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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 22.11.1849
Descrizione fisica: 10
. §,2. 2. Gegenstand der Steuer, a. Grund- und HauSbe- sitz unl> Hypothecirte Schulden. Das Einkommen von dem der Grund- und Gebäudesteuer unierlieZenden Besitztums, daun von den auf ce»nselben haftenden Kapi talien und Renten wird durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag zur Grund- und Gebäudesteuer und durch die dem Besitzer der Realität ertheilte Berechtigung des Steueravzn» ges von den erwähnten Kapitalszlnfen und Renten der Be steuerung unterzogen

. §. 3. u. Andere Arten deS Einkommens. Alle anderen Arten d?S reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be, griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Landern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das.Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Ginkommen steuer unterworfen. Dieselbe hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb mit dem Grund« oder Hausbesitze verbunden

ist > deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand der Grund, oder Gebäudesteuer ausmacht. §.4. o. LtlasseneintheUung des Einkommens. Die Ar ten deö der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g'reiht, und zwar: Erste Klasse. Das Einkommen von den der Erwerbs- steucr unterworfenen Enrerbsgattungen, wozu ferners zu rechnen ist: 1. Das Einkommen vom Berg- und Hüttenbetriebe, 2. Der Gewinn, den die Pächter von Pachtungen beziehen. Zweite Klasse. Das Einkommen, das ». als Entgeld

, die ihn von Kapitalszwsen oder den Zinsge» nuß vertretenden Renten entweder unmittelbar oder durch den feinem Schuldner gestatteten Abzug (Patent vom »0. Oktober 1849 §. 6 und gegenwärtige Verordnung §. 23) ;u treffen hat, freigelassen, oder sofern er dieselbe berichtigt hatte, ihm solche zurückerstattet werde. §.9. II. S t e u e rb em e ssung. l. Zn der ersten Klaf fe: a. Im Grunde von Bekenntnissen. Die Steuer von dem Einkommender erstenKlasse wird auf der Grund lage von Bekenntnissen (Fassionen) bemessen

werden. Andere Arten deS nicht in stehenden Jahres gebühren vorhinein bestimmten Einkommens, tie in der »wei ten Klasse begriffen sind, hat der Steuerpflichtige mit Be obachtung der Anordnung der HZ. 10, 11 durch sein Be kenntniß anzugeben. §. 13. 3. In der dritten Klassen Die Zinsen und Ren ten der dritten Klasse, welche nicht durch den dem Schuldner '.usolge des gegenwärtigen Gesetzes bewilligten Ab zug getroffen werden, sei eS, weil sie ldeder auf einem Grund oder Hausbefitze, noch auf e ner steuerpflichtigen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 04.02.1925
Descrizione fisica: 8
den Z w e ck, dem unmittelbaren Bezüge der Nu t- z u n gen aus Grund und Boden ohne persönliche, ortliche, zeitliche und quantitative Abgrenzung durch mehrere Personen ein Ende zu setzen. Das Gesetz geht hiebet von der durch die Erfahrung festgestellten Tatsache aus, daß uur derjenige ein Interesse hat, die Produktion von Grund und Bo den zu heben, der auch unmittelbar hieraus den Nutzen zieh't. Wenn zum Beispiel Grund und Boden, sei es Wald oder Weide, einer Gemeinde gehört und alle Gemeindeangehörigen ohne Beschränkung

vor gesehen und ist hiezu natürlich die Feststellung des Bestehens solcher Gemeinschaften die Vorausset zimg. Daher wird darin angeordnet, daß alle ge meinsamen Benützungen von Grund und Boden, also die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungs rechte bis 6. Juni 1926 anzumelden sind, widri genfalls sie späterhin selbst klagsweise nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies hat zur Folge, daß ein Recht, welches nicht angemeldet wird, nach diesem Termine selbst dann, wenn es bis dorthin ordnungsgemäß

Definition ausweicht. ^ Was ist unter land- und forstwirtschaftlichen Nut zungsrechten zu verstehen? ? Die maßgebenden, im Gesetze enthaltenen Be griffe besageu: 1. Es muß sich um ein Recht handeln, aus Grund und Boden Nutzen zu ziehen, und zwar um ein Nutzungsrecht, das nicht abgegrenzt ist. Der Mangel an einer Begrenzung kann nun darin be- - stehen, daß dieses Recht entweder hinsichtlich der ' Anzahl der Personen nicht festgesetzt ist oder hin sichtlich des Ortes, der Zeit oder des Umfanges un bestimmt

rechte an einem Walde, dessen Grund und Boden der Gemeinde gehört, besitzen, die auch die Grundsteuer zahlt, während der Berechtigte das Holz bezieht. Auch solche Rechte sind anzumelden, sei es nun, daß sie auf eine gewisse Fläche beschränkt oder nach irgendeinem Masse (Kubikmeter, Haus bedarf) bestimmt oder sonstwie begrenzt sind. Im Sinne des Gesetzdekretes soll künftighin derjenige, welcher den Nutzen hat, auch die Steuer zahlen. b) Ein weiterer häufig vorkommender Fall ist das Weiderecht

, die normaler Weise mit dem Rechts- begrifse des Eigentumes an Grund und Boden nicht in Einklang stehen. d) Außer den Alpenweiderechten gibt es noch andere We iderechte, die zu gewissen Zeiten von den Einwohnern einer Gemeinde manchmal sogar fremder Gemeinden, ausgeübt werden und die gesamten Güter einer oder mehrerer Gemein den oder Gemeindefraktionen betreffen. ? So gibt es auf manchen Alpen Rechte, welche darin bestehen, das Vieh bei Sturm und Wetter in einen bestimmten Wald zu treiben, der oft

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 02.03.1933
Descrizione fisica: 8
leistet. Der Angestellte wird auf Grund der Probe zeit definitiv. Bei Ablauf der Probezeit ist der Lohn festzusetzen, der ihm vom ersten Tage sei ner Aufnahme an bezahlt wird. Von diesem Datum an ist auch die Dienstzeit zu berechnen. Arbeitszeit. Art. 4. Die normale Arbeitszeit betrügt: In der Stadt Bolzano wöchentlich 62 Stunden in den GesrlKften der A-Kategorie und KV Stunden in der B-Kategorie. In der Stadt Merano 62 Stunden ln der Zeit vom 1. März bis 31. Mai, sowie vom 15. August bis 15. November

hat. ie ein Tag Urlaub für ie zwei volle und aufeinander folgende Dienst monate. Denselben Anspruch haben Angestellte, die selbst kündigen, falls sie bereits drei Dienti- fahre ununterbrochen im betreffenden Betrieb gearbeitet haben. Die Kündigungsfrist darf nicht zur Uriaubs- zeit gerechnet werden. ' Krankheit. Art. 13. Ausbleiben von der Arbeit infolge nachgewiesener Krankheit ist kein Kündigungs grund. außer nach 45 Tagen. Falls die Krankheit über diese Frist Hinana andauert, kann der Meister

