. Die Wahrscheinlichkeit eines Con flictes zwischen Grundbuch und materiellem Rechte ist sehr gering. Wenn durch das Grund buch Jemand verloren hat, so geht durch das Verfachbuch zehnmal mehr verloren. Auf meine langjährige Praxis gestützt, kann ich die drastische Schilderung welche der Berichterstatter von den Verfachbüchern entworfen hat, nur bestätigen. Die Herren haben keine andere Wahl, alsVerfach - oderOeffentliches Buch, d. i das Grund buch. Das Bestreben, ein Mittelding zu finden, ist vergeblich. Redner
, sondern nur auf ihr Interesse gesehen zaben würden, hätten sich zu Gunsten des Verfachbuches und nicht des Grund- luches aussprechen müssen, denn das Ver- achbuch ist eine viel ergiebig?re Fundgrube zu Prozessen als das Grundbuch. Herr Dr. Wackernell führte unter Anderem als Empfehlung für das Verfachbuch auch an, daß die Sparkassen noch immer Geld im Lande elociren. Ist denn dies ein Argument, wenn die Sparkassen sich eben den bestehenden Ver- fachbuch-Zu ständen fügen müssen? Er sollte doch fragen, wie viele Belehnung
s- gesuche abgewiesen werden, weil man den Hypothekar-Certificaten nicht trauen kann. Wenn Jemand ehrlich und offen sagt, er scheue zurück vor den enormen Schwieriginten der Grund buchseinführung wegen der großen Güterzersplitte rung in Tirol, oder wegen der Mißliebigkeit des Legalisirnngszwanges, so ist diese Scheu zu be greifen und auch ein Standpunkt. Wenn aber Jemand sagt, daß nach seiner Ueber zeugung die Verfachbuch-Zu st äude ganz unhaltbare und unleidliche geworden sind — wie der Ausschuß laut
sind zwischen Grundbuch und Verfach buch, und da werde ich mich denn zum Grund buch entschließen, zumal die Berathungen schon fast 100 Jahre dauerten, der Worte genug gewechselt sind und die Zeit Thaten erheischt. (Bei fall links.) Abg Dr. Kathrein betont, daß ihn und seine Gesinnungsgenossen nur sachliche Motive leiten, wenn sie für den Vertagnngsantrag Dr. Wackernell's stimmen. Das reformirte Ver fachbuch ist das Mittelding, das wir anstreben wollen und können, und deßhalb sind wir für die Vertagung. Abg
modificirt, daß er jetzt „Reform deS V e r- fachbucheS' sage. Es ist nur eine Galgen frist, welche dem Verfachbuch mit diesem Antrage noch gewährt wird. Baron Mages habe uns die Schwierigkeit der Grundbuch-Ein führung betont, nicht aber sich gegen das Grund buch erklärt. Was Baron Mages in acht Jahren nicht gelungen ist, einen Verfachbuch-Reform- Entwurf zu Stande zu bringen, werde dem Landtag auch nicht gelingen. Herrn v. Zallinger'S Antrag und „juristische Ausführungen' können der Kritik nicht Stand