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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 22
Data: 10.06.1841
Descrizione fisica: 22
gepflogen werden rönnen. Jedem Osserenten steht eS frei, sein Anboth auf die ganze Lieferung, oder auf einen Theil, welcher jedoch nicht weniger als 500 Zentner betragen darf, ferner aufBirginier oder auf deutschen Geitz zu machen. Die Geitzmuster können bei dem Expedite der k. k. Tabak fabriken-Direktion, und bei der k. k. Tabakfabrik in Schwatz eingesehen werden, jedoch ist es den Qfferenten auch gestattet, eigene Muster, welche mit der gehörigen Bezeichnung der Gattung, nämlich Virginischen

; 1. Der Unternehmer verbindet sich die ihmzu kontrahirende Menge Nürnberger Geitz, um den angebothenen Preis, und im Wiener Gewichte frei in die zwei Posten von Innsbruck entfernte k. k. Tabakfabrik Schwatz, und zwar die eineHälste vom 1. September biS letzten November 1841, die zweite Hälfte vom 1. April biS letzten Mai 1842 zu liefern. 2. Es wird nur solches Materiale übernommen, welches für die Kübel-Rauchtabak.Fabrikation vollkommen geeignet ist. Insbesondere muß der Geitz für den ersten Termin von der Ernte

des Kontrahenten in das Ausland zurück zu schaffen. 4. Die Prüfung der Waare bei der Uebernahme geschieht n der Regel auf die hiebe» im Handel übliche Weise , durch iAuswahl einer verhältnißmäßigen AnzahlBallen oder Fässer aus der jedesmaligen Lleferparthie, so wie deren Untersuchung und Vergleichung mit den Mustern um die Eigenschaft der Waare zu erheben. Die Auswahl der Fässer oder Ballen steht ganz allein den übernehmenden Beamten frei, welche jedoch, wenn sie «S AmtSbl. z. ZS. v. u. f. T. u. B. 46. 1S41

, oder mit einem Abzüge von 10 Prozent alS Konventionalstrafe für die Verfäumung zu bezahlen, wobei sich jedoch die Geltendmachung des strengen Vertragsrechtes hinsichtlich der weiterS noch abgängigen Menge vorbehalten wird. Im Falle der Vetragsbrüchigkeit des Unternehmers steht es endlich der k. k. Tabakfabriken-Direktion frei, von keinem dieser Rechte Gebrauch zu machen, sondern den Vertrag als ausgelöset zu erklären. 10. Für die genaue Erfüllung dieses Kontraktes in allen seinen Theilen hat der Unternehmer

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 12
Data: 02.08.1849
Descrizione fisica: 12
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. Eö steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweiligen Ver- trags-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

auf seine Kosten nicht entfernt, soll es der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhalten will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, aus was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des kontraktbrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach 'Ausweis ämtlicher Berechnung

hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist daS NelicitationSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS.Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung deS Vertrages selbst zu drin- gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen, wogegen auch dem Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktmäßig gelieferte m,d übernommene Waare wird der bedungene Preis gegen Beibringung ter

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 10
Data: 26.07.1849
Descrizione fisica: 10
eines gerichtlichen Augenscheines un terzieht, und deren Kosten er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES fleht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu lieser», jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner verbunden eine im Laufe deS jeweilige» Ver- trags-Jahres über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten

seine Kosten nicht entfernt, soll eS der k. k. Verwaltung, wen» sie ihn nicht selbst znr weiteren Leistung verhalte» will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf waS immer für eine -Art und um jeden Preis an zuschaffen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und aus Gefahr und Kosten des konkraktbrüchig gewordenen ErfleherS die Lieferung neuerlich feilzubiethen. Im ersteren Falle hat der Erstehet die höhere Beköstigung nach AuöweiS amtlicher Berechnung

Versteigerung hiemit ausdrücklich ver zichtet. UebrigenS ist das NelicitalionSrecht nur wahlweise vorbehalten, und eS steht der k. k. FabrikS-Verwaltnng frei, ans die unmittelbare Erfüllung d,S Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst j» ergreifen, wogegen auch den, Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er aus dem Kontrakte machen zu können glaubt, offen stehen soll. 7. Für die kontraktinäßig gelieserte und übernommene Waare wird der bedungene Preis