zu respektieren. ' Art. 18. Die Zuteilung der Arbeit steht ausschließlich dem Meister oder seinem Stell vertreter zu. ' Art. IS. Währendder Arbeitszeit darf kein Angestellter sich ohne triftigen Grund oder ohne Erlaubnis des Meisters oder dessen Stellvertreters aus dem Lokal entfernen. Art. 20. Jede Abwesenheit muß an dem auf den betreffenden Tag folgenden Tag gerechtfertigt werden, abgesehen, bei Nachweis«, barer. Verhinderung. Art. 21. Der Angestellte ist für sedwede Be schädigung der ihm anvertrauten

sind, einem von den Organisationen gemeinschaftlich bestimmten Fürsorge-Institut abgeführt. Beschädigungen, die Lohnabzüge zur Gut machung des Schadens bedingen, müssen dem Angestellten gegenüber sofort, nachdem die Firma in Kenntnis davon gekommen ist, fest» gestellt werden. Art. 23. Die Strafe der Geldbuße kann in folgenden Fällen zur Anwendung ge bracht werden: a) Zeitweiliges Sichenifernen vom eigenen Ar beitsplatz ohne triftigen Nechtfertigüngs- grund; b) Zuspätkommen zur Arbeit, vorzeitiges^Ver- lassen dsr Arbeit

des An- gestellten gebührt die Abfertigung nach Art. 23 seiner Ehegattin, bzw. seinen von ihm erhal tenen Verwandten bis zum 4. Grad. DMwechfel. Art. 30. Im Falle der Besitzer des Geschäftes wechselt oder der Betrieb irgendwie umgewan delt wird, behält das Personal die ihm auf Grund des Kollektivvertrages zustehenden^An- spräche und Verpflichtungen bei. ' Der neue Besitzer ist nur dann von der Ver pflichtung, die bereits - vorhandenen Abfer tigungsansprüche auf Grund der Dienstzeit an zuerkennen. befreit

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 19.03.1936
Descrizione fisica: 6
bei'der Ausarbeitung abstrakter und programmatischer 'lieorien, bei der Schaffung doktrinärer Grund- agen und zur Garantie der Festigkeit derEnt- '.eidung ihre große Bedeutung haben. . .. Das tägliche Löben Mit seinen Schwierigkeiten nd seiner Verschiedenartigkeit kann sich nicht an abstrakte Lösungm-undWoreMche. Prinzipien an? ,a sen: es ist gezwungen, den Weg einzuhalten, der ilnn von den zeitweiligen.Llmständen und Notwen diakeiten vorgèzelchn'et ist. Die Dynamik des täg lichen Lebens

deriZeltpunkts.oer Zaàngs- einstellung 'endgültig mit S. Dezember 1334 ange nommen. 104S Konzessionen. — a) Das Meliorierungs- und Be- wässerungskonsorzlum Agnizzo-Oltrisarco in Bolzano hat um die Anerkennung des Beniitzungsrechtes von insgesamt 32S0 Sekundenliter Wasser aus dem Eisack, linkes Ufer (in Agruzzo. Gem. Bolzano) zur Bewässerung von etwa KÄi Hektar Grund für die Zeit vom 1. April bis I. November jeden Jahres angesucht. 1047 b) Wons und Leo Oberrauch weiten zur Ab leitung von maximal I mod

am Liquidationssitz am 31. März. 9 Uhr. 1050 Grnndenteignlingen. — Zu Gunsten des staatl. Straßenbauamtes wurden Enteignungen von Grund durchgeführt: a) In der Gemeinde San Martino zwecks Erbauung eiyer Brücke über den Kolbenbach: 1051 b) In der Gemeinde Naturno zwecks Einhal- 1052 tiingsnrbeiton an der Rei^'sstrafte Nr. 38. 1037 Ärundenteignung. Zugunsten des staatl. Straßen bauamtes wurden in den Gemeinden Terlano und Gargazzone Enteignungen von Grund durchgeführt. 1039 Grunderwerb. Die Gemeinde Eastelrotto

wird zum Erwerb von 422 Quadratmeter Grund des Josef Fill um A>00 Lire zwecks Erbauung des Schulhauses in Siusi ermächtigt. (MDMA MDàMM mit richtiger Luftfeuchtigkeit und gleichmäßiger Kühl- temperatur braucht heute jedes gute Geschäft. ^ìTUU»UT»UB»T»^HeU» àbergasse lö Bolzano Telephon 1S-4S.

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 23.09.1871
Descrizione fisica: 8
. Aber es war in allen diesen Fällen ein rechtlicher Grund vorhanden, der es den Abgeordneten zur Pflicht machte, eine Versammlung, deren rechtlichen Bestand sie nicht anerkennen, konnten, oder deren Benehmen ihr ferneres Verbleiben unmöglich machte, zu verlassen. Aber unsere Verfassungstreuen haben für ihren „Strike,' den sie j.-tzt in ganz Cisleithanien in Szene zu setzen bemüht sind, gar keinen Grunv. Aus allen Berichten sieht man eS deutlich, daß eigentlich nur Ein Grund sie auS den betreffenden Landtagen vertrieben

als Protokollführer anerkannt. Es begann dann der Vortrag und die Anträge des Landesausschusses bezüglich der Neuwahlen zum .Landtag. Sämmtliche Wahlen, die der Städte Brixen, Sterzing, zc. ausgenommen, welche Letztere Wahlen erst in der Freitagßsitzung zur Verhandlung kommen, ymrden als gesetzlich und daher die Gewählten alS Abgeordnete anerkannt. ! < - . - - ?. Ueber.die bei diesem Gegenstände entstandene Debatte sei nur -erwähnt, daß der Gemeinde Se llra i n, auf Grund der Paragraph

des Mutterhauses, Dr. Streiter. Bezüglich des Wahlrechtes der Kooperatoren entspann sich eine lange Debatte, die jedoch mit keinem förmlichen Beschlusse endete, weil kein Grund vorlag, schon in dieser Sitzung einen Antrag einzubringen. Dasselbe gilt vom § 15 der L.-W.-O. bezüglich des Wahlrechtes, der in ehelicher Gemeinschaft lebenden Frauen, bezüglich welcher Zweifel erhoben wurden, ob sie nicht entweder durch ihren Ehegatten oder durch einen andern wahlberechtigten Bevollmächtigten wählen dürfen. Bezüglich

; die Ministerialverordnung sei nur dort in Anwendung gebracht worden, wo kein gesetzlicher Grund entgegenstand. Der An trag Schreiner' s wird angenommen. Hierauf Wahl von Ausschüssen. Es ist überall dasselbe widerliche, eckelhaste Gaukelspiel; diese Verfassungstreuen, Liberalen, echt Freisinnigen, schwätzen übe.rall von Freiheit, und wenn die Regierung eine freisinnige Verordnung erläßt/ die gerade ihren Parteiansichten nicht paßt, so nennen sie' s wüllkühr- ' lich; wenn die Regierung zur verfassungsmäßigen Behandlung

eine Vorlage bringt, wie jetzt die Erweiterung des Wahlrechtes, so gehen sie darüber zur Tagesordnung über, wenn die gebotene Freiheit auy Anderen zu Gute käme; diese Freiheitsschwätzer, sie wollen keine Frei' heit, außer der Freiheit für sie allein und Tyrannei für alle Anderen. . -Der kärntnerische Landtag wird über die neue Wahlordnung zur — Tagesordnung übergehen; ganz naiv ist in der »N. fr. ein Grund dafür ausgesprochen: „Wenn auch Einiges ganz schätzen^ werth wäre, so sei doch Vieles darnach

