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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 17.06.1864
Descrizione fisica: 6
186S. Welche, in Tirol unv Vorarlberg ausgehen den Lehen sind nach den Bestimmungen deS Gesetzes vom 17. Dezember 1362 allodiali sirungSpflichtig? Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 1?. Dez. 1L62 (R. G. Bl. v. I. 1362, Nr.. 103) sind in Tirol und Vorarlberg nur die frei veräußerlichen und frei vererblichen Lehen allodialisirungSpflichtig, zumal in dem 8. 1, iit. b deS eben bezogenen Gesetzes, welche Liter« demselben 8. 1 Iit. a gegenüber für Tirol und Vor arlberg allein maßgebend bleibt

,^) die Aufhebung deS LehenverhältnisseS und die Ablösung des dem Lehen herrn zustehenden Obereigenthums lediglich auf die Ru stikal- und auf die Beutellehen, sowie auf die sonstigen, ihrer Natur nach, frei verkäuflichen und vererblichen Lehen beschränkt wird und der später im Drucke er schienene Unterricht vom 9. März 1361 keine andere Auslegung erlaubt, als daß blos frei verkäufliche und frei vererbliche Lehen der Freimachung und Ablösung im Sinne deö gedachten Gesetzes v. 17. Dezember 1362 unterliegen

; denn solcher Unterricht sagt wörtlich: „8. 1. Die Auflösung deö Lehenbandes gegen die Der ganze Paragraph t lautet wörtlich so: »OaS Lebenverhältniß: »1 lücküchllich aller Lehen im lembardisch-venetianischen Königreiche und b) rückslchtlich ter Rustikal- und Beulellehen, sowie der so», stigen ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vcreib- lichen Lehen ist gesetzlich aufzuheben und daS dem Lehen- Herrn zustehende Obereigenihum durch «in- von dem Va- saUen zu leistende Entschädigung abzulösen. Die Errichtung neuer

Lehen ist untersagt.« von dem Vasallen dem Lehenherrn zu leistende Entschä digung für den «ntgang der Lehenreichnisse nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 erfolgt in Tirol unv Vorarlberg bei nachstehenden Lehen: a) bet Beutellehen. welche in den Lehenbriefen aewöbn- lich als Beuttellehen bezeichnet find, von Jeder, mann ohne Unterschied besessen werden können, und nach Lande-gebrauch und Herkommen frei verkäuf lich und vererblich find; li) bet Rustikallehen, welche gleichfalls frei verkäuflich

und vererblich find, insofern? solche Lehen nicht be reits der Grundentlastung unterzogen worden sind^ c) bei allen sonstigen ihrer Natur nach frei verkäuf lichen und vererblichen Lehen.' In dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 8. 1 lit. l>, sowie in dem Unterrichte vom 9. März 1364 kömmt zwar anstatt deS in gegenwärtigem Aufsätze gebrauchte»? Ausdrucke«: „veräußerlich', verkäuflich vor, aber gewiß nur im Sinne eines Gattungsbegriffe« für die verschiedenen RechtStitel, wodurch eine Sache auf Andere, sei

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.12.1887
Descrizione fisica: 8
: Holz: Brenn-, Bau- und Werkholz, auch Sägewaren frei; Parquetteu L. 4; Möbel aus. gebogenem Holz L. 7 50; andere Holz möbel L. 13; rohe Holzgeräthe L. 6; polierte Holz- gerath^L.,13; Holzkurzwaren L.' 50; Kinderspiel- Waren- aus Holz L. 60; Halbzeug aus Holz, Stroh zc. L. 1; Papier, weißes oder in der Masse gefärbt L. 12 50; Packpapier, auch färbig. rauh L. 3; Pack papier, auch färbig, einseitig glatt L. 5; Pappen deckel, gemeine L. 2; Schuhwaren aller Art aus Leder oder Stoffen (ausgenommen Seide

flüsse,, Lusterbthänge :c. L. 30: getrocknete Pflaumen L. 2; Glaskurzwaren L. 60. Pferde frei; Schweine, per Stück L. 3 75; per 100 Kilogramm: gesalzene Sardellen ?c. frei; Käse L. 12; Stearinsäure L. 3; Perlmutterknöpfe L. 100; Lederkurzwaren, feine L. > 120; Herrenfilzhüte, per 100 Stück L. 50. Für Zucker ist die Bindung der Schutzdifferenz zu Gunsten der italienischen Raffinerie wie im alten Vertrage erreicht. Ferner ist das Verbot des Für- bens ausländischen Rohzuckers in italienischen Entre

Couventionalzölle bei der Ein fuhr in Oesterreich-Ungarn: Per 100 Kilo gramm: Getrocknete Feigen (auch solche zur Kaffee surrogat-Fabrikation) fl. 1, Citronen, Limonien, Po meranzen frei, trockene Mandeln fl. 5, Datteln und Pistazien fl. 12, Pinienkerne ungeschälte !c. (österr. T. Nr. 15) fl. 2; Pinienkerne geschälte und Granat äpfel fl. 12, Reis fl.. 150, Nüsse und Haselnüsse fl. 150, feine Tafelgemüse, frisch frei, Citronensaft Schweine p:r Stück fl. 1 50, Fische frische frei, Ge flügeleier frei, per 100

