensteuer und 20 pCt. znr Wein- und Fleischver- zchrungsstener; Raviua 300 pEt

. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSziuS- und Hausclassenstener; Patone 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 20 pCt. zur Haus- clnsscnsteuer; Fondo 300 pCt. zur Grund-, Erwerli- uud Einkommenstener, 100 PCt. znr HauszinS-, 50 pCt. zur Hausclassensteuer und 30 pCt. zur WeinverzehrnngSstener; Tramin 135 pHt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, hy zur HauszinS- und Hausclassensteuer; Kfrill ^50 pCk. zur Grund-, 100 pCt. zur'Erwerb« nnd Eiiiko»mie»fteuer pnd 100 pCt

. zur HauSzinS-und Hausclassenstener; Villnvß 113 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 113 pCt. Zur HauSzinS- und HaiiSckassensteuer; Vezzano 350* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 100* pCt. zur HauSzinS- und Haus classenstener; S. Rocco 443* pCt. zur Gruyd-, 442* pCt. zur Erwerb- und Einkommenstener, 120* Mt. zur HauszinS- und 80* pCt. zur HauSclassensteuer; Jsera 200* pCt. zur Grund-, Erwerb- u>id Ein kommenstener, 100* PCt. zur HauSzinS- und HanS- classeusteuer, 30* pCt. zur Wein

- und 50* pHl- zur Fleischverzehrnngssteuer; Lenzinia 360* pCt. zur Griznd-, Erwerb- und Einkommeusteuer, 20* pCt. zur HauS- zinssteuer; Scnrelle 200* pCt. zur Grnnd-, und Er werbsteuer, 300* pCt. zur Einkommenstener, 200' P^t. zur HauSzinS-, 20* pCt. znr HauSclassensteuer und 50* pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSstener! Ala 120* pCt. zur Grund-, und Erwerbsteuer, 320* pCt. zur Einkommensteuer, 50* pCt. zitr QHljS' ziuS- und HauSclassensteuer, 70* pCt. zur Wem-, I50pCt

. zur Fleischverzehrungssteuer, eine Aufläge von 1 fl. 70 kr.* per Hektoliter Bier, und eine Auflagt von 10* fl. per Hektoliter Brantwein; Sayzeno 350* pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100* pCt. zur HauSzius-uud HauSclassensteuer, 30* pCt. zur Wein- uud 150* pCt. zur FleischverzehrungS stener, eine Auflage von 1 fl. 70 kr.* per Hekto liter Bier, eine Auflage von 10 fl.* per Hekto liter Brantwein und eine Taxe von 20* pCt^ anf Brod. — Den Gemeinden Mortäso und Ritten wurde die Bewilligung ertheilt, Gemeindegründstücke

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 29.03.1893
Descrizione fisica: 8
den Lavarone und Spera, Holzveräußerungsbewilligun gen die Gemeinden Ehenbichl und Villa Banale. — Die Einhebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewil liget: See 170 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer und 130 pCt. zur HauSzinS- undHauv- classensteuer, Prutz 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer, Jochberg 140 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur HauS zinS

- und Hausclassensteuer, Ehenbichl 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pEt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, Stenico 200 pCt. Feuilleton. Der Aiamantstern. Novelle von O. Otto. (I. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Ich hatte mich in die Ecke desselben gedrückt und dir Augen geschlossen, um die Baumwipfel vom Mom- bran nicht zu sehen, die, wie ich wusste, von der Land straße aus sich erblicken ließen. Ein gewaltiger Ruck weckte mich aus meinen Träumen; der Kutscher hatte wahrscheinlich

ein großer Kakadu, dessen gelb- weißeS Gcfieder auf dem Halse in ein grelles Orange übergieng. Der Vogel halte seinen Kops unter die Flügel gesteckt und schlummerte. Auf einmal fuhr er wild empor, schüttelte sein Gcfieder, so dass die Federn sich emporsträubten und sich auf dem Kopfe wie eine goldene Krone ausbreiteten. Er öffnete den dicken, zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, Fisto 150 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Gntommensteuer und 30 pCt

. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, Bolone 150 pCt. zu allen direkten Steuern, Revo 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 20 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteurr, Lavarone 360 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 80 pEt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthaltern wurde die EinHebung von Gemeindezuschlägen und Auf lagen pro 1893 bewilligt den Gemeinden: Arco 200 pCt. zur Grund-, 225 PCt. zur Erwerb- und 220 pCt. zur Einkommen

-, 75 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Villamontagna 520 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 200 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer, Fondo 350 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer und 30 pCt. zur HauS zinS- und Hausclassensteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier, eine Auflage von 6 fl. per Hektoliter Branntwein und 30 pCt. zur Wein verzehrungSsteuer; — Margone 400 pCt. zurGrund- nnd Erwerbsteuer und 100 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer. — Eingaben