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 21.06.1850
Descrizione fisica: 4
vertrete». Die Verwaltung der Gemeindcangelegenheiten wird vom Bürgerausschusse und vom Bürgermeister mitAdem Magistrate besorgt. I. Abtheilung. Vom B ürg er a n sschnß. Z. 32. Die Mitglieder des Bürgerausschusses werde» von der Gemeinde aus ikrer Mitte frei gewählt. Die Zahl derselben ist auf seckiSunddreißig festgesetzt. Wahlberechtigung laktivcs Wahlrecht). 33. Wahlberechtigt sind: 1. Die Bürger männlichen Geschlechts, 2. unter den Angehörigen männlichen Geschlechts

Sicherheit verletzenden Vergehens in An- klagcstand versetzt worden sind» so lange sie nicht von der Anklage frei gesprochen wurde»; c. diejenigen, über deren Vermögen Eonkurs anSgc- brochell ist. so langc die Eonkursverhandluiig dauert, und nach Beendigung derselben, wenn dic Schuldlosig- kcit des EridatarS nicht vollständig nachgewiesen wurde; >1. diejenigen, welche an dem Stcucrbetragc, von dessen Entrichtung ihr Wahlrecht bedingt ist, oder an den hierauf umgelegten Zuschlägen in dem der Wahl

frei, »ach obigen Grundsätzen für künftige Wahlen den znr Einreihnng für jeden der drei Wahlkörper erforderlichen Stcucrbctrag mit cincr bestimmten Ziffer ansznfprcchcn. 8. 43. Die Listen über dic drei Wahlkörper sind vom Magistrate z» verfassen und mindestens vier Wochen vor dcr Wahl zu Jedermanns Einsicht im Rathhanse auf zulegen. Die Auflage dcr Wählerlisten ist durch öffcntlichcn Anschlag Ilntcr Feststellung cincr Präklnsivsrist von acht Tage» zur Anbringung von Einwenduugcn dagcgcn kund

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Pagina 11 di 12
Data: 09.08.1849
Descrizione fisica: 12
er zu tragen hat, wenn gegen ihn entschieden wird. 3. ES steht einem jeden Unternehmer frei, einen oder mehrere Gegenstände zu liefern, jedoch ist er verpflichtet, die Waare binnen 14 Tagen nach erhaltener Bestellung in die k. k. Tabakfabrik kostenfrei zu stellen. Er ist ferner vcrbunden eine im Laufe de» jeweiligen Ver- tragS-JahreS über die bedungene Menge allenfalls geforderte Mehrlieferung bis zum Belaufe von zwanzig Prozent dieser Quantitäten, und im Falle der Nothwendigkeit »ach dem Ermessen

, soll «S der k. k. Verwaltung, wenn sie ihn nicht selbst zur weiteren Leistung verhallen will, frei stehen, ent weder den dadurch verursachten Abgang, wo und von wem im mer, auf was immer für eine Art und um jeden Preis an zuschauen, oder auch den Vertrag ganz aufzulösen, und auf Gefahr und Kosten des konkrakibrüchig gewordenen ErsteherS die Lieferung neuerlich feilzubielhen. Im ersteren Falle hat der Ersteher die höhere Beköstigung nach AuZiveiS amtlicher Berechnung, welche er hicmit aus drücklich für eine vollen Beweis

» ist da» SielieitationSrecht nur wahlweise vorbehalte», und eS steht der k. k. Fabrik«-Verwaltung frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrage» selbst zu drin gen, und alle dahin führenden Maßregeln selbst zu ergreifen. wogegen auch dein Kontrahenten der Rechtsweg für alle An sprüche, die er auS dem Kontrakte mache» zu können glaubt, offen stehe» soll. 7. Für die koniraklinäßig gelieferte und übernommene W.,,»e wird der bedungene Preis gegen Beibringung der mit ter I,ieräiutlicht» Ne«og»il>ou belegten, klassenmäßig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 20
Data: 20.08.1846
Descrizione fisica: 20
. 5. Sollte.der Ersteigerer die ihm auferlegten Verbindlich keiten nicht erfüllen, so wird die geleistete Kaution zu Gun sten des Staatsschatzes eingezogen, und cS bleibt dem letztern noch immerhin frei, alle zur unaufgehaltenen Erfüllung des Kontraktes führenden Maßregeln z» ergreifen, oder eine neue Versteigerung auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versu chen. 6. Die Hälfte des Preises der ersteigerten Realität muß vier Wochen nach dem Eintreffen der höhern Genehmigung

