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Der Bote für Tirol
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Data: 15.05.1850
Descrizione fisica: 6
z» erlassen; sie baben jedoch von ibren Er lässen, insofern sie äußere Wirkungen nach sich ziehen oder öffentlich kund gen,acht werden solle», gleichzeitig den Regierungsbehörden, in deren Bereiche die Klind- iiiächniig erfolgen oder die Anwendnng geschehe» soll Abschriften mitzutheilen. ' Niemand, der ruhig diese Worte bedenket, wird in denselben daS mindeste gefähr, liche oder schädliche für seine Person finden oder znyr Tadel veranlaßt werden. Da es jedem Mensche» frei steht

, sich in seinen Angelegenheiten an einen andern mündlich »der schriftlich zu wenden, so begreife ich nicht, wie man dein katholischen Christen verbieten könnte, sich in seinen geistlichen Angelegenheiten an daS Oberhaupt seiner Kirche zn wenden. In jeder andern Religions- genossenschaft stehet es jedem frei, bei dem Vorsteher seiner Gemeinde, er beiße Superintendent, Oberrabbiner, oder wie immer, Rath, Trost oder Hilfe zii suchen. Soll dieses nun dem katbol. Ehristen verboten sein? Ebenso stehet eS jedem Vorsteher

einer religiösen Gesell schaft frei, Ermahnungen oder Anordnungen an seine Glieder zn erlassen. Will man dieses allgemeine Recht nur den katholischen Bischöfen versagen? In der Zeit, in welcher man die größten Schmähungen der katholi schen Kirche drucket und verbreitet, die Lehren derselben lächerlich zu machen, die Gläubigen zum Abfall zn verleiten suchet, will man den Bischöfen untersagen, ihre Glänbigcn zu ermähnen, zu warnen, im Glauben zn stärken? Jedem ist gestattet, AlleS ohne vorläufige Be willigung

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