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 12
Data: 21.05.1892
Descrizione fisica: 12
gesendet habe: „An die löbl. Redaction der „Jnn Zeitung.' Auf Grund des H 1V des PrefSgcfctzcs ersuche ich Sie, in der am nächsten Samstag erscheinenden „Jnn- Zeituug' folgende Berichtigung aufzunehmen: Es ist nicht wahr, dass seit den, Jahre 1880 das Erscheinen der VermögenSgebarnngö-Ausweise aufgehört hat; die Ausweise werden jährlich bei den Rechnungsab schlüssen über den Connnunalfond und die übrigen Fonde in der Gemeinderathssitzung bekanntgegeben, dann in Druck gelegt und gesammelt

darauf dringen, dass seitens der Domänendirection eine gründliche Säuberung des TristcanalS vorgenommen werde. Der Vorsitzende bemerkt, dass die Einschüttung dieses CanalS schon lange vollendet sein könnte, wenn nicht verschiedene Hausbesitzer am Jnnrain auf Grund vermeintlicher Rechte Schwierigkeiten machten. G.-R. Dr. Hirn erwidert hierauf, bezüglich der sanitären Frage bleibe es sich ganz gleich, ob die Rechtsfrage über den Canal ansgetragc» sei ndcr nickn- Wer über den Canal zu disponieren

des GemeinderatheS zu erbauen. Beide Herren hatten sich damals zum Ver lause principiell geneigt erklärt, aber keinen Verkaufs preis genannt. Herr Schärmer erklärte nun den nöthigen Grund um den Preis von 100 fl. per Klafter und mit der Bedingung herzugeben, dass ihm das Vorkaufsrecht und die Wahl eines städtischen Baugrundes südlich vom Kloster der Ursulinen ein geräumt würde. Herr Norz erklärt, dass er seinen Antheil des Gartens mit Berücksichtigung aller Um stände nicht unter dem Preise von 80 fl. per Quadrat

meter (Oho!) abgeben könnte. Da nun das Aerar einen Flächenranm von 440 beansprucht, so würde dieser Grund die Snmme von 35.200 fl. kosten. Die Forderung des Herrn Schärmer erklärt der Bürger meister für annehmbar, wogegen sich über den von Norz geforderten Preis kaum sprechen lasse. Im Interesse des Verkehres sowohl, wie in dem der Post beamten sei es nun nicht wünschenswert, dass das Postamt im alten Postgebände verbleibe. Es sei Pflicht des GemeinderatheS, dass die Platzfrage für ein neucS

Postgcbände möglichst rasch gelöst werde. G.-R. Stolz ist der Ansicht, dass bei der gegen wärtigen Lage der Dinge kaum etwas anderes übrig bleibe, als den seinerzeitigen Beschluss des Gemeinde ratheS wieder aufzunehmen und dem Postärar den städtischen Grund bis Juni 1893 reserviert zu halten, und stellt auch einen diesbezüglichen Antrag. G.-R. Kapferer führt aus, dass, wenn das Aerar auch nur den Garten von Schärmer bekommt, das Gebäude doch nach dem Wunsche des GemeinderatheS mehr nach dem Süden gcrückt

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Pagina 5 di 8
Data: 30.01.1895
Descrizione fisica: 8
Jnzing erhielt die nach te ägliche Genehmigung zur Aufnahme eiucS Darlehens von 8000 fl.. wrlchr zur Dlftrcituug der Kosten für die ÄcrbauungSarbeitcn am Enteibachc aufgenommen wurden. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gc- meindezufchkägcn im Jahre 1895 erhielten nachstehende Gemeinden: Martcll 200pEt. zu allen dircctcn Steuern; Allitz 140 pEt. zur Grund- und Erwcrbsteucr; Er- «ald 130 pCt. zu allen direclen Steuern; Ehen- btchl 150 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer und 100 pEt

. zur HauSzinS- und HauSclassen- peuer; Höfen 150 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur HauSziuS» und HauSclasscnstcucr; See 160 pEt. zur Grund-, Er werb- nnd Einkommensteuer und 120 pCt. zur HauS- zinö» und Hnueclassenstcuer; Sacco 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomnicnslcner (vorhalllich der Zustimmung der k. k. Statthallcrei), 85, pEl. zur Wein- und Flcifch-Verzchrungestcucr, neben 100 pCt. 'zur Gcbäudesteucr; Pcjo außer 50 pEt. zur Haus zins- und Hausckasscnstcuer, 200 pCt

hlcng. Er aber fasöle die zarte, Sir. ?S. 20 pCt. zur HauSziuS- und Hau«class»nst«uer; Pcrfour 250 pCt. zur HauSzln«» und HauSclafsenstcuer und (vorbehaltlich der Genehmigung scitcnS der k. k. Statt» haltcrci) 450 PCt. zu den übrigen direkten Stcuern; Lundo 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer (vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei); Strembo 250 pCt. zur Grund», Er wcrb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Weln- nnd FkeischverzehrungSstcurr, ncbcn 50 pEt. zur Haus zins- nnd