deSVersteigerungSaktes, welche ausdrücklich vorbehaltenwird, erlegt werden. Für die zweite Hälfte werden fünf gleiche Raten, welche in den nächsten fünf Jahren verfallen, bewilliget, jedoch ge gen Bezahlung der fünfprozentigen Interessen für das noch schuldige Kapital und gegen Vorbehalt des Hypothekarrechtes auf die Realität in erster Priorität bis zur gänzlichen Bezah lung deS Kaufschillings. Dem Käufer steht es übrigens frei, die Zahlung des gan zen Kauffchilliugs auch vor Ablauf der bedungenen Termine zu leisten. 7. Außer

derBetter- sorten-TranSportslohn in die hierländigen Militär Better- Magazine. , Am 11. Vormittags der Kotzen-Walkerlohn und Kaminfe gerlohn, Nachmittags die Abnahme der von unbrauchbaren Bettersorten und Säcken abfallenden Hadern-Quantitäten. Der Uebernehmer der Bettersorten-Reparatur Hai sür die ganze Kontraktödauer eine Kaution von 5V fl. E.M. W.W. im Baaren oder Staatsobligationen zu deponiren, andere Offerenten find von dem Erläge der Kaution frei, wenn fie sich als ansäßige und solide Unternehmer

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Pagina 10 di 20
Data: 10.07.1845
Descrizione fisica: 20
dtvtd««« tnSmlich sou Jene« unter Aufßcht ».«» «rforderli- «ben Wärterpersonals), in soweit arbeitsfähige J,rrn in der Anstalt sich befinden, ganz oder ,Heilwelse unentgeldiich ge leistet <»ozu derselb« jedoch alle erforderlichen Werkzeuge je desmal beizustellen hat), und der Iledernehwer hat Yiebei ,,»gemäß nur zu bestimmen, wenn und wie derlei Arbeiten zu geschehen haben, wobei es ihm frei stehet) einen Aufseher bei diese« Arbeiten zu stellen oder nicht, j» nachdem «6 in sei- «em Interesse

liegen sollte, well die Direktion und Verwal tung dießsakS keine Verantwortung übernimmt. Insofern dagegen keine solch» Arbeiter, oder nicht in hinreichender An zahl vorhanden wären, hat derPachtübernebmer derlei Arbei ten ganz oder zum Theil durch eigene Leute zu bewerkstelligen, ohn» dießsalls eine Vergütung von der Anstalt ansprechen zu können. Nenn jedoch die Anstalt solche Arbeiter hat, so steht eS dem Pachtübcrnehmer keineswegs frei, selbe gänzlich zu beseitigen, indem eS die Absicht

von diesen KontraktSverbindlichkel» len.gänzlich enthoben.seyn wird. Diese KazitionSfähigkeith^t jeder Ersteigerer gleich, bei der Lizitatton' nachzuweisen, und nach erfosgter hoher Guberniaj-Ratifikätion dieses Versteige- rungs-Vorganges ist von dem Ersteher die entfallende Kau tion alfogleich genügend zu leisten. . ... ..i . 14. D.ie Pachtet, wird ,vpn Galli 134h angefangen in der Art'auf unbestimmte Zeit.kontrahlrt, daß es fowyhldem Pächtex>als der k. k. JrrenanstaitS-Direktion frei, steh,^, um Georgi eines jeden Jahres den Pacht

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Pagina 15 di 26
Data: 22.09.1842
Descrizione fisica: 26
S57 Viertens. Der Pächter istwe^er berechtigt, die ihm v«»- pachtete Station in »in» andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, pn der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu »ersetzen. Es steht jedvch >?»mseld«n frei, »ine andere Ausstellung des SchrankenS bei der GefäUSbehvrde anzusuchen, welche sich ras Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung i,n Einverständ nisse mir der politisch?» Behörde zu ertheilen, wenn keine An stänke tagegeit

der peremptorischen Frist von drei Monaten vom Tage der Behebung des HinderisisseS der Benützung bei der Bezirksbehördc, in deren Bezirke die Maulhstation gelegen ist, überreicht werden, widrigenfalls aus solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden wird. !7. Für den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behör de» frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen , die zur unaufge- haltenen Erfüllung

sür sich zu behalten. 18. Dem Pächter wie der Gefallen-Verwaltung stehet, so fern während des Laufes derPachtzeit eine Aenderung in den Bestimmungen des Gesetzes , die auf den Ertrag einen Ein fluß ausübt, statt finden sollte, eine vorlänfige dreimonatliche Aufkündigung vor dem Ablaufe deS VerwaltungsjahrcS frei. 19. Das unterfertigte Lizitaticns-Prctokoll vertritt die Stelle der förmlichen KontraktS-Urlunde, und verbindet den Bestbiether sogleich vom Zeitpunkte der Unterfertigiing, wah rend

