ein oder mehrere.Male in enisprcchenden Zeiträumen, und in der festzusetzenden Ordnung von. einem Postdiener in verschließbaren Ta schen abgeholt, werden. 1Z. Ueber die Sicherbeit des bei seinem Verschleiß- lokale aufgestellten BriefsammlungSkastens hat der Ver käufer zu wachen, und bei Heransuabme der Briefe aus dem Sammlungskasten durch den Posttlener in vorzu- fchreibeiU:cr Weise z» intcrvcniren. Endlich 14. Stebt es der Postbiretiio» frei, von Zeit zu Zeit, und so oft sie es für nothwendig erachtet, beim Ver
. Kundmachung.' Das Ministerium des Hantels hat.am 4. Juli iSSV nachstehende, ausschließende Privilegien^;» verleihen be funden: , ' . . Dem Johann Gsch meidler, Schlosser in Wien, 'Mariahilf Nr. 109 auf die, Erfindung von Vorhäng- Tkür- oder Kastenschlösser, welche ohne genauen Nach schlüssel und selbst mit. Gewalt okne gänzliche Zerstück lung eines Schlosses, nicht aufgesperrt werden können; auf ein Jahr. De,m HerMaün Friedrich Naphael Frei herr» von Gervheim, durch Doktor Josef von Winiwarte.r, Hof