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 13.12.1924
Descrizione fisica: 8
Seite 4 13. Dezember 1924 vereinnahmt im Fremdenverkehr als Ausgaben der ausländischen Touristen einen Betrag von 2 Mil liarden Lire im Jahre 1921 und vcn 2.5 Milliar den im Jahre 1922. Im gleichen Jahr betrug der Warenimport Italiens zirka 15 Milliarden, so daß die Einnahmen auS dem Fremdenverkehr hinreichten, um zirka 16 Prozent der gesamten Wa reneinfuhr zu bezahlen. Die Ziffern sind auf Grund folgender Angaben geschätzt worden. Man hat die Anzahl der Reisebilletts festgestellt

. Dazu kommen 60 bis 70 Millionen Franken für die Ausgaben der Fremden außerhalb des Hotels. In den Nachkriegsjahren ist natürlich der Fremdenverkehr nack der Schweiz stark zusam mengeschrumpft, so daß man die Gesamteinnahmen der Schweiz 1921 oder 1922 auf 100 bis 135 Mil lionen Franken geschätzt hat. Schaffung eines Volksbrotes. Mitteilung der Handels- und Gcwerbekammer Bozen. Der Herr Präsekt hat die nachstehend in deut scher Uebersetzung mitgeteilte Verordnung erlassen: „Auf Grund des Rundschreibens

des Ministers dell'Economia Nazionale vom 19. Oktober 1924, Nr. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des Brotmehles und Erzeugung eines Volksbrotes erlassen wurde und nach Anhörung der Provinzial- Ernährungskommission, die auf Grund des genann ten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzial- gesetzes, wird folgendes verfügt: ' Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer s neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz ver pflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen

20 Prozent der Trockensubstanz betragen. Diese Brotgattung darf nicht in langer Form her gestellt werden. Art. 7. Die analytische Kontrolle über die ange führten Daten wird der staatlichen Lebensmittel- UntersuchunKanstalt in Trient übertragen, der in folgedessen die Muster zuzusenden sind, welche bei den Mühlen und den Bäckern der Provinz entnom men weisen. Art. 8. Wer den Bestimmungen dieser Verord nung entgegenhandelt, wird der Gerichtsbehörde auf Grund der Art. 295 und 434 des Strafgesetz buches

zur Anzeige gebracht. Art. 9. Der Quästor, die Unterpräfekten und die Gemeindevorsteher der Provinz sind mit der Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Der Präfekt Guadagnini. Die Handelskammer macht aufmerk- sam, ^iß diese Verordnung erst dann praktisch in Anwendung kommt, sobald die Gemeinden auf Grund des Art. 5 den Höchstpreis für das Volks brot durch eine eigene Verordnung festgestellt haben. Volkswirtschaft. w. Zur Situation des Weinmarktes schreibt die „N. W.-Ztg.': Am österreichischen Wein

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 13.12.1924
Descrizione fisica: 10
<5dtc 4 13. Dezember 1924 vereinnahmt im Frenwenverkehr als Ausgaben der «msländischen Touristen einen Betrag von 2 Mil liarden Lire im Jahre 1921 und von 2.5 Milliar den im Jahre 1922. Im gleichen Jahr betrug der W a r e n i m p o r t Italiens zirka 15 Milliarden, so daß die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr hinreichten, um zirka 16 Prozent der gesamten Wa reneinfuhr zu bezahlen. Die Ziffern sind auf Grund folgender Angaben geschätzt worden. Man hat die Anzahl der Neiscbilletts festgestellt

. Dazu kommen 60 bis 70 Millionen Franken für die Ausgaben der Fremden außerhalb des Hotels. In den Nachkriegsjahrcn ist natürlich der Frerndenverkehr nach der Schweiz stark zusam- mengeschrumpft, so daß man die Gesamteinnahmen der Schweiz 1921 oder 1922 auf 100 bis 135 Mil lionen Franken geschätzt hat. Schaffung eines Volksbrotes. Mitteilung der Handels- und Gcwerbekammer Bozen. Der Herr Präfekt hat die nachstehend in deut scher Uebersctzung mitgctciltc Verordnung erlaßen: «Auf Grund des Rundschreibens dos

Ministero dell'Economia Nazionale voin 19. Oktober 1924, Nr. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des Brotmehlcs und Erzeugung eines Volksbrotcs erlassen wurde und nach Anhörung der Provinzial- Ernährungskommisiion, die aus Grund des genann ten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzial- gesctzcs, wird folgendes verfügt: Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz ver pflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen

nicht in langer Form her gestellt werden. A r t. 7. Die analytische Kontrolle über die ange führten Daten wird der staatlichen Lebensmittel- UntersuchunKanstalt in Trient übertragen, der in folgedessen die Muster zuzufenden sind, welche bei den Mühlen und den Bäckern der Provinz entnom men werden. Art. 8. Wer den Bcsrimmungcn dieser Verord nung entgegenhandelt, wird der Gerichtsbehörde auf Grund der Art. 295 und 434 des Strafgesetz buches zur Anzeige gebracht. Art. 9. Der Quästor, die Unterpräfekten

und die Gemeindevorsteher der Provinz sind mit der Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Der Präfekt Guadagnini. Die Handelskammer macht au f m erk- s a m, daß diese Verordnung erst dann praktisch in Anwendung kommt, sobald die Gemeinden auf Grund des Art. 5 den Höchstpreis für das Volks brot durch eine eigene Verordnung festgestellt haben. Volkswirtschaft. w. Zur Situation des Weinmarktes schreibt die „N. W.-Ztg.': Am österreichischen Wein markte hat der Engrosverkehr nachgelassen, während das Geschäft

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 12
Data: 20.08.1892
Descrizione fisica: 12
im Leibe bluten, daß ein so fleißiger, ein so sparsamer, ein so frommer und so gott ergebener Stand, der ganzen Reichen seinen Stempel aufdrückt, auf seinem eigenen Grund und Boden verkümmern muß, verkümmern an gesellschaftlichen Einrichtungen, verkümmern an Gesetzen, welche eine falsche Theorie mit eiserner Konsequenz durchgeführt hat. (Sehr wahr! So ist eS!) Unter solchen Verhältnissen, hochansehnliche Bersammlung, ist es eigentlich eine Anomalie, ein Widerspruch, wenn ich in dieser hohen Ver

verzehren den restlichen Theil des Reinertrages; Genußsucht und der Niedergang christlicher Sitten locken seine Dienst boten in die großen Städte und erhöhen da durch die Löhne und später die Armenlasten in geradezu unerträglicher Weise. (Großer Beifall.) Die freie Verschuldbarkeit des Grund und Bo- dens gibt ihm zwar ein Mittel in die Hand, um dem augenblicklichen Bedürfnisse abzuhelfen'; allein sie hat im Gefolge ein Meer von Sorgen und Leiden; sie macht ihn schließlich zum Tag- löhner

auf seinem ererbten Besitze, der faktisch den Gläubigern gehör:. (Sehr wahr! So ist eS!) Wenn so die Noth ihre Wohnung im Bauern- Hofe aufgeschlagen, beginnt auf Grund der Frei- theilbarkeit die Zertrümmerung des Anwesens, auf dem ehedem eine Familie schön und sorgen los leben konnte; Parzelle um Parzelle wird losgerissen von dem Hofe, bei dem sie Jahr zehnte, vielleicht Jahrhunderte gewesen; ein Stück Vieh um das andere wird aus dem Stalle ge trieben; die Wälder werden gegen Gesetz und Vernunft verwüstet