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 24
Data: 05.10.1848
Descrizione fisica: 24
, welche von allen Provinzen des lombardisch-vene- tianischen Königreichs frei zu wählen sind. Gegeben in Unse rer Residenzstadt Wien, heut am 2<Z. Sept. 1848. F erd ina nd m. p. Wessenbergm. p. Nach unsern Briefen aus Mailand befindet sich Erzher zog Albrecht (den Wiener Korrespondenzen im Kroatenlager vermutheten, woraus sie sogar des Erzh. Stephan schnelle Rückkehr vom Kriegsschauplatz erklärten) bei Radetzky, nebst drei andern Erzherzogen,'Söhncn des Erzherzogs Rainer. Deutschland» Frankfurt, den 29. Sept. Nachmittags

nichts al« «ns»r gut»« Recht v»rtheidig»n. Nicht« verhinderte un«, unserem Feind den Frieden in s»in»r Hauptstadt zu diktir»n, aber wir macht»« in unftrm SiegrSlaufHalt an d»n Gränzmark»« unser« R »chtS; wir wollt»« d»r Welt, wir woll' t»n s»ibst unsern F»ind»n di« Mäßigung er«»u»rt zeigen, die O»st»rr»ich stets im Glück'», so wie sein» Standhaftigkeit im Unglück» bewies. Wir dringen nicht Despotie, nicht Unter- drüctung den Völkern, sondern Freiheit, vielleicht m»hr Frei heit, als fie zu ihr»», Wohl» ertrag

«childerhebung. Die Verhaud- lung war öffentlich und dauerte etwa zwei Stunden. Das meist militärische Auditorium, obschon großentheils unzufrie den mir diesem Urtheil, entfernte sich schweigend. Schweiz. Frei bürg. Der Bischof hat ein Cirkular an sämmtliche Geistliche erlassen, mit dem Austrage, dasselbe am 24. d. in der Kirche zu verlesen. In diesem Cirkular, das dem obrig keitlichen Placet nicht unterstellt wurde, wird der den Ge-- meindebeamten vorgeschriebene Eid als religionsgefährlich bezeichnet

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Pagina 12 di 24
Data: 05.10.1848
Descrizione fisica: 24
einzutriten; es steht jedoch in einem solchen Falle jedem der vertragschließen den Theile frei, den Vertrag binnen 30 Tagen nach der erfolgten Kundmachung der eintretenden Aenderung aufzu- künden. Der hiernach aufgekundete Vertrag bleibt noch durch zwei Monate vom Tage der Aufkündigung in Kraft, und es wird, wenn die Aenderung vor Ablauf dieses Termines in Wirksamkeit treten sollte, der von diesem Zeitpunkte an zu entrichtende neue Pachtzins auf die oben angedeutete Art bestimmt. Wenn aber binnen 3V Tagen

EinHebung erzielten Betrag», und zwischen dem kontraktmäßigen Pachtschilttnge, und überhaupt rückstchtlich aller aus dem »kontraktsbruche ent stehenden Forderungen an der Kaution des Pächters, und wenn sie nicht hinreicht, an seinem übrigen Vermögen schad los zu halten; ein allenfalls sich ergedenteS günstigeres Re sultat der neuen Feilbiethung oder der Abfindung, oder der tarifmäßigen EinHebung, soll aber nur dem Gefalle zum Vortheil gereichen. UedrigenS soll eS der GefäUSrerwaltung frei stehen

die Stelle der förmlichen Vertragsurkunde, und haben die im vorherge henden Absätze festgesetzten Rechte der Gefällsverwaltung einzutreten. 16. Für deu Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, stehet es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behör den frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufg«- haltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächterder Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus d«m Vertrage