HauSclasscnsteucr; Vigo d'Anannina 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkouimcnstcncr und 125 pCt. zur HauSziuS- und HauSclasscnsteucr; Favör 250 pCt. zur HauSzinS- und HauSclasfen- stiucr und (vorbehaltlich dcr Zustimmigung dcr k. k. Statthalterei) 400 pCt. zu dcn übrigen dirccten Seucrn; Strada 300 pCt. zur Grund-, Erwcrb- und.Eiu- kommenslcucr neben 100 pCt. zur Hauszins- und HauSclafsenstcuer; Sovör 150 pCt. zur HauSziuS- uud HauSclassenstcucr und (vorbehaltlich der Zustim mung scitcnS

VcrzchrungLstcucr und (vorbehält' lich dcr Zustimmung scitcnS dcr k. k. Statthallcrei) 390 pEt. zu dcn übrigen dircctcn Stcucrn; Picve di Lcdro 200 pEt- zur Grund, Erwcrb- uud Eiukommcn- stcucr neben 100 pEt. znr Gebäudestcuer. — An- grwicscn wurde die 7. Baurate für den Saruthaler Slraßcnbau mit 2690 fl. 32 kr., ferner cine weitere Natc für die Entwässiiungsarbeitcu in Mühlen und die 18. Baurate per 500 fl- für die Verdauung dcS BrigclbachcS in 3!nsscrcith. Dcr PsasjenmooS- Jnter- isscntcnschast in LanS wurde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 21.12.1893
Descrizione fisica: 8
in der Gemeinde Serravalle wurde die Zustimmung ertheilt. — Die Bewilligung zur Ein- Hebung von Gcineindczuschlägcn für das Jahr 1394 erhielten die Gemeinden: TösenS von 149 pCt. zu allen directen Steuern; Micming von 109 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer und 10 pCt. zur Hauszins- lind Haueclasseusteuer; steinberg von 250 pCt. zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und 25 pCt. zur Hausclasseu- und Wein- undFlcischvkrzehrungSslcner; Juziug vou 250 pEt. zur Grund-, 200 pCt. zur Erwerb

- und Einkommen steuer und 50 pEt. zur Hauszins- und Hauöclasseu- steuer; Schlinig von 233 pEt. zur Grundsteuer; Nufsrv von 300 pCt. zu allen directen Steuern; Seravalle 280 pEt. zur Grund-, Erwerb und Ein kommensteuer, 75 pCt. zur HauSzinS- uud 50 pCt. zur HauSclassensteuer, Soraga 120 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 20 pCt. zur HauS classensteuer; Mezzano voll 200 pCt. zur Grund-, Erwcrb- und Einkommensteuer und 100 PEt. zur Ge- bäudesteuer, Mezzotcdcsco 200 pCt. zur Grund- und Erwerbstcuer

und 100 pCt. zur Einkommen- und Ge- bändtsteuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthaltern, bczw. der Allerh. Genehmigung wurde nachstehenden Gemeinde» die Einhebnng von Gemeinde- zuschlägcn und Anfingen pro 1394 bewilliget: Nanzo 509 pCt. zur Grund-, Erwcrb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur Gcbäudestcucr; Cologu^-Gavazzo 370 pCt. zur Gruud-, Erwerb' uud Einkommknstcucr und 50 pCt. zur Gebäudcsleuer; Sterzing l5 p^t. zur Wein- und Flcischvcrzchrungsstcuer, eine Auflage von 30 lr. per

Hektoliter Bier und eine solche von 2 fl. per Hektoliter Branntwein; Brcntonico 425 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 pEt. zur Gebäudestcuer, 70 pCt. zur Wein- und Fleisch- verzchrnngSstcuer, 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und 6 fl. 50 kr. per Hektoliter Branntwein; Pilcante 300 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. z^ir Hauszins- und 50 pCt. zur HauS classensteuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleischver- zehrnngSsteuer, 1 fl. Per Hektoliter Bier und 5 fl. fchöpfnng

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 01.02.1900
Descrizione fisica: 8
eines Grundes zu Bauplätzen. Z'i. Genehmigung, einen Grund zu Bau plätzen abzutheilen. Um eincn Grund zu Bauplätzen abzutheilen, wo durch die Umänderung und Erweiterung bestehender, oder die Anlegung neuer Stadttheile bezweckt wird, muss, bevor um die Bewilligung für die einzelnen Gebäude angesucht wird, die Genehmigung von der' k. k. Statthaltcrei erwirkt werden. Z 2. Erfordernis zum Ansuchen um die Genehmigung der Grundabtheilung. Bevor die Abtheilung eines Grundes zu Bauplätzen eingeleitet wird, ist beim