, Packpapier, auf einer Stile glatt fl. 2, gemeine Korbflechtwaren fl. 150, Horn» und Beinknöpfe fl. 25, Marmorplatten, nicht ge schliffen frei, Alabaster und Marmorwaren fl. 1 50, Probier-, Schleif, und Wetzsteine frei, Waren aus echten oder unechten Corallen oc^r Lava, Gold- und Silber-Filigranarbeiten fl. 200. raffinierter Borax fl. 2 50, WachSzündkerzchen auch in Schachteln fl. 3, gemeine Seife fl. 2 50, Wachskerzen, fl. 12. ^ Für grobe Venezianer-Strohhüte, venetianisches Töpsergeschirr, Ziegel

hat sich heute erhenkt. Ein schweres Leiden seiner einzigen Tochter hat den Greis zur Verzweiflung gebracht. Fi u m e, 12. Dec. Auf dem Dampfer,, Bsllona' entstand während eines Sturmes eine Panik unter den 400 Passagieren, meist Auswanderern. Alles stürzte zu den Rettungsbooten, wöbet mehr als 50 Personen ins Meer stürzten und ertranken. der Kreuzgang-Wandgemälde im Francis- i'i'i , caner-Kloster zu Schwaz. Derselbe constatiert, dass frei, frische Zierblumen und Blattwerk frei, Esel frei

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 26.10.1864
Descrizione fisica: 6
» und so Allen zugänglich gemacht werden wird, können wir u s auf auszugweise Bei spiele beschränken, wobei wir natürlich auf jene Pro dukte besondere Rücksicht nehmen, deren Einfuhrszoll in den Zollverein sich in Zukunft, im Vergleiche zu dem bisherigen Eingangszolle höher oder niedriger stellt und mithin die bisherige Begünstigung alterirt. Vom EingangSzolle frei bleiben, wie dies im allge meinen überall der Fall ist — nur jene Erzeugnisse des Ackerbaues uno der Viehzucht in einzelnen von der Zollgrenze

durchschnittenen Landgütern, veren Wohn-und Wirthschaftsgebäude innerhalb dieser Gren zen gelegen sind; ferner HauSgeräthe, Effecten, ge tragene Kleidungsstücke, die zum eigenen Gebrauch, oder auch neue, die als Ausstellungs- oder Erbschafts« gut -c., sowie Wagen sammt den zugehörigen Zug thieren, die zum Gebrauche des Reisenden gehören. Von Baumwolle und Baumwollwaaren ist rohe frei. Baumwollgarn zahlt: ein- und zweidrähtiges rohes 2 Thlr. (statt des bisherigen allgemeinen Zolles von 3 Thlr

und eine Menge anderer Erzeugnisse dieser Gruppe sind frei (st. t3 Sgr.); dagegen zah len Zündwaaren, die bisher frei waren, IS Sgr., Eisenvitriol 3 Sgr.. Salzsäure 2'/s Sgr., Roheisen 1^/z Thlr. (st. 10 Sgr.); geschmiedetes, gewalzte« Eisen 1 Thlr. (st. 13 Sgr.); faconnirteS Eisen t Thlr. 13 Sgr. (statt 3 Thlr. und 1 Thlr.). Von Eisen- und Stahlwaaren, grobe Gußwaaren 12 Sgr. (st. 1 Thlr. und 15 Sgr.); feine Eisenwaaren, zum Be spiel Stricknadeln. 4 Thlr. (st. 10 Thlr. und Z Thlr. 3 Sgr.); Nähnadeln

, Schreibfedern, Uhrwerke 10 Thlr. (st. W-80 Thlr. und 35 Thlr.). Von Glaswaaren. gruneS HohlglaS S Sgr. (st. frei); weißeS Hohlglas 20 Sgr. (st. 3 Thlr. und i?/-, Thlr.) ; gepreßtes, geschlissenes zc. 4 Thlr. (st. 6 Thlr. und 2 Thlr.). Von Holzwaaren: Geschnittene Fournieren 15 Sgr. (st. 1 und 3'/k Thlr.) Bleistifte 4 Thlr. (st. j10 und 3 Thlr.). Bon Instrumenten: Musikalische 4 Thlr. (st. 6 und 2 Thlr.) Astronomische, optische t'/s Thlr. (st. 8 und 10'/, Thlr.) Kautschuk V» Thlr. (st. 1-/» Thlr

.). Von Kleidern und Pelzwaaren: Herrenhüte Schmuckfedern 34 Thlr. (statt 10 bis 33 Thlr.)'. Künstliche Blumen 34 Thlr. (st. 100 Thlr.). Von kurzen Waaren : z. B. Taschenuhren 30 Thlr. (st. 100 Thlr.). Leder 2 Thlr. (st. l^/a Thlr.) Feine Leder« Waaren tv Thlr. (st. 22 unv lv'/s Thlr.). Hand schuhe 13'/z Tlilr. (statt 40 und 2l Thlr). Papier. graueS:c. 1 Thlr. (statt frei) ; alles andere Papier 3'/z Thlr. (st. Z'/s unv 1 Thlr.). Pelzwert k Thlr. (st. 3 und 3'/, Thlr.). Von Seidenwaare»: S0 Thlr. (st. 110

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 10.11.1926
Descrizione fisica: 8
gegen die Freimaurerei. Dieses Gesetz bildet geradezu den logischen Ab schluß jenes Kampfes, der sich unerbittlich, ttliturnotwendig aus dem unüberbrückbaren Ge gensatz zwischen Fascismus und Freimaurerei entwickelt hat. Cs gibt kein einträchtiges Zu sammenleben zwischen Fascismus und Frei maurerei, kann es gar nicht geben: wie die Einstellung der Freimaurerei schlechtweg anti miscistisch Ist, so muh die Einstellung des Fa scismus notwendigerweise sreitnaurerfeindlich sein. Bevor wir darangehen, die Einstellung

