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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 30.01.1849
Descrizione fisica: 8
von den Grund stücken von Martini IL48 an, vom Hause aber vom Bersteigerungötage an vier Proz-nt zu verzinsen, und darf bis Martini 1849 ^kein höherer Betrag, als ein Fünftel des .Kaufpreises von ihm verlangt werden ; der Rest bleibt bis Martini 1350 unauskündbar liegen, von welchem Zeitpunkte die halbjährige Ab- oder Auf- kündung einlritl ; dem Schuldner steht jedoch zu jeder Zeit die halbjährige Abkündung frei. 5. Auf die Kaufpreise werden Masseschulden über» bunden, welche nach der besondern Festsetzung

vom 10. Juni 1846 auf die Erfindung eines künstlichen DüngmittelS, ist durch Zeitablauf erloschen. Die Beschreibung dieses Privilegiums wird dr« «. k. polttechnischen Institute in Wien zur Eröffnung und ord nungsmäßigen Aufbewahrung zugesendet, und es wird Jedermann frei stehen, daselbst diese Beschreibung ein zusehen und davon eine Abschrift zu versassen. Die Original-Beschreibung des durch Zcitablauf erlosche nen Privilegiums des Johann Seeling vom 12. Dezem ber 1346 auf die Verbesserung

einer Handschuhschnalle, wird dem k. k. politechnischen Institute in Wien zur Auf bewahrung übergeben, und es wird Jedermann frei stehen, dieselbe einzusehen und davon Abschriften zu machen. Die Beschreibungen dcr durch Zeitablauf erloschenen Privilegien des . 1. Ludwig Lande vom 9. Jänner 1343 auf Entdeckung und Verbesserung eines Lustheitz-Apparates; 2. Ludwig Schönberr vom 9. Jänner 1343 auf eine Ver besserung der Tuchwebstühle; 3. Vincenz Contamin vom 23. Jänner 1345 auf Erfin dung und Verbesserung

einer Heizmtchode; 9. des Eduard Herrin de Boussu vom 5. Jänner 1347 auf die Erfindung einer Corksohlen-Schneidmaschine, werden dem k. k. politechnischen Institute zu Wien zur Auf bewahrung übergeben. Solches wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß eS Jedermann frei stehe, diese Beschreibungen einzusehen und auch Abschriften davon zu nehmen. DaS h. Ministerium sür Ackerbau und Handel hat mit Dekret vom 3. Oktober 1843, Z. 1452/451, das dem Han delsmanne in Wien, Wenzel Schwarz, unterm 3. September 1841

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 29.05.1850
Descrizione fisica: 4
eines Sitznilgslokales fiir die erste Kammer im Redouteustügel dcr Bnrg in Bereit schaft. Sie sollen in vier Wochen ausgeführt fei» kön nen. Die zweite Kammer würde daS frühere Reichs- tagslokale (Reitschule), die erste Kammer die darüber liegende Etage einnehmen. — Die Aktenstücke, die Versammlung der Bischöfe in Wien betreffend, werden nächste Woche in Will). Brau- müllers Verlag erscheinen. — Die biestge frei-christliche ldeutsch-katholisch,) Ge meinde hat vor einiqen Tagen eine Eingabe

haben, Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Ar beitgebern auszutragen lind denen stch beide Theile frei willig unterworfen haben. Die Wirksamkeit di'ser Ge richte verspricht viel und guten Erfolg. Prag, 23. Mai. Der Wunsch unserer Jugend, ein gesetzliches Regulativ über Form und Wcscn der Staatsprüfungen zu erhalten, dürfte bald in Erfüllung gehen. Wenigstens wurde« dem Ministerrathe in dieser Hinsicht die nöthigen Entwürfe vorgelegt, und ich theile Ihnen heute den wesentlichsten Inhalt cines

an den Kandidaten stellt, sehr bescheiden, denn er fordert von idm keine detaillirtc Kenntniß der genannten Gegenstände, es genügt ilun allgemeine Grundbildnng und eine gehörige specielle Uebersicht über das gesammte Gebict der Ncchts- nnd Staatswissenschaflen. Meldet sich ciu Kandidat zu den Staatsprüfungen, so hätte er die Tare von 12 st. im Voraus zu erlegen, es stünde ihm dabei frei, das spe zielle oder das allgemeine Eramcn zuerst abzu legen. Es geschähe dieß vor einer Kommission, welche anS neun Gliedern