GcmciudeauSfchusse um die commissionelle Bestimmung anzusuchen, wie die neuen Gassen angelegt odcr bestehende verändert werden sollen. Dieses Gesuch ist mit Plänen zu belegen, worin die Lage des abzutheilenden Grundes mit allen benachbarten Gebäuden und Grundparcellen, die Straßen, Plätze und Gassen der nächsten Umgebung, sowie die GesällSvcrhältnisse all dieser erwähnten Theile angegeben sein müssen. Ist der zu theilende Grund Ueberflutungen ausgesetzt oder vom Grund wasser beeinflusst, so ist im Höhcuplan

sowohl der niederste wie auch der höchste Wasserstand an zugeben. Auf Grundlage dieser Bestimmung hat der Grund eigentümer einen Plan über Größe. Lage und Forni der Bauparcellen und über die bei der Verbauung beabsichtigte neue Gefällsanlage der Gehwege und Straßen vorzulegen. Diese Pläne sind in doppelter Ausfertigung beizubringen. - Die Lagepläne (Situationspläne) sind im Maßstabe 1 : 500 zu versassen. Für Grundstücke von größerer Ausdehnung sind Auszüge aus der Katastralmappe, sogenannte Ueber

zu treffen. Z 4. Entschädigung für Straßengrund und allgemeine Obliegenheiten dcs Bau me r b e r S. Bei Regulierung bestehender Straßenzüge hat die Stadtgemeinde an den Grnndeigenthünier für die durch die Zurückrückuug der Bauliuie frei gewordene Grund fläche, und der Grundeigcnthünier an die Stadt gemeinde für die durch Vorrückung der Baulinie ihm zu überlassend,: Grundfläche Entschädigung zu leisten. Findet über diese Ent>chädigung nicht ein gütliches Uebercinkouimcn statt, so hat darüber das Gericht

zu, die Baubewilligung an einer noch nicht eröffneten Straße davon abhängig zu machen, dass der zur Herstellung der Straße ersorderliche Grund längs der bezüglichen Baupareelle (HauS- grund sammt etwa zugehörigem Hofraume odcr Garten) nnentgeltlich überlassen werde. s 5. Enteignung. Ueber die Frage, ob und inwieserne bei Verände rung oder Anlegung von Straßcn odcr Plätzen zwangs weise eine Enteignung von Privaicigcnthuni slatlsindcn könne, entscheidet die I. l. statthaltcrei nach den be- steh'ndcn Gesetzen

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Pagina 5 di 8
Data: 15.04.1885
Descrizione fisica: 8
über dingliche Rechte privatim errichten durf ten. (April 1783 bis Juni 1790.) Es gab da» mals stillschweigende gesetzliche Hypothe ken aus der Tiroler Landesordnung, bedungene Generalhypotheken, endlich nicht protokollierte Eigenthumstitel, besonders Eiuantwortungen in Erb schaftsfällen n. f. f. Allein heutzutage besteht die ser Grund offenbar nicht mehr. Aus der Zeit, wo der Zwang zur Eintragung der dinglichen Rechte auf unbewegliche Sachen aufgehoben war, also zwi schen 1788 —1790 begründete Hypotheken

I. G. S., kundgemacht durch Gnb.-Circ. vom 5. Mai 1821 Nr. 7852.) Endlich sind alle gesetzlichen, ge richtlichen und vertragsmäßigen Special- oder Gene ralhypotheken, welche bei der Hypotheken-Erneuerung während dlr gesetzlichen F^st nicht angemeldet wur den, gesetzlich erloschen. (Reichsgesetz vom 27. März 1869, Nr. 42 R. G. Bl. und Landes gesetz vom 15. Mai 18L9, Nr. 25 L. G- B.) Ans Grund dieses Zeitabschnittes lässt sich heutzutage der Hypothekenstand eines Gutes in Tirol jederzeit mit Zuverlässigkeit bestimmen

.« Erlass vom 22. April 1854 R. G. Bl. Nr. 101 über die Frage, ob in Tirol und Vorarlberg zur Erwerbung des Eigenthumes unbeweglicher Sa chen die Eintragung in das Verfachbuch erforderlich sei, diese Frage ausnahmslos und auf das bestimm teste im bejahenden Sinne entschieden. Dar aus folgt, dass der erste Grund des Herrn Hofrathes Benoni im Verlaufe der Zeit seinem vollen Umfange nach hinfällig geworden ist. Der zweite Grund des Hofrathes Benoni, dass die Existenz der dinglichen Rechte

nicht von der Eint.agung in das Verfachbuch allein abhängt, ist zwar richtig, aber er tritt nicht bloß bei dem Ver fachbuch, sondern bei allen dergleichen öffent lichen Büchern, Grund- und Stadtküchern, Land tafeln, Hyothekenbüchern, Notifikenbücheru ic. eben falls ein; denn die Wirksamkeit der Eintragung in diese Bücher setzt selbstverständlich die Rechtsgil- tigkeit des eingetragenen Rechtsgeschäfte?, also bei Bestellung eines Grundpfandes die Giltigkeit der Forderung und des Verpfändungsactes voraus. (8Z 449, 1368