gerichtete Bewegung gegeben bat, die nicht be zeichnenderweise radikal freimaurerfelndlich eingestellt war. Selbst jene Gruppen demokra tischer Außenseiter, in denen der Wille zu Re- sonnen, die Hoffnung auf nationale Erneue rung, lebendig war, stellten sich gegen die Frei» inaurerei, trotzdem sich Ihr Denken allzusehr in ausgefahrenen Geleisen bewegte und sie von den erstarrten delnokratifchen Formeln nicht loszukommen vermochten?. All dies hat seine tiefe, geistige, politische und praktische Not

wendigkeit. Als daher der Fascismus, getragen von der «'evolutionären Woge, unter der Zustimmung des italienischen Volkes, zur Macht gekommen war, ergab es sich init Naturnotwendigkeit, daß vr mit der Fretnianrerei in offenen Gegensatz geraten mußte, sobald er sich erst in den neu- eroberten Stellungen halbwegs eingerichtet hatte. Ist doch der Kampf gegen die Frei maurerei vielleicht die tiefste Rechtfertigung der sasclstlschen Bewegung. Nie Astar des Faselsmus Was der Fascismus eigentlich Ist? Man mag

dieses Wort immer wieder aufs neue begriff lich zu umschreiben suchen, ohne daß man es I>'mals restlos zu erfassen vermöchte: denn es >st zum Feldrus der aufstrebenden italienischen Nation geworden, zum Feldrnf, der sich immer wieder aus sich heraus erneuert. So bedeutet also Fasc>sm»s frei werden von erstarrten Dog men, frei werden vom Kleben an Gemeinplät zen, frei werden von überkommenen Vorurtei len, wie sie eine in ihren Traditionen erstarrte Demokratie, gleich einem Files Leben ertöten

den Bleimantel, der ganzen italienischen Na tion aufgezwungen hatte. So oft sind diese leeren Phrasen dem italienischen Volke innere halb und außerhalb des Parlamentes von zahl losen Rednern vorgesagt worden, bis es schließ lich daran glaubte und auf eigenes Denken Ver zicht leistete. ,Nur so läßt es sich erklären, daß das italie nische Volk, trotz der in Ihm schlummernden Kräfte, seiner raschen Auffassungsgabe und seiner Be^lsleri'nnssäh'qi'elt, cu,f die vom Aus land gepredigten Phrasen von Gleichheit, Frei

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 14.12.1887
Descrizione fisica: 4
Lampenbestandtheile aus treten. Mineralwasser per 100 Kg. Bier in Fässern per Hektoliter „ „ Flaschen per 100 Stuck Alkohol per Hektoliter Lire y.so 3.— 3 — 14.— pcr ><>o Kilo 8.— 6.- Kafseesurogate reines Olivenöl Holz: Brenn», Bau- und Wertholz, auch Sägewaaren frei Parquetten 4.— Möbel aus gebogenem Holz 7.S0 Andere Holzmöbel 13.— Rohe Holzgcräthe 6.— Polirte „ 13.- Holzkurzwaaren Sy.— Kinderspielwaaren aus Holz 60.— Halbzeug aus Holz, Stroh zc. 1.— Papier, weißes, od. in der Masse gefärbt 12.50 Lampen

» und Gußeisen Nägel Sensen und Sicheln Brenner zc. für Lampen aus Messing Majolika 6, 10 u. Porzellan weiß farbig Glas, weißes, ungeschliffen (auch mit abge schliffenen Böden, Stöpseln und Rän dern) 18.— 10.— 12.- 76.- 14.— 18.— 8.30 GlaS. weißes, geschliffen, gravirt, abgerieben od. farbig Glas, bemalt, vergoldet, versilbert, dekorirt Bouteillen Glasperlen, Glasflüsse, Lusterbehänge ?c. Getrocknete Pflaumen Glaskurzwaaren Pferde Schweine per Stück !5.— 18.^- 4.— 30.— 2.- S0.-^ frei 3.75 Gesalzene Sardellen

zc. Käse Stearinsäure Perlmutterknöpfe Lederkurzwaaren, feine Herrenfilzhüte per 100 Stück »er loo stl» frei. 1».— 8.— 100— 120.- 50.— Für Zucker ist die Bindung der Schutzdifferenz zu Gunsten der italienischen Raffinerie wie im alten Vertrage erreicht. Ferner ist das Verbot des Färbens ausländischen Rohzuckers in italienischen Entrepüts, dann die Nothwendigkeit vorgängiger Verständigung für den Fall der Ein führung der Polarimetrie in Italien ausgesprochen. Gehärteter Stahl ist dem nicht gehärteten

gleichgestellt. Hinsichtlich der Verzollung der Klei dungen nach dem höchstbelegten Bestandtheil würde eine Tolerirung bis zu 10 Perzent eingeräumt. Für die Znaimer und dgl. Töpfergeschirr, dann für Maraschino, für Tiroler Bauernhüte und Sauerkraut, für Brindza (Schafkäs) und Castradina find Spezialbegünstigungen erreicht worden. V«r «X» Kilo fi. Getrocknete Feigen (auch solche zur Kaffee- surrogatfabrikation) 1.— Citronen, Limonien, Pommeranzen frei Trockene Mandeln 5.— Datteln und Pistatien 12— Pinienkerne

, ungeschälte zc. (öst. T. .N. 15) 2.— Pinienkerne, geschälte und Granatäpfel 12.— Reis 1.50 Nüsse und Haselnüsse 1.50 feine Tafelgemüse, frisch frei Citronensaft ' frei frische Zierblumen und Blattwerk frei Esel frei Schweine per Stuck 1.50 Fische, frische frei Weue ßonventionatzölle Sei der Kinüchr nach Hesteneich-Angarn. Geflügeleier frei per >oo au» Olivenöl, ungemischt und Leinöl 2.40 Andere Oele der Nr. 72, dann Gemische von Olivenöl und Oele der Nr. 73 (mit Ausnahme von Leinöy 4.— Olivenöl