Spelunken, in denen Agenten der Sozial demokratie deren Lehren verbreiten und wo die schwieligen Hände verarmter Bauern und genuß süchtiger Knechte diesen Lehren Beifall klatschen. (Sehr wahr.) Die Zeiten sind ernst; die Sozialdemokratie erhebt kühn ihr Haupt; Grund und Boden ist wankend geworden. Mit den Kurfürsten von Mainz und Sachsen zu Beginn der großen so zialen Revolu'ion des Mittrlalters kann man auch heute schreiben: Ein allgemeiner Brand, wie man ihn zuvor nie gesehen, droht Europa

, dem bisher Grund und Boden dienstbar war und zumeist noch ist, dem Grund und Boden und der Gesellschaft dienstbar zu machen, indem man in den Raiffeisenkassen und den Landeshypotheken. anstalten Institutionen für billigen Personal- und Realkredit inS Leben rief. Und es gereicht Oester reich zur Ehre, daß fein jetziger Ackerbauminister Graf Falkenhayn von der Ministerbank im Ab- geordnetenhause aus die Losung- einer neuen Grundentlastung, einer Schuldenablösung. unter dem Beisalle der christlich gesinnten

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Volksbote
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Pagina 13 di 16
Data: 02.11.1934
Descrizione fisica: 16
(Wald) Peter Schraffl in Monte di Ver- sciaco um 8300 Lire. Ueberbotsfrist bis 2. November.. 848 b) Die auf Betreiben der Sparkasse Merano gegen Josefine Kostner in Maia alta ver steigerten Liegenschaften wurden vorläufig Meschlagen: Erste Partie (Schloß Rundegg, Geschäft) Josef und Anton Spitaler um 281.000 Lire und zweite Partie (Grund parzellen 171/1. 173 und 174 in E.-E. 1041,11 Maia alta) Dr. I. Vinatzer für einen zu be zeichnenden Ersteher um 26.400 Lire. Ueber botsfrist bis 2. November. 840

Peter Ueberbacher in S. Can dida versteigerten Lieaenschaften in Grund buchs-Einlage 20701 San Candida wurden vorläufig obiger Bodenkreditanstalt um 18.000 Lire zugeschlagen. Ueberbotsfrist bis 2. November. 883 g) Die auf Betreiben des Adv. E. Vinatzer und Dr. I. Reinisch in Balmno geaen Jo hann Andrich in S. Michele in Avviano versteigertest Lieaenschaften in Grundbuchs- Einlaae 047/11 Appiano wurden Adv. V. Verathoner für einen zu bezeichnenden Er steher um 43.500 Lire zugefchlagen. Ueber

die Zwangsversteigerung der Grundbuchs- Einlage 38/1 Moso. Mitterpillbof. Eigentum des Josef Bixner, bewilligt. Versteigerung in einer Partie zum Au«ruf-prei« von 42.180.06 Lire Lelm kgl. Tribunal Bolzano am 28. November, um. 11 Uhr vormittags. 856 c) Auf Antrag der Spar- und Borschußkasie für Handel und Gewerbe in Bolzano durch Adv. Dr. Walter von Walther in Bolzano wurde die Zwangsversteigerung der Grund buchs-Einlage 408/11 Bolzano und 615/11 Gries, Eigentum der Eheleute Johann und Anna Thurner. bewilligt

vormittags. 889 f) Auf Antrag des Johann Demetz in Ortisei wurde die Zwangsversteigeruna der Grund buchs-Einlage 265/11 Ortisei. Eigentum des Michael Kostner in Ortisei, bewilligt. Wiederversteigerung zu dem infolge Ueber- botes auf Lire 87.635 Lire gebrachten Aus- rufspreis beim kgl. Tribunal Bolzano am 28. November, um 11 Uhr vormittags. 560 g) Antrag der Witwe Maria Zangni. Pia Zanoni, Andreina Zanoni und der minder jährigen Bruno und Leonella-Alberta Za noni in Bolzano wurde dis Zwangsverstei gerung

zu machen. 595 Grundenteignungen, a) AuS öffent lichen Rücksichten wurden zu Gunsten. der Staatsbahnverwaltung im Eemeindegebiete Malles. Vmlckigau. zwecks Vergrößerung der Station Malles Enteignungen voN Eründ und Boden durchgeführt. 596 b) Zu Gunsten des staatlichen Straßenbau- 697 c) amtes wurden Wecks Systemffierung der Reichsstraße auf den Strecken Chiusa—For- tezza und Fortezza—Bipiteno in den Kata« stralgemeinden Lazfons. Velturno, Mules, Mezzaselva und Tires Enteignungen von Grund und Boden

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 04.04.1922
Descrizione fisica: 6
führte Herr Zechmeister aus. daß der feinerzeittg« Rekurs gegen die Einführung d«s neuen Lohnklassensystems sich nicht gegen die Kürzung der kranken Mitglieder richtet« sondern daß von den Arbeitgebern die Aufstellung einer Berechnung gefordert wurde, aus der der Prozentsatz der neuen Einteilung gefunden werden kann. Für die Arbeitgeber sttmmt« Herr Zechmeister der neuen Lohn- klasseneintetlung zu und überreichte der Vollversammlung fol gendes Memorandum: „Obwohl aus Grund der gegebenen Aufstellung

des Mit gliederstandes mit 31. Dezember 1920 in den zwölf Lohn klassen, und auf Grund der Aufstellung der im Jahr« 1920 ausbezahlten Krankengelder nach den einzelnen Lohnklassen es der Bezirkskrankenkasse ein Leichtes sein müßt«, ein« Ertrags- berechnung aufzustellen, und zwar unter Zuhilfenahme der von der paritätischen Kommission festgestellten Mindestlöhne und unter Bedachtnahme der einzelnen Gruppen der zu Ver sichernden, sehen sich die Arbeitgeber im Interesse des Insti tutes selbst dennoch veranlaßt