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 22
Data: 10.04.1848
Descrizione fisica: 22
, welche der aus den vier Fakultäten vereinigte Universitätskörper gestern in altstatutarischer Form für deit Volkstag in Frankfurt in der Person der Doktoren Endlicher, Mühlfeld und Schilling gewählt hat, beauftragt ' habe, die in Verwahrung des österreichischen Hofes gewesenen deutschen Reichsin signien dem Bundestage zur Uebergabe an den zu wählenden deutschen Kaiser zur Disposition zu stellen. Tirol. Folgendes ist der Inhalt der von Freunden des Vaterlandes mit konstitutionellem Rechte offen und frei bera thenen

und eben so offen und frei im Lande zur Unterschrift herumgegebenen Adresse an Se. M a j e st ä t den allgeliebten Kaiser betreffend die allgemein anerkannte Nothwendigkeit der Reform des tirolischen Ständewesens: Eure Majestät! Durch die Proklamation vom 15. März, welche eine neue Zeitepoche in der Geschichte Oesterreichs bilden wird, haben Eure Majestät der Entwicklung der Provinzialstände, auf welcher die künftige Konstitution des Vaterlandes und deren Wirksamkeit beruht, nicht nur freieren

?) zurecht setzen möchte, und über Schutzdeputation und Schützenwefen geistlos witzelt: rüsten und waffnen sich hier Kompagnien von Frei willigen, um dem bedrohten Südiirol zuzueilen. Grafv. Fünf- kirchen will morgen schon ausziehen und erließ gestern einen Ausruf, der begeisterten Anklang fand. Unser muthvolles Studenten-Bataillon glüht vor Kampflust, und wird eines der ersten nach Süden aufbrechen. Der Bergrath Zöttel, ein gefeierter Scharfschütze und Mann des allgemeinen Ver- tranens, schaart

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Pagina 2 di 6
Data: 22.04.1848
Descrizione fisica: 6
ISO auf der Mieden getagt; am ö. lief die Adresse an brücker Schütz-Deputation ab; am l l. Nachts war lie JnnS- chon (ein Muster antibureaukratischer Schnelligkeit) die Statte mit der Annahms Antwort und dem Gelte da, womit las dank bare Vaterland das hochherzige Anerbiethen seiner Söhne in gleich hochherziger, splendid« Weise zu-ehren für Pficht hielt. Vor Allen» galtS nun, das wackere Frei-KorpS (etpas über hundert an der Zahl) ,»it Wanen zu versehn,, was tlrilS mit telst vom Kriegs-Minister

Hohensalzbnrg, die Mailänder Geißeln aber, welche Marschall Aadetzky von dort mitgenom men hatte, nach einigen Angaben nach Linz, nach andern in die Festung Kufstein tranSportirt worden seyn. An k>ie AVKHlev nnö Tirols! Noch wenige Tage, und die alte Kaiserstadt Frankfurt am Main empfängt in ihren Mauern die Abgeordneten des großen dentschen Volkes, damit durch sie Deutschlands Einl'eit, Frei heit und Kraft gefördert nnd der Stellung des dentschen Vol- hcchgepriescner stes und^deS Herzens

zu einem Brudervolk geschaffen; Brü der müsien aber einig seyn, einig um so mehr in der jetzigen drangvollen Zeit, wo der Wälsche im Süden, der Däne im Norden, die Mordwaffe in der Hand, den heiligen Boden des Vaterlandes betreten, wo sich bald anch Frankreich und .cußland als unsere Feinde erheben könnten. Frei müssen wir seyn, den nur der freie Mann weiß, wofür er kämpft. Den Grundstein zn unserer Freiheit hat der geliebte Kaiser schon gelegt; die übrigen Fürsten Deutschlands haben das

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Pagina 7 di 16
Data: 13.03.1848
Descrizione fisica: 16
. Was zur Gewähr politischer lind bürgerlicher Freiheit gehört, soll unserm Volk nicht vorent halten bleiben. Wir zählen auf die verfassungsmäßige Mit wirkung und Unterstützung unserer Stände bei Leitung der Landesangelegenheiren, und wir finden darin eine Gewähr des Vertrauens 'des Volts. Die Presse ist frei, die Cen sur dirmit aufgehoben. Wir werden den Ständen eine allgemeine Volksbewaffnung in Vorschlag bringen lassen. Das Militär wird auf die Vcrfassung'soforl beeidigt werden. Wir werden de» Ständen