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Bozner Zeitung
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Pagina 7 di 10
Data: 13.12.1887
Descrizione fisica: 10
Lampenbestandtheile aus treten. Mineralwasser per 100 Kg. Bier in Fässern per Hektoliter „ „ Flaschen per 100 Stuck Alkohol per Hektoliter Lire y.so 3.— 3 — 14.— pcr ><>o Kilo 8.— 6.- Kafseesurogate reines Olivenöl Holz: Brenn», Bau- und Wertholz, auch Sägewaaren frei Parquetten 4.— Möbel aus gebogenem Holz 7.S0 Andere Holzmöbel 13.— Rohe Holzgcräthe 6.— Polirte „ 13.- Holzkurzwaaren Sy.— Kinderspielwaaren aus Holz 60.— Halbzeug aus Holz, Stroh zc. 1.— Papier, weißes, od. in der Masse gefärbt 12.50 Lampen

» und Gußeisen Nägel Sensen und Sicheln Brenner zc. für Lampen aus Messing Majolika 6, 10 u. Porzellan weiß farbig Glas, weißes, ungeschliffen (auch mit abge schliffenen Böden, Stöpseln und Rän dern) 18.— 10.— 12.- 76.- 14.— 18.— 8.30 GlaS. weißes, geschliffen, gravirt, abgerieben od. farbig Glas, bemalt, vergoldet, versilbert, dekorirt Bouteillen Glasperlen, Glasflüsse, Lusterbehänge ?c. Getrocknete Pflaumen Glaskurzwaaren Pferde Schweine per Stück !5.— 18.^- 4.— 30.— 2.- S0.-^ frei 3.75 Gesalzene Sardellen

zc. Käse Stearinsäure Perlmutterknöpfe Lederkurzwaaren, feine Herrenfilzhüte per 100 Stück »er loo stl» frei. 1».— 8.— 100— 120.- 50.— Für Zucker ist die Bindung der Schutzdifferenz zu Gunsten der italienischen Raffinerie wie im alten Vertrage erreicht. Ferner ist das Verbot des Färbens ausländischen Rohzuckers in italienischen Entrepüts, dann die Nothwendigkeit vorgängiger Verständigung für den Fall der Ein führung der Polarimetrie in Italien ausgesprochen. Gehärteter Stahl ist dem nicht gehärteten

gleichgestellt. Hinsichtlich der Verzollung der Klei dungen nach dem höchstbelegten Bestandtheil würde eine Tolerirung bis zu 10 Perzent eingeräumt. Für die Znaimer und dgl. Töpfergeschirr, dann für Maraschino, für Tiroler Bauernhüte und Sauerkraut, für Brindza (Schafkäs) und Castradina find Spezialbegünstigungen erreicht worden. V«r «X» Kilo fi. Getrocknete Feigen (auch solche zur Kaffee- surrogatfabrikation) 1.— Citronen, Limonien, Pommeranzen frei Trockene Mandeln 5.— Datteln und Pistatien 12— Pinienkerne

, ungeschälte zc. (öst. T. .N. 15) 2.— Pinienkerne, geschälte und Granatäpfel 12.— Reis 1.50 Nüsse und Haselnüsse 1.50 feine Tafelgemüse, frisch frei Citronensaft ' frei frische Zierblumen und Blattwerk frei Esel frei Schweine per Stuck 1.50 Fische, frische frei Weue ßonventionatzölle Sei der Kinüchr nach Hesteneich-Angarn. Geflügeleier frei per >oo au» Olivenöl, ungemischt und Leinöl 2.40 Andere Oele der Nr. 72, dann Gemische von Olivenöl und Oele der Nr. 73 (mit Ausnahme von Leinöy 4.— Olivenöl

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Dolomiten
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Pagina 3 di 12
Data: 29.05.1929
Descrizione fisica: 12
HM daran fast, daß ein Erblasser, der pflichlteilsberech- tigte Kinder oder Eltern hinterläßt, nicht ein mal berechtigt sei, zu bestimmen» welche be stimmte Nacylahgüter den Pflichtieilsborech- tigten zufallen und welche zu jenem Teile des Nachlasses gehören sollen, über den er frei verfügen kann, sondern daß die Hälfte aller beweglichen und unbeweglichen Sachen, die den Nachlaß bilden, in Natura den pflichtteilsberechtigten Kindern Vorbehal ten sind. Darüber aber besteht wohl kein Zweifel

an Fernerstehende sein Vermögen den nächsten pflichtberechiigten Erben entzieht. In beiden Fällen haben di« Pflichtteil-berechtigten das Recht, den ihnen gebührenden Pflichtteil oder dessen Ergän zung zu fordern und die bei Lebzeiten er folgten Schenkungen, die den frei verfügbaren Teil des Vermögens übersteigen oder das Testament anzufechten. Dieses Anfechtungs recht steht ihnen jedoch, auch bei Schenkungen, erst nach dein Tode des Schenkers bei der Ab handlung über die Derlafsenschaft zu. Mag z. B. ein Vater

, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten gemacht hat oder von testamentarischen Zuwendungen verlangt, muß vorerst fest-gestellt werden, wie hoch sich der Pflichtteil der Berechtigten be- läuft und über wÄchen Betrag der Erblasser ' frei verfügen konnte. Das geschieht in der Waise, daß man zum Vermögen des Erb lassers, wie es sich zur Zeit feines Todes beläuft, den Wert der Schenkungen dazu rechnet. die er wahrend seines Lebens gemacht hat und die Schulden des Erblassers zur Zeit feines Todes abrechnet