Verkehrsgebiet Bozens sicherlich bedeutsame Projekt der Errich- tung einer Schwebebahn von der Station Dilpian nach der Möltenr Hochfläche zur Beratung. Die Kommission, welch« der Verwirklichung dieses Unternehmens reges Interesse entgegen- brtngt, sprach sich auf Grund des vorgelegten technischen De- vichtes für das Projekt ans, der Erwartung Ausdruck gebend, «daß mtt dieser Erschließungarbeit die Schaffung zeitgemäßer Unterkunfts- und Gastwirtschaftsverhältmsse im Möltener- und Saltenevgebiet Hand in Hand

von großzügigen Bergstraßenbauten Abstand zu nehmen. Die Idee 'der Schwebebalhn, für deren Verwirklichung man sich schon seit kärgerer Zeit einsetzt, wurde von Josef Tammerle, Gastwirt in Mölten, un Vereine mit der Firma Kirchbauer u. Co. in Brixen und anderen Interessenten, im -Herbste v. I. neuerdingg aufgegriffen. Aus diese Weise entstand das Projekt >d«r neuen Personen, und Lasten^Schiwebebahn Dilpian-—Mölten. Nach Durchführung der Vorarbeiten aus Grund einer ge- nauen Trassierung und Vermessung fand

in Dilpian am 26. November v. I. ein« Versammlung von Interessent«« statt, in der auch die Gemeind« Mölten vertreten war. In dieser Versammlung wurde die Notwendigkeit des Dcchnbaues allseits bejaht. Auf Grund der viele.Jahre zurückführenden Aufzetch- mingen der Leistung der bereits bestehenden, äußerst primitiven Lasten-Seilbahn Btlptan—Schlaneid, konnte ermittelt werden, »aß eine modern« Personen, und Frachten-Schwebebabn selbst bei verhältnismäßig niederen Tarifen ein rentables Unter nehmen

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 15.01.1892
Descrizione fisica: 4
des italienischen Handelsvertrages Grund, Boden und Produkte unserer beschränkten, dem Felsgrund abge rungenen Weinlehnen entwerthen. Vertrauensvoll bittet in letzter Stunde, Eure Excellenz wollen nns vor gänzlichem Untergange thunlichst schützen. Der deutsch- südlichste, stets kaisertreue Marktmagistrat Nenmarkt.' Turnverein Bozen. Wir setzen hiemit unsere Mitglieder ven der kameradschastlich erfolgten Ein ladung des Turnvereins Meran zu dessen am Sams tag den 16. d. im Andreas Hosersaale stattfinden

den Pachtvertrages mit dem Holzhändler Joseph Baumgartner in GrieS. Die Angelegenheit wurde schon im Herbste v. I. im Gemeinderalhe besprochen und einigte man sich damals dahin, daß sich die Stadtgemeinde nicht in dieser 'Angelegenheit binden lasse. M. N. Dr. Edmund von Zallinger ergreift das Wort, um gegeu den Antrag zu sprechen, daß mit Banmgartner ein Pachtvertrag — der Grund auf der Holzreif an der Talfer ist nämlich Eigen thum der Stadt — eingegangen werde. Redner führt ans, daß ein solcher Pacht

das Interesse der Stadtgemeinde schädige und der Beschluß vom Okto- tober v. I. dadurch nichtig werde. Man dürfe bei städtischen Angelegenheiten keine Gefühlsgründe ob walten lassen, und habe auch keine Veranlassung dazu. Baumgartner hat, nachdem er einen Theil vom städti schen Grund zu seinem 'Neubau sich angeeignet, außer dem ziemlich unbillige Forderungen gestellt. Dabei müsse mall noch erwägen, daß die Stadt über wenige disponible Gründe verfüge, wenn eS sich um noth wendige Bauten oder sonstige Anlagen

riskire nichts dabei, wenn der Vertrag eingegangen wird. Wenn Baumgartner ans städtischem Grund theure Bauten aufführt, so sei das seine eigene Sache. Dr. v. Hepp erger spricht zur Begründung des Magistratsantrages; GR. v. Mayrhauser beantragt die Vertagung des Gegenstandes, bis die Eigenthumsverhältniffe genau geregelt sein werden. Dieser Antrag wird jedoch ab gelehnt und schließlich der Antrag des Magistrates angenommen. Wegen Vergebung der gewerblichen Arbeiten für den Kasernenbau reserirt namens

kräftige Männer am leichtesten erliegen.' „Welchen Grund,' sagte der Chef, „haben Sie, sich gerade für die Krankheit des Herrn Sent- Mrkwsy zu interessiren?' „Weil mir auffällt,' sagte Jrmeny. „daß gegen alle Gepflogenheit in dem Todtenschein die Krank heit, an der derselbe verschieden ist, nicht genannt ist.' Der Chef ließ sich den Todtenschein geben und las denselben nochmals genau nach. „Sie haben Recht,' sagte er endlich, den Kopf schüttelnd. „Wir wollen uns also so rasch als möglich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 13.12.1892
Descrizione fisica: 8
» der geerbten Theilforderung von 50 fl., unter Umständen auch zwei solche Jahres zinse. In Tirol, wo die Gelddarlehen und anderweitigen auf Grund und Boden versicherten Forderungen, ab gesehen von den Guthabungen der Sparcassen, die Summe von 1000 fl. in der Mehrzahl der Fälle nicht übersteigen, oft aber selbst Beträge von 100 oder 200 fl. darstellen, können wir eine Einrichtung nicht brauchen, welche ganz unnöthiger Weise die Handha bung der Rechtspflege vertheuert. Diese Vertheuerung allein schon

würde hinreichen, um alle Grundbesitzer Tirols zu Feinden des Grund buches zu machen, da die wohlthätigen Wirkungen der Einführung desselben sich naturgemäß erst nach Jahrzehnten dem Volke fühlbar machen würden, die Kostenvermehrung aber schon mit'dem Tage der Ein führung jedermann lästig fiele. Hier gibt eS nur ein ganz einfaches Mittel der Abhilfe. Man verordne, dass das Gericht jene Rechts vorgänge, welche es selbst beurkundet, also Ein ant wortungen 1. im Erbwege und 2. infolge zwangsweisen Verkaufes

Eintragung z. B. schon im Abhandlungsprotokolle wörtlich enthalten und von den Parteien gefertiget würde; nur sollte das Gericht verpflichtet sein, gleichzeitig mit der Ausferti gung der EinantwortungSurkunde jene Weisungen an das Grundbuchsamt gelangen zu lassen, welche durch den Erbfall behufs Richtigstellung des Grundbuches bedingt sind. Dass ein grundsätzliches Bedenken gegen diesen Vor gang nicht obwaltet, beweist Z 72 des all. Grund- buchSgesetzeS, welcher die Anmerkung des Vollzuges

des LegalisterungS- wesenS geboten werden könnten, liegen auf dem Gebiete des NotariatSwefenS. Wir halten das Notariat für eine nothwendige und wohlthätige Einrichtung, wir halten aber dafür, dass die Kosten für jene Thätig keit des Notars, welche sich als eine richterliche dar stellt, also die Kosten für die ihm als GerichtScom- missär übertragenen Amtshandlungen vom Staate ge tragen werden sollten, da diese Amtshandlungen auf Grund der geltenden Gesetze vorgenommen werden müssen, und nicht dem Willen

herauszu schwindeln. Beispielsweise entlockte er dem Privatier Z., um dessen Tochter er scheinbar warb, 22.300 Lire unter Verpfändung eines Kästchens, in welchen« sich der wertvolle Fnmilienschmuck der Marchesa Bule befinden sollte, das aber nur falsche Steine und Goldsachen enthielt. Von einer Reise nach Antwerpen und Brüssel, wo er sich als Verlobter einer Tochter eines hohen Trientiner Würdenträgers mit großem Vermögen aus gab, zurückgekehrt, wurde er im Sommer l. Js. ver haftet. Auf Grund