b. G. B., Grundbuchsgesctz vom 25. Juli 1371 Nr. 95. R. G. Bl. Z 61.) Dieser Grund steht somit der Anwendbarkeit des Schluss satzes des Z 469 b. G. B. in Tirol und Vorarlberg keineswegs entgegen. Der dritte Grund, man könne nicht etwas im Verfachbuche löschen» was in demselben nicht eingetragen ist, erscheint zwar richtig, aber er passt nicht auf den Gegenstand der Frage. Es handelt sich hier nur um die Löschung einer eingetrage nen Hypothek, und niemand hat behauptet, dass auch eine nicht eingetragene Hypothek gelöscht

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 24.04.1895
Descrizione fisica: 8
zur Auf nahme von 3600 fl. behufs Schuldenconvertierung. — Die Bewilligung zur Einhebung von Gemeinde zuschlägen im Jahre 1895 erhielten nachstehende Ge meinden : die Fraetion Ronchi der Stadtgemeinde Ala 450 pCt.*) zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, neben 100 pCt. zur HauSzinS- und HauS classensteuer; Tuenno, außer 50 pEt. zur HauszinS- und HauSclassensteuer, 200 pCt. pCt. zu den übrigen directen Steuern und 30 pEl. zur Wein-VerzehrungS- steucr; Samone, außer 100 pEt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 55 pCt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer, 45 pCt.*) zur Weiu-VerzehrungS- steuer und 40 pCt.*) zur Fleisch-VerzehrungSsteuer; Ssruz, außer (Z0 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 25 pEt. zur HauSzinS- und HauSclassen steuer und 30 PCt. zur Wein-VerzehrungSsteuer; Samoclevo 175 PCt. zu allen directen Steuern; Sejo außer 100 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer 400 pCt.*) zu allen directen Steuern; Revian folaS, außer 10 PCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer 250 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; Sorago, außer 20 pCt. zur HauSzinS und HauSclassen steuer 200 pEt. zu den übrigen directen Steuern; Romeno, außer 50 pCt. zur HauSzinS- und HauS- clasfensteuer, 200 pCt. zu den übrigen directen Steuern und 30 pCt. zur VerzehrungSstcucr auf Wein und Fleisch; Roncegno, außer 100 pEt. zur Hausclassen, steuer, 120 p^t. zur HauSzinSstener, 150 pCt. zu den übrigen directen «teuern und 50 PCt.*) zur Wein- und Fleisch-VerzehrungSstener, sowie eine Hnndeiaxe

von 1 fl. 75 kr.; Ortisv, außer 50 PCt. zur HauS zinS- und HauSclassensteuer 500 pCt.*) zu den übrigen directen Steuern; Pro 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer' und 150 PÜt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer; Tavodo 200 pCt. zur HauS zinS- und HauSclassensteuer und 472 pCt.*) zu den übrigen directen Steuern; Pranzo 150 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer, 400 pCt.^) zn den übrigen directen Seuern und 30 pCt. zur Wein- und Fleisch-VcrzchrnngSstcucr; Grieö in Sellrain, außer 25 pCt. zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer 150 pCt. zur HauozinS- und HauSclassensteuer; FlaaS, außer 50 pEt. zur Erwerbsteuer 140 PCt. zur Grund steuer ; St. Ulrich in Gröden, außer 90 pCt. zur Haus zins- und 70 pEt. zur HauSclassensteuer 110 pCt. zu den übrigen directen Steuern und 15 pEt. zur Wein- und Fleisch-BerzchrungSsteuer. Vorbehaltlich der Allerhöchsten Sanction wurde der Gemeinde Cembra die EinHebung einer Brodtaxe von 10 pCt. bewilligt. — Angewiesen wurden 300 fl. als Subvention für den Verband

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Pagina 1 di 8
Data: 02.03.1900
Descrizione fisica: 8
berechnet. - . ... ......... ... . Telcphon-Nr. litö. eingesendet werden. »> . , . Die Beträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen postfrei Jedes solide Annoncenbureau nimmt Annoncen entgegen. Tclephon-Nr. l!lü. Amtlicher Theil. Die Wahl des Audrä Laut Haler. Grundbesitzers in Flon, und des Sebastian MooSmair, Grund besitzers in St.Martin zum Obmanne, bezw. Obmann- stellvertreter der landwirtschaftlichen BezirkSgenossenschast in Passeier für das Triennium 1900 bis incl. 1902 hat im Sinne