. Aus dem verbleiben den Vermögenswerte läßt sich der Betrag des frei verfügbaren Vermögens und jener des Pflichtteiles berechnen. Der Pflichtteilsberechtigte, der die Ergän zung feines Pflichtteiles verlangt, muß sich jedoch alles das auf den Pflichtteil anrechnen lassen, was er vom Erblasser als Schenkung oder auf Grund des Testamentes als Ver mächtnis erhalten hat, es sei denn, daß ihm die Schenkung oder das Vermächtnis über den Pflichtteil hinaus gegeben mar, also aus hem frei verfügba ren Teil des Vermögens

an einen Pflichtteilsberechtigten gegen gewisse auf die Lebensdauer des Verkäufers be schränkte Leistungen oder unter Vorbehalt des Fruchtgonuhrschtes für den Verkäufer über lassen wurde, der Erwerber sich das betraf- ferche Gut nicht auf den Pflichtteil verrechnen zu lassen braucht» sondern daß der überlassene DermSgensteil so angusehen ist» als ob er aus dem frei verfügbaren Vermögen des Erb lassers stamme. Das Gesetz will mit dieser Bestimmung die Uebergabe von Vermögens- tailen bei Lebzeiten des Erblassers an einen nahen Verwandten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 17.07.1925
Descrizione fisica: 8
, um nicht zu verschulden und den vorgeschriebenen R-^serveionds ',u erreichen, der heute nur bei zwei Kassen vorhanden ist. Ie^en die freie Aerziewohl im Interesse der ordentlichen Mitglieder selbst spricht übrigens am beredtesten der statistische Ausweis der Kassen. So betrage» di« Aerzlekosten nir jeden tranken in Bozen- Stadt Lire 7960: Meran Lire 5K.K«: Kastelruth Lire 7Ü.97: Kaltern Lire Kl.öO. all« bei frei« Aer.jtewahl: hingegen Trient vir« ZZ.»t: Riva Lire 39.17; Raverero Lire Z1.7S bei nxen Kai- . senärzten

. Dies nur einige Beispiele und darf «!> daher nicht verwundern, wem, der Präfekturs- kvmmissär der Bozner Kasse am Abhilfe sehen mußt«, ohne damit aber sagen zu wollen, daß die Lösung gerade die glücklichste war. Dabei ist nie eine Klage laut geworden, daß die Mitglieder im Trentins. wo die frei« Aerztewahl nicht be steht, nicht ebenso gut behandelt worden wären wie im Hochelsch. Gewiß hat «s sein« Nachteile, wenn der Kranke sich den Arzt nicht frei wählen kann, doch darf man nicht übersehen, daß die Krankenkassen

werden kann. Wenn sich die festen Kassenarzt« im Trenrino und in Deutsch» land, das in der Sozialfürsorge beispielgebend ist, bewährt haben, so kann man doch nicht anneh men, daß das Hochetsch gerade deswegen zu Scha den käme. Es wird weiters eingeworfen, daß durch di« Aufhebung der freien Aerztewahl viel« Aer.Ve in ihrer Existenz bedroht seien. Abgesehen davon, daß die Krankenkassen nicht ein« Bersorqungs- anstalt der Aerzte sein kömien. muß wiederum auf die arideren Länder oerwiesen werden, wo di« frei« Aerztewahl ebenfalls

nicht besteht und die Aerzte dadurch in ihrer Existenz gar nicht bedroht sind, sogar dort nicht, wo auch di« Fa- niilienoersicherung besteht, wie dies Z. B. auch in Trient und Trieft der Fall ist. um nicht Beispiele von weiter her anzuführen. In Trient ist tatsäch lich fast die Hälft« der Bevölkerung bei der Kran kenkasse, die dort ihr eigenes Ambulatorium und 'mch ihre eigene Apotheke hat. Gerade der in leftter Zsi» imlernommene Sturanlauf für die frei« Aerztewabl muß die Verfechter der festen Kassenärzte

nicht das schlimmste. Die frei« A«rzt«wahl bringt es mit sich, daß die leistenden Krankengelder fr wenig gewissenhaft« Mitglieder ins Uferlose stei gen. Gerade dieser Ausnutzung der Kassen zum Schaden der ordentlichen und gewissenhaften Mit glieder und der Arbeidgeber soll durch die Ab schaffung der freien Aerztewahl der Bod«n ent zogen werden. Wie schon früher erwähnt, wird sich unschwer ein Weg finden lassen, der nicht nur die Kassen, sondern auch die Aerzte befriedigen kann. Auf alle Fälle

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 4
Data: 24.01.1919
Descrizione fisica: 4
an der Tagesordnung. Zehn- lausende von Personen rufen auf der Strasse «ach Brot. Leiten und Chinesen beschießen die Rassen, die verzweifelt schreien: Erschießt uns! 2ie einzige -Nahrung der Bevölkerung ist ungs - «ahlener Hafer. reit. Da die behördlichen Oqyrne einsahen, datz sie ohne Waffengebrauch ihrerseits nicht zum Ziele kommen können, standen sie von der wei teren Annshmrdlung ab und verkoken den Hof. Am 17. Jänner hatten sich Filomena und Ma ria Frei vor dem KrersgerÄHte Bozen in der Sache — angeklagt

des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit — zu verantworten. Da die beiden Angeklagten zur Verhandlung nicht erschienen wurde in deren Abwesenheit verhan delt und Filomena Frei zu vier Monaten. Ma ria Frei zu drei Monaten schweren Kerkers ver» urreilt. Jagd Verpachtung. Tie Eigenjapd des Spitalsondes Bozen in Herrn»- lohlein wird auf die Tauer von Mus Iah«» de» Meistbietenden verpachtet. S4SS Anbote an die gefertigte Verwaltung. Bill Ü?l WWW VUIW- mell!k» Wll. KlSüleiWU Nozc», an» 22. JSnner 1919