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 10
Data: 20.11.1896
Descrizione fisica: 10
sie mit ihren Schnäbeln und sagten sofort ihren Unterdrückern: II. Die Agrarreform hat einerseits eine Reform des Rechtes auf Grund und Boden, andererseits die Organisation der Landwirtschaft zu umfassen. III. Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden sind zu bezeichnen: s) die dauernde Befreiung des Bodens von den darauf lastenden Schulden durch Auf hebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden; b) die Einführung einer , den gesellschaft lichen Zwecken des Bodens entsprechenden und die Erfüllung

dieses Zweckes sichernden Grund besitz-Ordnung. Diese Resolution wurde in der Sections- Berathung mit einer von Graf Dominicus d'Avernas beantragten Aenderung^) angenommen Diese neue Verleumdung der so arg miss kannten Hypothek ließ Herrn Dr. v. Grabmayr keine Ruhe mehr, und so rückte er, wie gesagt, noch im Monat September mit seiner Verthei digungsschrift hervor. Aufgabe der Abgeordneten ist es nun, die Antwort Grabmayrs auf ihren wissenschaftlichen Wert zu Prüfen; zunächst aber liegt

Artikel über die Wahlen in Ungarn: „Selig sind die Todten, denn sie sehen und hören nicht, was auf Erden vorgeht. Siesehen nicht Ungarns Genius das Haupt mit Trauer flor verhüllt; sie hören nicht sein Weinen und Wehklagen über den großen Todten, der vor 5) Die Fassung von III. s) heißt jetzt nämlich: „Die Entlastung des Bodens von den darauf lastenden Schulden und die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden.' Bei litt, b) wurde erklärend hinzugefügt: („Erbfolge-, Heimstättengesetz

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 13.05.1934
Descrizione fisica: 6
wieder hat dieses kriminalistische Hilfsmittel gelegentlich eines Mordprozesses in Ungvar einen überzeugenden Be weis für seine Brauchbarkeit geliefert. Nnter den schwierigsten Umständen; denn in diesem Falle galt es, den Morder auf Grund eines Fingerabdruckes nnter AW Personen herauszufinden, die in einem Umkreis von W Kilometern wohnen. Die Jagd nach dem Verbrecher schien der Behörde nämlich nur dann erfolgreich zu sein, wenn allen männ lichen Bewohnern in der weiteren Umgebung die Fingerabdrucke genommen würden. Nach schwie

, sind auch die hier aus dem dirunde krepierr.' ,,Ist das eiue Fabel oder Wirklichkeit!'' „Leider Wirllichleii! Aber ich versiehe Äe! Die se? räiselhasle Vìchsierben mus; seinen Grund ha ben. Man hat auch nach ihm gesvrschl. Lrst dachte man an gislige Gräser ! ' ?er Wagen machi plvi-.luh einen scharsen Nucl nach rechis, das bleuer slie.u ^lsienna nur sv ari den bänden. Äber ehe ein Unheil eintreten kann. iM tvras Arve das 2leuer »,uei?er sesl gepackt und bring! den Wagen wieder i» ^enninsiige Fahrr. „Was war das?' fragte Hanna

Inieresse wächst. ,,?ie glaltben wirklich an übernatürliche Erscheinungen?' „Nein!' lächelt Olstenna. „Alles aus der Welt ist natürlich. Das größte Wunder ist natürlich, nur — unsere Sinnesorgane, unser Verstand, unser Geist sind nicht sein und stark genug, um sie immer ersassen zu können. Das Ganze hier in Homsunds Grund hat eine einfache Lösung. Nutengänger ha ben festgestellt, das; hier unten drei starke Quellen sind, die unterirdisch slieszen und erst nach vier, sechs und neun Kilometern

und seinem Gästen noch nicht eingetrossen. Kuoni, der Hallsverwalter, teilt Tärgades Un ruhe. Sie sprechen über die Ankunftsmöglichkei ten, raten welchen Weg der Herr wohl genommen haben konnte. „Dnrch Homsunds Grund wird der Herr doch nicht gefahren fein? Dort ist's nicht geheuer!' Ehrlich« Besorgnis klingt aus Tärgades Wor ten, Kuoni steht schwelgend und atmet die feuchte Luft ein. „Es wird gleich regnen! Ich bin sest überzeugt, den Herrn hat's erwischt! Er sitzt sicher mit feinem Auto fest

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 03.12.1935
Descrizione fisica: 6
, wie man zum Beispiel annehmen kann, daß die Menschheit den Boden eines Luftozeans bevölkert, dessen Oberfläche uns bis jetzt unbekannt geblieben ist. Zweitens ein ebenfalls wissenschaft licher Grund, und zwar die Kenntnis der sogenann ten kosmischen Strahlung, das heißt, einer aus dem Weltall stammenden Schwingung, die für die moderne Physik ein noch nicht zu überblickendes Arbeitsgebiet darstellt. Und zu guterletz ein rein materialistischer Grund; die Erhöhung der Flug geschwindigkeit unseres jetzigen

tätigen Arbeiterkolonnen bis auf die Knochen mit der dunklen Flüßigkeit durchtränkte. Schon ini Jahre 1925 hatte eine aus zwölf Sach verständigen bestehende Kommission von Geologen auf dem ausgeoehnten Gebiet, das in einer Aus dehnung von 270 Quadratkilometer die Erdölvor kommen des Irak birgt, Messungen und Probe bohrungen veranlaßt. Auf Grund der glänzenden Ergebnisse dieser Sondierungen wurde das für die Erschließung erforderliche Maschinenmaterial herbeigeschafft aber erst zwei Jahre später

sind zwischen diesen Spalten von Haaren und ähnlichen Fasern bis Agenten genau aufgeteilt und es ist mehrfach vor- zum Durchmesser von 0M5 Zoll besorgt. Ber gekommen, daß sie — insbesondere Canning und mittels einer Vorrichtung, die durch Schrauben Talata — Schiffe mißliebiger Konkurrenten, die betätigt wird, werden Haare oder Fafem in einen außerhalb des Trust standen, kurzerhand auf hoher Schlitz der genannten Stärke eingeführt und auf See in Grund und Boden' geschossen haben. Diese l einer Unterlage Mithilfe schnell