Unverzüglich einen GesetzeSentwurs auf Aushebung des Art. Lt der VersassungSurknude vorle gen lassen, damit das Petitionsrecht und das Recht der Volksversammlung frei ausgeübt werden könne. Die freie Ausübung aller religiösen Kulten ist gestaltet. Die Buudes- vei fassüiig hat die gerechten Forderungen des deutschen Volkes auf nationale Geltnng nicht befriedigt; dabei haben wir die Ueberzeugung gewonnen, daß eine Naticnalvcrtretnng zur Vervollständigung der Organisaiion und zur Ersiarkniig Deutschlands

des dürchläuchiigstcn Landesherrn verkündigen z der tausendfache wiedtrholte ZÜif: Es lebe der Kurfürst ! widerhallt auf dem großen Plätze unter beständige»»» Schwenken der Hüte. Die Antwort Är. königl. Hoheit >var nachmalt von dem Vieebür- gerineister auS einem Feilster des ÄkathhatiseS dem zahlreich vor bemselbc»i/versamin'rlten Volke laüt verlesen. Die Ättli- füng tvurde öftni'alS dnrch S^kklämationen unterbrochen. Frei heit ür^d'Gesetz Fortschritt lind Trene werden bestättdig die Ehre des HessenlcindeS seyn

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Pagina 13 di 22
Data: 22.07.1841
Descrizione fisica: 22
2<YS von der Straße^ an per fir dermal steht, zu entfernen, noch achtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls überhaupt den schranken eigenmächtig zu versetzen. Es sieh, cNtwrder der nächsten polttifchen Obrigriit, oder' deit, nächsten jedoch demselben frei, eine andere ZlufsteUung deS Schran.-' GefällSamte anzuzeigen. ... / . - kenS bei der GefällSbehörde anzusuchen, welche sich das Recht IS. Dem Pächter steht das Recht, die Partheien zur Vor vorbehält. dazu ihre Einwilligung

eS den mit der Strafe in Barem eii.zuheben, worüber er eine schriftliche Be- Sorge für die Erfüllung deS Vertrages beauftragten Behör- slälignng zu ertheilen hat. den frei, alle jene Maßiegeln zu ergreifen, die zur unaufge- Auf das Verlangen des Pächter-, oder des Beschuldigten haltenen Erfüllung deS Vertrages führen, wogegen aber t'nch wird bei dem nächsten Zoll-. Verzehrungssteuer- oder Ron- dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er.auS trollsamtc oder dem nächsten für die Unterfuchnngen

der Pachtzeit eine Aenderung in das Fuhrwerk zieht» der Mauthstation näher liegt. Wird die den Bestimmungen deS Gesetzes > die auf den Ertrag einen Anzeige richtig besnnden» so gebührt ihm daS Drittel deS Einfluß ausübt» stattfinden sollte, eine vorläufige dreiinonat. eingebrachten Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch liche Aufkündigung vor dem Ablaufe die VcrwaltuiigSjahrcS darüber zu wachen» daß die Cirkular-Verordnung vom 8. frei. ' Juni 1340, Nr. betreffend die Festsetzung

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Pagina 14 di 30
Data: 18.07.1844
Descrizione fisica: 30
der Bezirksbehörde, In deren Bezirke die Mauthstation ge legen ist, überreicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werten würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bestimmungen nicht genau erfüllen sollte, steht eS den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Be hörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unauf- gehaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche

eine Aenderung in den Bestimmungen des Gesetzes, die auf den Ertrag einen Einfluß ausübt, statt finden sollte, eine vorläufige dreimo natliche Aufkündigung vor dem Ablaufe des Verwaltungs jahres frei. IN. Das unterfertigte Lizitations-Pretokoll .vertritt die Stelle der förmlichen Kontraktsurkunde, und verbindet den Bcstbielher sogleich vom Zeitpunkte der Unters,rtigung, wäh rend für die Staatsverwaltung die volle Gültigkeit des Ver trags von der Annahme des AnbotheS von Seite der zur Be stätigung

können, müssen durch Andere mit rechtsgültigen Voll machten Versehene, vertreten werden. Es steht jedem von ihnen frei, was immer für ein schrift liches Offert, in so fern dieses vor dem LizitationSversuche unter Beibringung des betreffenden Reugeldes und mit der Erklärung, sich sämmtlichen Bedingungen des LizitationS- Kapitulats besonders hinsichtlich der Ergänzung der Kaution unterwerfen zu wollen, geschieht. Der Mangel eines einzigen dieser Erfordernisse würde das vorgelegte Offert unzulässig