-Ullflillversicherullg. Das Präsidium des Obersten Gerichtshofes hat auf Ersuchen des Justizministeriums die von den Ge richten verschieden beantworteten Fragen: a. Ob und eventuell unter welchen Voraussetzungen auf Grund der RückstandSauSweise der Arbeiter- Unfallversichernngöanstaltcn die gerichtliche Exe- eution zu bewilligen sei, und d. ob und eventuell unter welchen Voraussetzungen und für welche Kategorien von Krankencassen aus Grund ihrer Rückstandsausweise die gericht liche Execution zu bewilligen sei, im Sinne

des §16, lid. t', des kais. Patentes vom 7. August 1350, einem Plenissimar-Senate des Oberst->n Gerichtshofes zur Entscheidung vorgelegt, welcher die Eintragung des nachsteiielideii Nechlssayes in das Judiratenbuch beschloss: „Auf Grund der Rückslaudsausweiie der Arbeiter UiifaUversicherungSaustalten, der Bezirks, Betriebs, Bau- und GeuosseuschaftS Krankencassen, sowie der Bruderladen kann unter der Voraussetzung, dass die Rechtskraft und Excculioussähigkeit dieser Rückstands' auSwei>e von der hiezu

dasselbe auch für die im Z 11 dieses Gesetzes unter den Punkten 2 bis inclusive 5 angefahrten Kraiikcncasfen, und zwar für die Betriebs- krankencassen gemäß Z 47, für die Baukrankencafsen gemäß ß 57, Absatz 3, idr6., für die auf Grund der Bestimmungen des 7. HauptstückeS der Gewerbe ordnung errichteten Genossenschafts. Krankencassen ge mäß Z 121, vorletzter Absatz, der Gewerbeordnung (Gesetz vom 5. März 1333) und sür die Bruder laden (KnappschastScassen) gemäß der ZZ 32 und 37. letzter Absatz des Gesetzes vom 28. Juli 1339. ES lässt

eines solchen RückstandsauöweifcS im gerichtlichen Wege ist jedoch zweifellos dessen Rechtskraft. Denn es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, dass die Bewilligung einer gerichtlichen Execution zur Hereinbringung eines Anspruches nur dann zulässig erscheint, wenn dessen Liquidität dargethau ist, wenn dem Executionsgerichte nachgewiesen wird, dass die Verfügung oder Ent scheidung, anf Grund deren befriedigungSweife Execu tion beantragt wird, einem die Vollstreckbarkeit hem menden RechtSzuge nicht unterliegt

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Pagina 5 di 8
Data: 19.02.1897
Descrizione fisica: 8
wollte damals, dass die Kosten der Einführung das Land zu tragen habe, und der Landtag wünschte Einschränkung oder Aufhebung der notariellen Urknnden- legalisiernng. Dr. Hämmerte konnte die Erfüllung dieses Wunsches nicht in Aussicht stellen, und eS kam daher anch keine Einigung zustande. Ich bringe heute nicht nur Erfüllung jener beiden damals ausgesproche nen Wünsche, sondern ich komme, ich möchte sagen mit vollen Händen. Die Kosten der Anlegung des Grund buches trägt der Staat, das öffentliche Gut

. Mit der Anlegung des Grund buches werden Specialcommissärc betraut, es werden Bestimmungen getroffen über die Einführung der Re gister, über Urkundensammlung und GrnndbuchSniappe. Ich nieink, man sollte nicht von Sieg und nicht von Niederlage sprechen. Wenn das Landesgesetz so zustande kommt, wie der Berichterstatter vorschlägt, haben Land tag und Regierung Grund, einander zu beglückwünschen. Die Harmonie zwischen der LandeSvertretung und der Bevölkerung ist nicht nur nothwendig zum Zustande kommen der Gesetze

ist es wohl auch zu unterscheiden vom Gemeinde gut Z 233 a. b. G. B., Sachen, welche nach der Landesverfassung zum Gebrauche eines jeden Mitgliedes einer Gemeinde dienen. Die striete Definition von öffentlichen« Gut versteht unter demselben Sachen» welche allen Mitgliedern des Staates zum Gebrauch verstattet werden, Landstraßen» Flüsse ic. Allerdings wird dieser Begriff „Oeffeutliches Gut' in der Praxis vi.l weiter gefasst. Von allen österreichischen Grund büchern wird nun das vorarlbergische das einzige

sein, welches die öffentlichen Güter aufnimmt, und während in den verschiedenen Ländern die verschiedene Auffassung des öffentlichen Gutes zu Klagen Anlass gegeben hat, da zu viele Realitäten als öffentliches Gut aufgefasst, vom Grundbuche ausgeschlossen wurden, ist diesem Missstande in der gegenwärtigen Vorlage abgeholfen, weil die Vorarlbergs Grundbücher auch daS öffentliche Gut enthalten werden. Bei jeder Einlage des Grund buches finden wir das EigenthnmSbl»tt. Gibt es nnn an öffentlichem Gut einen Eigenthümer

und sei die Unentgeltlichkeit dieser Mappencopie daher lediglich ein Aeqnivalent für das Land. Abg. Fink erklärt auf Grund der in den übrigen Grundbuchsländern ge pflogenen Erhebungen, dass die Anfertigung solcher Pläue im einzelnen Falle wohl ohne nennenswerte Kosten ablaufen könne, dass sich aber die Kosten in Fällen, in welchen verschiedene Privatrechte tangiert werden, auch auf 15, ja 18 fl. erhöhen können. Zu § 14, Art. Vl» bemerkt der Berichterstatter, dass die Coneedierung desselben seitens