« 8o6a V/s»ck»n«t>i ?u ksd«n t»«i p»ul prast, 8eifen»i««tvn, ksu»et»»?<o»g. beste Marke, größeres- Quantum Tisch» und S?»» zialweur. Wrw-ssts »nß- Gfstsfpri^ KSckerrien zu herabgesetzten Preis« bei psttis L kvttensteiner, Agentur, Voren, 8 ldsrgssse. «« Thecter und Konzert. Vkvwd - ItsIi'iliUd - kevkÄ Genchtssaal. Gewalttätiqteit bei der ViehftelUmg. Die Bäuerin Filomena Frei in Naraun kt Tisens hatte schon zweimal die ihr obliegen de Stellung von Schlcu!>tvieh verweigert und Alerte sich wiederholt

, dag sie bei der für den 2. ^Mst 1918 angeordneten! Rachstelluilg eben - Ms kein Breh stellen werde. Am 1. Auqust 1918 Mab sich ^nun der Eemenweoorsteher Alois Tiscns unter Assisrenz des Gendarmen «ax Geiger auf den Hof der Filomena Frei, A die Mehsiellum? für den 7iächsten Tag in die ^ege zu leiten. Der Gemeiiideoorsteher versuchte vorerst mit Eilte feinen Zweck zu erreichen, doch AI sein Bemühen blieb erfolglos. Filomena Frei gleich grob und aufgerqp und beschimpfte «n Vorstehe:. Alois Mair begab

sich mit dem Gendarm in den Stall, dessen Türe der 18 Iah- w alte Sohlt Franz Frei von innen zuzuhalten versuch:?, um eine Kuh als Stellvieh zu nehmen abzuführen. Filomena Frei geriet dadurch «ch mehr in Zorn, bewaffnen sich mit einem PruM und holte zweimal zum Schlage gegen «n Gemeindevorsteher aus, wurde aber jedes- vom Gendarm Geiger am Zuschlagen gehin- Die 24 Jahre alle Tochter der Filomena namens Maria Frei — nahm eine Mist- Zur Hand und hielt diese zum Stahe gegen Eemeindevorstsher in drohendster Weise

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 8 di 10
Data: 22.12.1887
Descrizione fisica: 10
in Fässern per Hektoliter L. 3.—; Bier in Flaichen per 100 Stück L. 3.—; Alkohol per Hektoliter L. 14.—; Kaffee- surrogate per 100 Kg. L. 8.— ; reines O 'venö> L. Ü.—; Holz: Brenn-, Bau und Wertholz, auch Sägewaaren frei; Parqu.tten L. 4.—; Möbel aus gebogenem Holz L. 7.50; andere Holzmöbel L. 13.—; ohe Holzgeiäthe L. 6.— ; polirte Holzgeiälhe L. 13.— : Holzlur,waaren L. 50.— ; K ndeifpielwoaren aus Holz L 60.—; Halbzeug aas Holz. Stroh rc. L. 1,— ; Papier weißes oder in der Maffe gesäbt L. 12.50

und Räadein) L. 8.50; GlaS weißes, geschliffen, gravirt, obge- rieben und farbig L. 15.—; Glas bemalt, vergoldet, v r» silbert, dekorirt L- 18.— ; Bouteillen L 4.—; Glasperlen, Gl sflüffe. Lusterdchänge rc. L. 30.— ; getrocknete Pflaumen L. 2.—; Gla-kurzwaaren L. 60.—; Pferde frei; Schweine per Stück L. 3.75; Gesalzene Sardellen rc. frei; Kä e per 100 Kg. L. 12.— ; Stearinsäure L. 8.—; Perlmutter- knöpfe L. 100.— ; Lederkurzwaaien feine L 120.— ; Herren- filzhüte per 100 Stück L. 50.— Für Zacker

. Für Znaimer u. dgl. Töpfr- gefchirr, dann für Maraschino, für Ty oler Bauernhüte und Sauerkriut. für Biindza (Schafkäs) und Caftadrina find Spezialb.günstigungen erreicht worden. Neue Konventionalzölle bei der Einfuhr nach Oesterreich-Ungarn. Getrocknete Feigen (auch solche zur Kaffeesur ogat Fabri kation) per 100 Ka. st. 1.—; Citronen, Limonen, Pome ranzen frei; Trockene Mandeln fl. 5.—; Datteln und Pistazien fl. 12.—; Pinienkerne ungeschälte rc. (österr. T. Nr. 15) fl. 2. — ; Pini-nk-rne geschälte

und Granatäpfel fl. 12.— ; Reis fl. 1.50; Nüsse und Hiselnüffe fl. 1.50; f ine Taselgemüse frisch frei; C'tronenfait frei; frische Zier blumen und Bollwerk frei; Esel frei; Schweine per Stück fl. 1.50; Fische frische frei; Geflügeleier frei; Olivenöl, ungemischt, und Leinöl per 100 Kg. fl. 2.40; Andere Oele, der Nr. 72. dann Gemische von Olivenöl und Oele der Nr. 73 (mit Ausnahme von Leinöl) fl. 4.—; Olivenöl denaturirt fl. —.80; M-iccaronis re. fl. 3.75; Fleischwürste fl. 16.—; Gorgonzola, Strachino und Par