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Der Bote für Tirol
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Pagina 23 di 27
Data: 29.12.1842
Descrizione fisica: 27
mit der Rate oder den Zinsen im Ausstände seyn, so wäre eS dem darauf auSgeniiesenen Gläubiger frei gestellt, den gekämmten Nest ohne Rück sicht der festgesetzten Raten bcizutreiben. 11. Müssen sich die Käufer hinsichtlich der Verbind lichkeiten , welche auS dieser Versteigerung erwachsen, dem Gerichtsstande deS Landgerichts Neuuiarkt unter werfen. 12. Hat derKäufer der Katastral-Parthie Nr. 393, zu welcher der Feldweg beim Kreuze von Lii. »: bis 5. der dießfälligeu Mappe einverleibt wird, die Obliegen

hat die mit den damaligen Mieth- partheien bestc.'enden Verträge einzuhalten ; nur der zweite Stock wird idin sogleich frei übergeben. 5., Der Kinfschilling ist binnen 14 Tagen nach der Versteigerung gesetzlich sicher zu stellen, und nach einer sechsmonatlichen Ab- oder Anskündung im klingenden tariffwäßigen Gelde mit Ausschluß allen Papiergeldes oder andern Surrogats in Botzen zu bezahlen. Auch muß sich Käuser Schulden der Christian Hölzknecbt'fchen Erbsmasse z«ir Bezahlung in ollen Rechten, von Martini v.J

die gesetzlicheSicherheit sür den Kausschilling nicht leisten, so steht eö den Christian Holz- kuechi'schen Erben frei, aus seine Kosten, Wag und Ge fahr daö fragliche HauS wieder ohne meilerS versteigern zu lassen. 3. Die Uebergabe geschieht durch die Versteigerung selbst, daher von der Versteigerung an Wog und Gefahr auf den Käufer übergeht. Die Versteigerung wird am 19. k. M.Jänner 1843 um 3 Uhr Nachmitlags im hiergerichtlichen Amtszimmer Nr. 3 vorgenommen werden. Botzen, den 14. Dez. 1342. In Ermanglung eines Herrn

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 19.03.1849
Descrizione fisica: 8
zu machen, die Frucht- und Maulbeerbäume zu putzen, und ohne Bewilligung des Ku rators keinen Baum zu fällen, oder in den Häusern Ver änderungen vorzunehmen. Itl. Den Pächtern steht es frei, den Boden als Wiese ober Acker zu benutzen, nur im letzten Jahre muß so viel als Wiesfläche kulttvirt und zurückgestellt werden als über geben wurde. 11. Das Holz eines neuen Aufschlages bestreitet der Kurator, die Ausbesserung der alten Berglen hat der Päch ter zu übernehmen. 12. Ist eS den Pächtern strenge verbothen das Heu

kleinere Stall-Ab theilung wie sie gegenwärtig mit dem besonderen Eingange besteht, den nöthigen Platz auf dem Stadel sowie 2 Lokali täten im neugebauten Seidenwürmerhaus während der Seidenwürmerzeit ohne Entgeld zu überlassen. 17. Da die Berglen des untern Angers, welcher in der zweiten Partie «üb Nr. 3 vorkommt schon älter sind, steht es dem Eigenthümer frei auf seine Kosten neben den alten Berglen neue Rasclgräben anzulegen, und sobald die Stieselzeilen auf die Bergeln kommen die alten herauszu

werfen, ohne dem Pächter für den etwaigen Entgang der Praschlett eine Vergütung zu leisten. . 18; Dem Kurator steht es frei jeder Zeit über Häuser und Güter eine strenge Aufsicht zu führen, er hat über die geuaue Befolgung der Pachtbedingnisse zu wachen, sobald er Mängel in der Bearbeitung, Mißbräuche oder Gebrechen entdeckt, dieselben abzustellen, den allfälligen Schaden zu er heben, und ist bei wiederholten Nachlässiiakeiten ermächtiget, auch vor Ablauf der Pachtjahre den Pacht aufzukünden

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