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Pagina 5 di 12
Data: 09.01.1908
Descrizione fisica: 12
, auf Grund der Bestimmungen des Z L4 Forstgesetz die Bringung von Waldprodukten über fremde Grund stücke mittels Seilbahn sowie die Benützung fremder Grundstücke zu der mit der Bringung notwendig verbundenen vorübergehenden Ablagerung der Wald produkte zu bewilligen. Auch müsse ein Waldbesitzer, dem die Bewilligung zur Bringung der Waldprodukte über fremde Grund» stücke auf Grund des Z 24 Forstgesetz seitens der politischen Behörde erteilt worden sei, dennoch jedes mal von neuem wieder um die Erteilung

einer sol chen Bewilligung einschreiten, wenn er von Jahr zu Jahr oder in kürzeren Intervallen dieselbe Brin- gungsstrecke, zum Beispiele bei Aneinanderreihung von Schlägen eines Hiebszuges oder bei den zum Zwecke der Bestandespflege vorgenommenen Durch reiserungen und Durchsorstungen. in Anspruch zu nehmen gezwungen sei. Schließlich wurde geltend gemacht, daß durch die Rekurse der Besitzer der zur Bringung der Waldprodukte notwendigen Grund stücke die Inbetriebsetzung der Bringungsanloge oft so lange

zur Bringung der Waldprodukt: über sremde Grund, stücke zu erteilen ist. enthält der Z 24 Forstgssez keinerl-i einschränkende Bestimmung. Es kann da her irr Fällen, in denen um die Erteilung der Be willigung für eine längere Zeitdauer oder für meh rere zeitlich begrenzte Holzbringnngsakte angesucht wird, die Bewilligung für dies: längere Zeitdauer oder für mehrere zeitlich begrenzte Holzbringungs- akie im vorhinein erteilt werden, wenn die sonstigen Bedingungen des ß 24 Forstg-seZ gegeben

sind. Wenn die^Verzögerung der Bringuna der Wald» orodukre^ öffentliche Interessen gefährden würde, zum Beispiel wenn bei nicht rechtzeitiger Bringuug der Waldprodukte die Gefahr einer Jnsektenverhee- runq für den Wald zu besorgen wäre, so kann dem gegen die uuterbehördllche Bringungsbervilligung ein gebrachten Rekurse die aufschiebende Wirkung aber kannt und die Entscheidung der Bezirkshauptmann- schaft auf Grund des S S3 der mir der Ministerial- Verordnung vom 17. März !8S5. R. G. Bl. Nr. 52, erla^enen Amts

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Südtiroler Heimat
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Pagina 6 di 8
Data: 15.06.1929
Descrizione fisica: 8
Warum sich Italien zu Beginn des Krieges für neutral erklärte. In den „Preußischen Jahrbüchern' geht Professor Dr. Joh. Viktor Bredt, M. d. R., in einem beachtens werten Aussatz auf die Bedeutung der Rettung Italiens innerhalb des , Dreibundes ein. Er gelangt u. a. zu folgen den Schlüssen, die für die Neutralitätserklärung Italiens zu Beginn,-des Weltkrieges bedeutsam sind. „Ein..weiterer sehr wichtiger Grund ist . . - von italienischer Seite nur gelegentlich angedeutet worden, nämlich

der, daß Italien nicht teilnehmen könne an einem Kriege zur Erhaltung der Habsburgischen Monarchie gegen über den Serben. Die gemeinsamen nationalen Ziele und Ideale der Italiener und Serben waren den Tatsachen nach ein geradezu entscheidender Grund, den man nach außen hin angeben konnte. So ist davon zwar in Unter redungen zwischen dem italienischen Außenminister und dem deutschen Botschafter die Rede gewesen, nicht.aber in amtlichen Schriftstücken oder Kundgebungen nach außen. x Der letzte entscheidende

Grund endlich ist — soviel ersichtlich, — überhaupt niemals angeführt worden, näm lich die Gegnerschaft von England. Es war auch, wohl nicht recht angängig, diesen Grund nach außen kundzugeben. Bevor England seine Stellungnahme hatte offenkundig werden lassen, war es aus diplomatischen Gründen schilech- terdings unmöglich 'Nachjdem man aber die Lage übersah, war es immer noch unklug, die Einschätzung der engli schen Freundschaft so offen zu zeigen. Man hätte den Grund höchstens der deutschen

