dtvtd««« tnSmlich sou Jene« unter Aufßcht ».«» «rforderli- «ben Wärterpersonals), in soweit arbeitsfähige J,rrn in der Anstalt sich befinden, ganz oder ,Heilwelse unentgeldiich ge leistet <»ozu derselb« jedoch alle erforderlichen Werkzeuge je desmal beizustellen hat), und der Iledernehwer hat Yiebei ,,»gemäß nur zu bestimmen, wenn und wie derlei Arbeiten zu geschehen haben, wobei es ihm frei stehet) einen Aufseher bei diese« Arbeiten zu stellen oder nicht, j» nachdem «6 in sei- «em Interesse
liegen sollte, well die Direktion und Verwal tung dießsakS keine Verantwortung übernimmt. Insofern dagegen keine solch» Arbeiter, oder nicht in hinreichender An zahl vorhanden wären, hat derPachtübernebmer derlei Arbei ten ganz oder zum Theil durch eigene Leute zu bewerkstelligen, ohn» dießsalls eine Vergütung von der Anstalt ansprechen zu können. Nenn jedoch die Anstalt solche Arbeiter hat, so steht eS dem Pachtübcrnehmer keineswegs frei, selbe gänzlich zu beseitigen, indem eS die Absicht
von diesen KontraktSverbindlichkel» len.gänzlich enthoben.seyn wird. Diese KazitionSfähigkeith^t jeder Ersteigerer gleich, bei der Lizitatton' nachzuweisen, und nach erfosgter hoher Guberniaj-Ratifikätion dieses Versteige- rungs-Vorganges ist von dem Ersteher die entfallende Kau tion alfogleich genügend zu leisten. . ... ..i . 14. D.ie Pachtet, wird ,vpn Galli 134h angefangen in der Art'auf unbestimmte Zeit.kontrahlrt, daß es fowyhldem Pächtex>als der k. k. JrrenanstaitS-Direktion frei, steh,^, um Georgi eines jeden Jahres den Pacht