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 03.03.1938
Descrizione fisica: 8
ber ÄrbvitÄage bchitzt. Uür We Arbeiter, welche .alle Zwei Wochen vder monatlich ausbezahlt werden, wird vom Dezember ides Jahr,es 19-37 .an .aus Grund ides Art. M. letzter Absatz ides Igl. Dekretes mam A. AM WZ? Mr. llZS9„ à .System ber Wusizahlung ider Aamilienzuweisung .an gewendet, Idas verschieden Dvn àm bes LlÄ. bes kg-l. Geschesdekretes >vom il,7. Duni WZ? Mi. WD M, wonach .den Mr-j beitern, We .alle ilö Tage .ausgezahlt! weiiden zwei Wochen- und eine Tqges- zuweisung .ausgefolgt

. Der am 1. Juli 1937 bereits à Dienste estandene Beamte behält für feine Per- ,on die länger« Kündigungsfrist bei, die ihm — auf Grund von Gebräuchen, Ge wohnheiten. Uebereinkommen oder Ab machungen, auch wenn dieselben vor dem Erscheinen des Syndikatsgesetzes (192?) zustande kamen oder juridisch im Sinne dieses oder späterer Gesetze nicht perfekt sind — im Kündigungsfalle an jenem Tage gebührt hätte. Hiebe! sind jedoch zs? ne Tage in Abrechnung zu bringen, wel che dem Mehrbetrage an Abfertigung

würde HM ber- arri ger.Einwand MM.den.MW an- jspruchlasqsten Menschen zu .einem lunver- haltenen Lachen zmiygen, .denn ein «jeder .weiß, baß .der wahre Grund bes autolo- >sen Zttstandes .nicht ,in ider lErmangàyg eines iEhausfeurs. fandern an bar Dünne der Briqftasche lliegt. «die .nicht bie eijsar- bevlichen Taulenker beherbergt, »ahne idie ein .rechtmäßiges Besitzen einer Maschine nicht .möglich W. Vor .vielen Jahren, als .mir heute W- iährinen «noch 1v Jahre alt .waren, >stand die Situation völlig

, .daß «ihn meine Meinun gen lim Grunde genommen.nicht allzu.in iteresjieren? Der Grund «liegt .nicht ferne .und die Situation.wird .mir.klar, als mich idqr Bekannte beim Verlassen des Lokales mit einer .gemsssen Heralilqssung einlädt, in feiner Maschine Platz zu neh men. .um -mich damit.nach Hanse zu drin nen . . . ^Erniedrigend mag das fein, doch wenn es regnet, ist ein Automobil, mag es auch noch ffo lklein fein, das .will- lkommenste Gefährt ffür eine ^sichere Heim reise. Aber während «der Fahrt «kommen

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 20.07.1940
Descrizione fisica: 4
und Holland. Während von deutscher Seite ein Durch bruch der Maginotlinie geplant und vor bereitet war, ergab sich nun die Notwen digkeit, den feindlichen Stoß von anderer Seite aufzufangen. Am 10. Mai gab der Führer den Befehl zum Gegen angriff. Die Welt kennt das einzig artige, überwältigende Ergebnis der deutschen Aktion, deren strategische Grund züge der Führer nun schilderte, wobei er die Leistungen der einzelnen Heeresgrup pen würdigte. Als Marschall Petain die Kapitulation Frankreichs an bot, legte

allem Zwei fel; das deutsche Volk hat seine moralische Stärke vor allem durch seine Söhne be wiesen, die auf den Schlachtfeldern kämp fen und in wenigen Wochen einen Feind besiegt haben, der eine der stärksten Mi litärmächte nach Deutschland bildete. Kindische Hofsnungen Umsonst setzen die Engländer ihre Hoff nung auf eine Entzweiung zwischen Deutschland und Rußland. Die rus sisch-deutschen Beziehungen sind ein- für allemal festgelegt. Der Grund für diese Vereinbarungen lag darin, dab England

und Frankreich Deutschland unausgesetzt der Absicht gebietlicher Eroberungen au ßerhalb seiner Interessensphäre — in der Ukraine, in Finnland, Rümänien und so gar in der Türkei — beschuldigten. Dar aus ergab sich die Notwendigkeit einer ob jektiven Vereinbarung mit Rußland über die gegenseitigen Interessen. Aus Grund dieser klaren Abgrenzung erfolgte die neue Regelung der russisch-deutschen Be ziehungen. Jede Hoffnung auf das Ein treten einer neuen Spannung zwischen den beiden Staaten ist kindisch. Die briti

, fühle ich mich vor meinen Gewissen verpflichtet. nochmals an die Vernunft zu ap pellieren, auch für England. Ich glaube dies tun zu können, da ich nicht als Besiegter etwas erbitte, sondern als Sieger spreche. Ich sehe keinen Grund, der uns zur Fortsetzung des Kampfes zwingen würde. Chur chill kann diese meine Erklärung neuer Vings fallen lassen und behaupten, sie sei nur ein Zeichen meiner Furcht und mei nes Zweifels am Endsiege. Ich habe je denfalls mein Gewissen vor der Zukunft entlastet

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 10.02.1927
Descrizione fisica: 8
: Gar net so übel, wenn einiiias andere mir etwas erzählen. Freilich, alle die Wünsch Hab Ich nei befriedigen können, aber etwas Hab ich erreicht: Die Leut sein langsam stai worden und haben mir recht gebe». Und Ich kann das auch da noch einmal sagen, was i dorten den Paar erzählt Hab'. Cs Ist wohr, wir leben in einer harten Zeit, alles Ist net so wie wir'o gern hätten, vielfach schon aus dem einfachen Grund, weils toaner so haben will, wle'o grad ist. Und wenn's 1<) Jahr oder Li) oder noch mehr

«r d« „stlp»az«twng' eben anders nimmer geht. Die werden's auch net gern tun, wenn sie grad net müßten. Also i mein, es ist nicht zum Klagen, daß g'rad wir am schlechtesten d'ran sind, wenn net nur ein anderer Grund da ist, weshalb einer jannnertl Am letzten Sonntag war der Präfekt von un serer Provinz am Nenon oben. Ich kann nur das eine sag n: Ihm haben die Leut g'fallen und die Leut haben in ihm einen Herren ken nen gelernt, von dem sie alle die größte Ach tung gekriegt haben. Unser Herr Präfekt

einer ordentlichen Pferdezuchtgenos senschaft nicht schon In den früheren Jahren am Nenon Platz greifen konnte. Cs ist wahr, im allgemeinen Ist, oder besser, war der Bauer nicht slir Neuerungen, das kann aber nur der Grund sein, warum damals nicht gerade direkt aus dein Bauernstände selbst heraus die Anregung oder der Gedanke für eine Zucht kam, wenn man auch meinen möchte, daß bei dem vielen, nach anderen Dörfern hin getragenem Gelde die Idee schon von selbst hät te kommen müsse». Daß es nicht der Fall

glau ben, und auch tun; jeder Kuh gleichviel bei der Fütterung. Ohne daß man dabei „Lchrmeister' sein wollte, muß man das sagen. Und das aus dem einfachen Grund. Jedes Vieh, iratürlich auch die Milchkuh, braucht Futter in einer gewissen Menge, um üi'>'i-l'iiupt leben zu könne». Äia» heißt das. „Erhaltungsfutter'. Cs ist grad soviel, um le be» zu tuiiiie», zu wenig, aber mn Milch zu ge be», Fleisch und Fett anzusetzen. Wenn »»» aber die ,àh was hergeben soll, und das Ist aber In erster Linie d'e