Regierung unter der Hand mitteilen können, da Deutschland gegenüber jener alte Vorbehalt gemacht worden war. Auch! das wäre nicht klug gewesen, weil die deutsche Regierung diesen Grund jederzeit hätte bekanntgeben können. So ist jener entscheidende Satz nach außen hin überhaupt nicfjit geltend gemacht worden. Es ist nur die Tatsache seftzustellen, daß die italienische Neutralitätserklärung zu einem Zeitpunkte erfolgte, in dem die englische Haltung offenkundig wurde, ehe aber die deutsche Kriegserklärung

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Pagina 5 di 8
Data: 10.04.1905
Descrizione fisica: 8
wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zn- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder Zusammenstellung von Grundbuchskörpern, durch Übertragung

aus eiuer Abteilung des Grundbuches iu die andere oder in anderer Weise erfolgen soll; b) alle Personen, welche fchsn vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die dariu eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als znm alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge

, Schafen. Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kro- atieu»Slavonien nach den im ReichSrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Inner» die Einfuhr von Schweinen ans den Stnl,lgerichtsbezirken Szilagycseh, Zsibo lKomitat Szilagy) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptlnaunscnasten Feldbach nnd Brück

jetzt gesagt wer den, daß die Regiernng den vorliegenden An trägen im Prinzipe sympathisch gegenüberstehe nnd, soweit es möglich, aus Grund derselben die Lösung des Problems in Angriff nehmen will. Was den Antrag des Subkomitees auf Äorlage eines Gesenentwurses über Erleichte rung der Konvertierungen anbelangt, sv wird das Abgeordnetenhaus sehr bald einen bezüg lichen Gesetzentwurf auf feinem Tisch vorfinden, der alle» wefenllichen Wünschen zu entsprechen geeignet sei. Ackerbaiiminister Gras Buqnoy

erklärte, daß die Regierung bezüglich der Grund-

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Data: 14.01.1902
Descrizione fisica: 8
, der königlichen Hauptstadt Prag und der Stadlgemeiiiden Laibach, Mährisch-Ostrau, WarnSdorf, Bozen und Meran. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichsratheS finde Ich anzuordnen, wie folgt: s 1. Die Stempel- und Gebürenfreiheit in Ansehung der ausgefertigten, beziehungsweise auszusertigenden Schuldurkunden, Empfangsbestätigungen und Löschungs urkunden, sowie der zu erwirkenden Eintragungen wird eingeräumt: 1. dem auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juli 1397 genehmigten Beschlüsse des Land

tages des Königreiches Böhmen voni 10. März 1397 aufgenommenen Landesmilehen von 6,000.000 sl.; 2. dem auf Gruud des mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Juni 1393 genehmigten Beschlusses des Land tages des Königreiches Böhmen vom 2. März 1393 aufzunehmenden LandeSanlehen von 4,000.000 fl.; 3- dem von der königlichen Hauptstadt Prag auf Grund der mit dem Erlasse des Laudesaussmuffes des Königreiches Böhmen vom 31. August 1397, Z. 53540, ertheilten Bewilligung anfgeiiomnieilcli Anlehen per

1,500.000 fl. bis zur Höhe von 940.300 sl.; 4. dem von der Stadtgemeinde Laibach auf Grund der mit den Beschlüssen des Krainer Landtage« vom 14. Februar 1895 und 6. März 1397 ertheilten, mit den Allerhöchsten Entschließungen vom 7. Mai 1396 und 10. April 1397 genehmigten Bewilligungen auf zunehmenden Anlehcn per 900.000 fl.; 5. dem von der Stadtgemeinde Mährisch-Ostrau auf Grund der mit dem Erlasse des mährischen LandeS- ausschusses vom 30 Jänner 1397, Z. 59247, er theilten Bewillignng aufzunehmenden

Anlehcn per 400.000 fl. bis zur Höhe von 363.074 fl. und 6. dein von der Stadtgemeinde WarnSdorf mit Ge nehmigung der BezirkSvertretuug WarnSdorf vom 5. und 24. August, bezichüiigSweife vom 15. September 1396 aufzunehmenden Anleben per 1,095.600 fl. bis znr Höhe von 901.300 fl. H 2. Die Jnterimsscheiie, Theilschuldverschrcibungen und Coupons des von den Stadtgeineiiiden Bozen und Meran auf Grund der mit der Allerhöchsten Ent schließung vom 13. April 1397 ertheilten Ermächtigung aufzunehmenden AnlehenS

dem Stuhlgerichtsbezirke PuSzta (Comitat Györ), so wie aus der Municipalstadt Györ iu Ungarn nach den im NeichSrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der l. k. Bezirlshauptmanuschaft Lisko erlassenen Verfügung die Eiufuhr von Schweinen aus den Grenz StuhlgerichtSbezirkcn HomLnua und Sziuna (Comitat Zeinplen) in Ungarn nach dem dies seitige» Gebiete verboten. Hingegen wird das hegen die Einfuhr von Schweinen aus den StuhlgerichtSbezirken ToSziget

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