von rinwohnern des gedachten Badeortes ermordet, be raubt und in den Bach geworfen worden sein. Wie .us zuverlässiger Quelle verlautet, ist W. am 6. ds. n Nabbi eingetroffen und hat im Gasthause zum valgo Schneider Wohnung genommen. Dort erhielt r ein Zimmer, in welchem er mit zwei anderen Nästen wohnte. Seine Zimmergenossen bemerkten ^ald öfters Spuren von Geistesverwirrung an ihm, die in der Nacht am 10. ds. sich in der Weise be- irerklich machten, dass er beständig glaubte, er be- inde
sich in seinem eigenen Gasthause und müsse inem von Gästen verursachten Lärm Ruhe gebieten. In diesem Wahne stand er vom Bett auf, kleidete ich an, und nachdem er seine Brieftasche zu sich gesteckt, begab er sich zum Wirt hinunter, dem er zie heftigsten Vorwürfe über den angeblichen Lärm in seinem Hause machte. Anstatt dass nun der betr. Wirt den Waldner, dessen Z istand infolge seiner rrigen Reden leicht erkennbar war, zu beruhigen und vieder zu Bett zu bringen suchte, fieng er mit die- em einen Streit an, der bald
, doch weder Geld beutel noch Brieftasche trug der Todte bei sich; der Hut des Ertrunkenen oder Erschlagenen lag vor dem erwähnten Gasthause. Die eingeleitete Untersuchung >vird hoffentlich Licht in die Sache bringen. Näth- selhaft bleibt es jedenfalls, dass, wenn man auch einen Selbstmord des geistesgestörten Waldner an nehmen wollte, das Geld, das dieser bei sich trug, eine nicht unerhebliche Summe, ganz und gar ver schwunden ist. 4b». 7.23 7.3! 7.43 8. e s.is K.2I 8.34 8.4? 8.SS S.ll V.2S V.4S »litt