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Volksbote
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Pagina 1 di 12
Data: 22.01.1925
Descrizione fisica: 12
eine Entschließung gefaßt hat, di« befagte, daß ein Fasoist nicht zugleich Freimaurer sein dürfte, weshalb all« jene, die auch weiterhin Anhänger des Fafcis- mus sein wollen ans der Freimaurerei auszu- treten hätten. Aus der Entschließung und den dieser voransgegangeneu Auseinandersetzun gen ging deutlich genug hervor, daß die Frei maurer bisher im Fascismus einen bedeuten den Einfluß ausgeübt haben mußten. Trotz dieser Entschließung bleiben aber auch weiter- hiin noch einflußreiche Fasoisten Anhänger

und selbst eingeschriebene Mitglieder der Frei maurerei. Einer der Dertnauten Mussolinis, der trotz Verbot auch fernhin Freimaurer geblieben, war Commendatore Rosst, jener Mann, der wegen Verdachtes der Mit schuld am Morde an Matteotti im Gefängnis sitzt und vor kurzem die bekannte Denkschrift herausgegeben hat. worin er den Versuch unternahm, .die Schuld aus Mussolini zu schieben. Mussolini und die Fa stiften im allgemeinen wollten in diesem Versuche di« böse Hand der Freimaurerei erkennen, die ausgeholt

habe, um-Mussolini u. den Fascis mus aus ihrer Machtstellung zu reißen. Ja, «s sind sogar Stimmen laut geworden, wo nach der Mord an Matteott! von Frei maurem an gezettelt worden sei, um Mu sso lini in di« schwerste Verlegenheit zu bringen. Darum hat nun die fascistische Regierung zu einem, wie sie wohl glaubt tödlichen, Schlag gegen die Freimaurerei ausgeholt. D>i« Regie rung ist nämlich daran, ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, wonach sämtliche geheime Gesellschaften, wie eben die Freimaurerei

veranlaßt. In dem gegenwärtigen Kampfe Musto- linis gegen die Freimaurerei ist es nicht un wichtig, zu wissen, was denn wohl der B e- weggrund dieses Kampfes sein mag. Ein Irrtum in dieser Hinsicht kann sehr leicht zu falschen Schlüssen über Mussolini selber füh- iaiüiüi giöser Natur ist, wenn er unten stehende Bericht auch wiederholt auf die Re-, ügions- und Kirchenfeindlichkeit der Frei maurerei zu sprechen kommt. Obwohl Musso lini, der ehemals einer der Führer der italie nischen Sozialdemokratie

Rechtsgelehrtea aus zugsweise wiedergegeben. Dem Berichte zufolge fanden sich die ersten Spuren dieses freimaurerlschen Gehelmbundes anfangs 1700 vor. zur Zeit des spanischen Evbfolgekrieges und der anderem Kämpfe, die bis 1748 ausgefochten wnvdm. Di« Frei maurerei wurde.aus England eingeführt, das sich damals im Mtttetmeer festsetzte und mit Italien in Berührung trat. Fast gleichzeitig, fährt der Bericht fort, zog mit der österrei chischen Besatzung (?) .eine ähnliche Strö mung ein, die stcb in Neapel

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 19.11.1877
Descrizione fisica: 6
unter den vorgetragenen Mo dalitäten durch die städtischen Organe besorgt werde. (Fortsetzung folgt.) Der neue Zolltarifs Entwurf. (Fortsetzung.) In der fünften Klasse (Fette nnd Oele): Butter 8 fl. statt 4 sl-, «schweln?- und Äänfefett, Speck 3 fl. statt 3 fl.. Stearin, Paraffin, Palmitin wie bisher 3 fl., Wallrath 3 fl. statt 4 fl., Unfchlitt wie bist-er frei. Fischthran 1 sl. statt 1 sl. 60 kr., fette Oele in Flaschen und Krügen wie bisher 10 fl, Baumöl in Fässern, Schläuchen 4 fl. ft^tt 3 fl. (unter Umständen

80 kr. und 50 kr.). Palmöl, EocoSnnßöl wie bisher frei, Rapsöl, Leinöl und andere Oele in Fässern, Schläuchen und Blasen wie bisher 1 fl. 50 kr. In der fe ch s t e n K l a s fe (G etr än ke nndEß- waaren): Bier und Meth in Fässern wie bisher 3 sl., in Flaschen uuv Krügen 8 sl. statt 10 fl. Es fig in Fäss-rn 3 fl. statt 1 fl. 60 kr., in Flaschen nnd Krugen 8 fl. statt 10 fl., Weingeist. Branntwein, Rum 24 fl. statt 18 sl,, Liqueure, Punschessenz nnd andere versüßte Flüssigkeiten 40 fl. statt 30 sl. Wein und Kunstweine

in Fässern 12 fl. statt 8 fl., in Fla schen 20 fl. statt 26 fl. 30 kr. (Wein aus den Zoll aus schlössen 1 fl.), Brct, Schiffszwieback wie bisher frei, Sa.iy nnd Saoo-Surrogate, Tavioka, Arrowroot 5 fl. statt 1. fl. 50 kr., Oblaten auS Mehl 5 fl. statt 5 fl. 26 kr., Kletzeubrod 5 sl. statt 1 fl. 60 kr., Zwie- back 5 fl. statt 31 fl. 50 kr.. Teigwerk 6 fl. statt 0, Fleisch-Extract, Kindermehl ic. 7 fl. statt 3 fl. (bez. 20 fl.). zubereiteter Senf wie bisher 15 fl., eingelegte Aale wie bisher 15 fl.. Kapern

15 fl. statt 16 fl., Ehccolade und dessen Surrogate und Fabrikate, Zu ckerwerk, Backwerk 35 fl. statt 20 fl., eingemachte und eingedampfte Früchte, Gemüse, Geflügel :c. 35 fl. statt .20 fl., Pasteten unr, andere gleiche feinere «peisegat- tunghn 35 fl. statt 20 fl., andere zubereitete Speisen 35 fl. statt 31 fl. 50 kr. In der siebenten Klasse (Brenn- Bau- uud Werkstoffe): Holz. Kohle, Torf, DrechSler- und Scknitzstosfe (inclufive rohe Korallen, die bisher 1 fl. 50 kr. zahlten) wie bisher frei