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Volksrecht
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Pagina 3 di 8
Data: 12.05.1922
Descrizione fisica: 8
IfiditaTc Erscheinung, bic ihren Grund in den Folgen der I«iewaltfricdeusverträge hat. Es ist also die ganz selbst- «erstäudkiche Pflicht aller Bevölkeruugsschichteii, den . »Opfern der Weltkrise unter die Arme zu' greifen. Wenn -»vir uns nicht irren, wäre das auch eine Christenpflicht. ;’|ltub gerade jene .Streife, welche unter den Kriegssvlgeii 'Iiwch verhältnismäßig am wenigsten gelitten haben, wie die Landwirtschaft, hätteir nach unserer Ansicht eigentlich viir meisten beizutragen

, sind gerade deshalb an vielen Orten ganz unnütz ge- ivesen und geblieben, ioeil mit diesen nicht die Verbes serung der Landwirtschaft in den betreffenden Gebieten gleichen Schritt hielt. Verschobene österreichische .Strise. Aus Wien wird genteldet: Bundeskanzler Dr. Schober wird sich am Samstag zuin drittenmal nach Genna be geben. Die Verhandlungen zivischcn den Parteien über die Schaffung einer parlamentarischen Mehrheit und die i Umbildung des Kabinettes auf parlamentarischer Grund slage [offen erst

nach der Rückkehr Dr. Schobers ans «'Genua aufgenomincn werden. Der Verlauf der Vcr- > Handlungen wird dann hauptsächlich von dem Ergebnis 's der Gennareise des Bundeskanzlers abhängen. Auch die j Krise int Finanzministerium wird erst nach der Rück- j kehr Schobers und vermutlich auch auf Grund der Er- ! gebnisse der Reise gelöst iverden. Derzeit zeigt sich ein mal die Tendeirz, eine Kabinettskrise möglichst zu ver meiden. Die Entscheidung über die neuen Benmtenior- deruugcn ivurde auf 13. Mai vertagt

haben schon mehrere hilflose Mieter erbarmungslos ihre Woh- nuiig verloren, .so daß man sagen muß, schamloser können nicht Verordniingen verletzt und nngerechter nicht Mittileuscheil behandelt iverden. ■ Dieser Stenitzer hat sich sogar erlaubt, einmal den Vertreter einer Akietpartci ans dem Vcrhändlungszint- iner zu iveisen, und zwar ohne affen Grund. Selbstver ständlich mußte der Mieter darair glauben, obgleich ohne Rücksicht auf seine Wohnung den drei ledigen Hausherreu ■ noch zwanzig Mohnräume übrig

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Volksblatt
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Pagina 2 di 10
Data: 23.12.1903
Descrizione fisica: 10
Seite 2 Tiroler Volksblatt 23. Dezember 190Z Natürlich wird auch geraten die Auflösung des Abgeordnetenhauses und Neuwahlen auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrecht es. Das letztere wurde bekanntlich von hervorragenden Vertretern der Deutschen Volks partei verlangt. Man würde uns also nicht vor werfen können, daß wir Feinde des Deutschtums sind, wenn wir dasselbe täten. Es ist außer Frage, daß das allgemeine und gleiche Wahlrecht die Deutschen schwächen würde. Es käme eben

das natürliche Zahlenverhältnis zum Ausdruck. Unsere Partei hätte zwar in den Alpenländern und viel leicht auch anderswo nur zu gewinnen. Es ist möglich, obschon noch lange nicht gewiß, daß ein auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes gewähltes Haus die nationale Frage zununsten der sozialen zurückdrängen würde, be sonders wenn die Regierung sofort die so not wendigen Arbeiterschutz- und Versorgungsgesetze vor legen würde. Allein weder die wirtschaftlichen, noch die kulturellen Verhältnisse

auf den Kredit des Staates selbst erschütternd wirken,^ was, wenn es auch nur vorübergehend wäre, von den schlimmsten Folgen begleitet sein müßte. Es würden darunter daher auch die Deutschen leiden; und ich glaube nicht, daß die Regierung selbst jenen dankbar wäre, welche ihr diesen Schritt geraten haben. Nach alle- dem würde es sich nach meiner, ich wiederhole es, ganz unmaßgeblichen Ansicht, empfehlen, die fried liche Lösung der Krise auf Grund der bestehenden Geschäftsordnung zu versuchen. ^ Dazu gehört

aber vor allem eines: Wenn man die Geschäftsordnung genau durchstudiert, so kann darüber kein Zweifel sein, daß auch aus Grund der bestehenden Geschäftsordnung so manche Obstruk tionsmittel versagen müßten. Vor allem müßte daher begonnen werden, die geltende Geschäftsord nung genau einzuhalten. , > Dagegen könnten und würden wohl jene Par teien keinen erfolgreichen Einspruch.erheben, welche eine Verschärfung der Geschäftsordnung perhorres- zieren. Allerdings müßte das Präsidium der Unter stützung der großen Mehrheit des Hauses sicher

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Volksrecht
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Pagina 3 di 6
Data: 08.09.1920
Descrizione fisica: 6
Die neue Mieterverordnung. Der Generalkommisjär für di« Venezia Tridenlina findet in Erwägung der aus Grund der gemachten Erfahrungen erkannten Zweckmäßigkeit,. die bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Ve- flandverträge (locarlone — Mietverträge) von Mohn» und Geschäfts räumen abzuändern: auf Grund des königlichen Dekretes vom 24. Juli 1919, Nr. 1251, allzuordnen: Art. 1. Der Mieter, welcher den sich aus Zahlung des Bestand» zinfes beziehenden Obliegenheiten des Mietvertrages oder der Ver

. 3. Der Bestandgeber. welcher Grund zu haben glaubt, sich dem Beginne oder der Fortsetzung der Verlängerung zu widersetzen, muß. bei sonstigen Terminverlust den Bestandnehmer millelst rekom mandierten Schreibens innerhalb der im Art. 1 angegebenen Frist benachrichtigen. Wenn der Mieter innerhalb 10 Tagen nach der Ausgabe des Brieses die Beendigung des Besianüverlrages nicht angenommen hat. muß der Bestandgeber innerhalb der folgenden 10 Tage bei sonstigem Terminverlust die im Sinne des Art. 10 der Verordnung

, sich an die Schiedskommission wenden, damit felbe das billige Ausmaß des Mietzinses bestimme, wobei jener Miet- oder Pachtzins' in Rechnung zu ziehen ist, der aus Grund der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung in ana logen Verhällnissen für Beslandverlräge von unbeweglichen Sachen zugebilligt würde. Dieselbe Befugnis steht jedem Mieter zu, der eine möblierte Wohnung gemietet hat, die früher nicht möbliert vermietet war. Diese Befugnis kann nur innerhalb der im Art. 6 bestimniten Frist ausgeübt werden. Art. 12. Im Falle

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