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Pagina 20 di 20
Data: 09.02.1843
Descrizione fisica: 20
in der Marktgasse zu Schwatz nebst Stallung. Ein dabei befindliches Frühgartel, worauf nunmehr ein Scdweinstali erbaut ist. Diese Realitäten sind frei, ledig und luteigen, und die dreiterminlicke Steuer beträgt I fl. 13 kr. 4 Vierer und Perner. Fernerö ein? gemäß gerichtsherrschaftllcher Urkunde vom 27. September 1774 bisherjmit dem WirthSgewerbe ausgeübte verkäufliche Metzgerei - Gerechtfanie. Hiefür bestellt ver Au^rnfSpreiS in 3300 fl. R. W. II. Ein sul> Kat. Nr. 23 'inkommender Stadel nebst Stallnng

und Dreschtennen iin Markte Schwatz. Dieser Stadel ist gleichfalls frei, ledig und luteigen, und es ist auf drei Terinine eine Steuer von 2 kr. 2Vr. und 5V,„ Perner zu entrichten. Hiefür besteht der AuSrusSpreiS in 600 fl. R. W. Die Gränzen und Bedingungen können zu den ge wöhnlichen AmtSstunden eingesehen werden. Die Versteigerung der Realitäten wird am 23. k. M. Februar in der LandgerichtSkanzlei vorgenommen, wo von 2 bis 4 Uhr die Anböthe angenommen werden, und fohin mit der Versteigerung des höchsten

l2!>3 fl. 15 kr. R.W. II. Die Hälfte des Hauses Kat. Nr. 591, bezeichnet mit Nr. 4, und zwar der erste Stock, bestehend auS dem Hausgange, einer Äüche, Stube und iwei Kammern, nebst dem Antheile am gemeinschaftlichen Äeller, grän zend 1. an den gemeinen Weg, 2. an die Behausung des Ogniben», 3. und4. an Grasen Korelh; ist luteigen und vom Zehenle frei. AuSr^lsöpreiS 600 fl. R. W. Die Versteigerung wird am 26. April l. I., und falls dabei nicht Alles abgefetzt werden sollte, am 20. darauf folgenden MonatS Mai

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Data: 29.12.1842
Descrizione fisica: 27
mit der Rate oder den Zinsen im Ausstände seyn, so wäre eS dem darauf auSgeniiesenen Gläubiger frei gestellt, den gekämmten Nest ohne Rück sicht der festgesetzten Raten bcizutreiben. 11. Müssen sich die Käufer hinsichtlich der Verbind lichkeiten , welche auS dieser Versteigerung erwachsen, dem Gerichtsstande deS Landgerichts Neuuiarkt unter werfen. 12. Hat derKäufer der Katastral-Parthie Nr. 393, zu welcher der Feldweg beim Kreuze von Lii. »: bis 5. der dießfälligeu Mappe einverleibt wird, die Obliegen

hat die mit den damaligen Mieth- partheien bestc.'enden Verträge einzuhalten ; nur der zweite Stock wird idin sogleich frei übergeben. 5., Der Kinfschilling ist binnen 14 Tagen nach der Versteigerung gesetzlich sicher zu stellen, und nach einer sechsmonatlichen Ab- oder Anskündung im klingenden tariffwäßigen Gelde mit Ausschluß allen Papiergeldes oder andern Surrogats in Botzen zu bezahlen. Auch muß sich Käuser Schulden der Christian Hölzknecbt'fchen Erbsmasse z«ir Bezahlung in ollen Rechten, von Martini v.J

die gesetzlicheSicherheit sür den Kausschilling nicht leisten, so steht eö den Christian Holz- kuechi'schen Erben frei, aus seine Kosten, Wag und Ge fahr daö fragliche HauS wieder ohne meilerS versteigern zu lassen. 3. Die Uebergabe geschieht durch die Versteigerung selbst, daher von der Versteigerung an Wog und Gefahr auf den Käufer übergeht. Die Versteigerung wird am 19. k. M.Jänner 1843 um 3 Uhr Nachmitlags im hiergerichtlichen Amtszimmer Nr. 3 vorgenommen werden. Botzen, den 14. Dez. 1342. In Ermanglung eines Herrn

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