an Grund «nd Boden kurz und treffend: „Dem Bauer ist fein Hof, sein Besitzthum „an's Herz gewachsen. Dort wurzeln seine „Kraft, seine Ehre wie sein Stolz, seine Leiden „aber auch seine Freuden. Er kennt sozusagen „jede Scholle Erchc auf seinen Ackern, jeden „Baum in seinem Walde, jede Mulde auf seinen „Wiesen. Ihm ist die geeignete und tüchtige „Bewirthschastung seiner Feldereien von weit „größerem Interesse als sämmtliche Kabincts- „fragen Europas, die ihn höchstens im eigenen „Lande insoweit momentan
beschäftigen, als er „sich mit seinen Bauernverstande sagt: „Es „kommt nichts Besseres nach.' Zur Ausbildung eines so regen Eigenthums sinnes, namentlich in Beziehung auf Grund und Boden, welche im Bauern lebt, tragen außer der instinktiven Ueberzeugung desselben von seinem auf Grund und Boden gegründeten Wesen noch andere Momente bei, nämlich einmal der Familiensinn des Bauernstandes und sodann die innige Verbindung, tvelche durch die Arbeit zwischen dem Batlern und feinem Besitzthume geknüpft
, wenn man sie auf die Unvcrhältnismäßigkeit des Kostenauf wandes zu dem Werthe des in Streit stehenden Grundstrcifens aufmerksam macht, oft genug die Antwort bekommen: Ich habe diesen Grund mit dem Hofe von meinem Vater überkommen «nd ich will ihn dabei erhalten, koste es was es wolle, ich will mir von meinen Kindern nicht nachsagen lassen, daß ich ein Stück aus dem ererbten Hofe habe fahren lasten und ihnen denselben in geschmälertem Umfange hinterlasten habe. Der ordentliche Bauer setzt also seinen Stolz in die Erhaltung des Familiengutes
über das bäuerliche Rechtsgefühl wird man wohl einwenden: was weiß der Bauer von all' diesen schönen Dingen, von der Wahrung des Rechts als sittlicher Daseinsbedingung der Person, von der ethischen Bedeutung des Grund eigenthums für den Bauern u. s. w. Wissen — nein — aber ob er all' dies nicht fühlt, ist eine andere Frage: die angeführten bäuer lichen Aeußerungen lasten den Schluß zu, daß dem so ist. Rechtsbegriffe, Rechtsbildung und klares Rechtsbewußtsein besitzt der Bauer in der Regel nicht, all
vor den Rechten Anderer, eS verlangt von mir. ehe ich daran gehe, einen Angriff auf meine Rechtssphäre ab zuwehren, vorerst zu untersuchen, ob nicht viel leicht der Angreifer im Rechte ist — was der Bauer bekanntlich nie thut. Daß er dies nicht thut, von dieser Abnormität des Rechtsgefühls, die eben zur Karikatur führt, ist der Grund gelegen im bäuerlichen Miß trauen. „Mißtrauen', sagt Bogumil Goltz, „ist ein .. Brundzug, ein Charakterzug des gemeinen „Mannes Der Bauer traut keinem Dinge, „keinem Gesetze