. In der achten Klasse (Arznei-, Parfümerie-, Färb- nnd Gerbe-Ma terialieu): Moschus, Zibet, Bisam-Rattenschwänze 6 fl. statt 15 fl., graner Ambra, Bibergeil, spanische Fliege 6 fl. statt 10 sl. 50 kr., Bisamkörner, Cacaobutter, Kampfer, Jalappa- Harz, Opium, Parfümerie-Wafser,Hirschhorn-, Bern stein-, Rosmarin-, Kautschuk-, Lorbeer- und Wach- holderöle wie bisher 6 fl., andere ätherische Oele, parfümirte Essige. Fette und Oele wie bisher 10 sl., Farbhölzer in Blöcken wie bisher frei, zum Färben oder Gerben

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 10
Data: 30.01.1884
Descrizione fisica: 10
Theil beitrugen. Man pries dirs als Fortschritt und freute sich der bestialischen Freiheit. Nun be ginne» allniählig die Früchte zu reifen! Die frei heitliche Preffe verlangt seht Vermehrung der Polizei, als ob damit geholfen wäre. In Regierungskrcisen spricht man, wie verlautet, bereits von Ausnahme gesetzen, also kleiner Belagerungszustand nach preußi schem Muster. Was aber derlei Polizeimaßregeln helfen,^wenn man das Uebel nicht bei der Wurzel frö&fnjjt Rußland und the lweise auch Preußen

Mohammed's und der Führer (Mahdi) der Gläubigen, Mohammed Achnied.' Briefe. x. Voll der Paffer, 26. Jänner. (Zur Handhabung des Branntwein- Gesetzes.) In dieser schon mehrmals vom „Burg- gräfler' besprochenen Angelegenheit hat sich in jüngster Zeit in einer kleinen Gemeinde an der Paffer ein höchst »nerkwürdiger Fall ereignet, der seiner Sonderbarkeit wegen die Oeffentlichkeit ver dient. Der Fall ist folgender: Gn Bauer hat, natürlich mit Erlaubnis der Finanzbehörde, seinen sogenannten Frei-Schnaps

gebrannt, und weil gerade eine gute Gelegenheit war, auch verkauft. Kaum war der Schnaps zugleich mit einer Weinfuhr ab geliefert worden, da kam der k. k. Finanzmann und fragte den Bauern, wo er den Frei-Schnaps habe. „Er ist verkauft und gerade vor ganz kurzer Zeit zugleich mit einer Weinlieferung abgeführt worden', — war die einfache und wahre Antwort des Bauern. — Das war nun dem k. k. Finanz- mann durchaus nicht recht, daher wurde ein langes Protokoll über diese höchst einfältige Geschichte

auf genommen, und der arme Bauer mußte nnterschrei- ben. Das der einfache Hergang der Geschichte; ob eine Strafe oder eine lange Untersuchung erfolgen wird, ist bisher noch nicht bekannt, und werden wir seiner Zeit nach Abwickelung dieser schwer ver brecherischen Geschichte dem „Burggräfler' das Er gebnis melden. Hätte der gute Bauer entweder allein oder in Gesellschaft mit Anderen seinen Frei- Schnaps in einem Tage getrunken oder auch ausgeschüt tet, mrd hätte er das beweisen können, so wäre ein Verhör

und die Aufnahme eines Protokolles natür licher Weise ganz überflüssig und unnothwendig ge wesen; weil er aber seinen Frei-Schnaps verkaufte um einige Kreuzer zu lösen, die immer höher werdenden Steuern und Abgaben zahlen zu können, daher Verhör und Protokoll! Es geht doch nichts über die Freiheit und den Frei-Schnaps!! Man hofft aber doch, daß man höheren Orts dieses Protokoll über den verkauften Frei-Schnaps in den Papierkorb werfen werde, um nicht die Freiheit und^ den Frei-Schnaps noch mehr

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 17.09.1942
Descrizione fisica: 4
klassifiziert: Aepfel: 1. Grup.pe: Weißer Winter-Calville: Mindsstgröße 17; Golden Delicious: Mindestgröße 17; Delicious: Mindest größe 18; Stark-Apfel: Mindestgröße 18; Canada-Renette: Mindestgröße 29; Champagner-Renette: Mindestgröße 18; Jonathan: Mindestgröße 18; Morgen duft: Mindestgröße 21; Winter-Winesap: Mindestgröße 18; Annurca: Mindest größe 18. Änheilsqualikäk: gesunde, Handelsreise, trockene, pralle Früchte, von, entsprechend der Sorte, normaler Form und norma lem Aussehen, frei von Verletzungen

18. Einyeilsqualilcit: gesunde, handelsreife, trockene, pralle Früchte, von, entsprechend der Sorte, normaler Form und norma lem Aussehen, frei von Verletzungen, Rissen und Flecken ,mit der für jede Sorte angeführten Mindestgröße. Wenn die Früchte nicht obige Mindestgröße er reichen, werden sie in die dritte Gruppe eingeteilt. 3. Gruppe: Alle anderen Sorten, die nicht in der ersten und zweiten Grup- ». wurden. Mlitcit: gesunde, Handelsreise, alle-Früchte, .von, entsprechend normaler Form und norma» hen, frei

-Dechantbirne: Min destgröße 19; Esperens Bergamotte: Min destgröße 16; - Duchesse d'Angouleme: Mindestgröße 19; Winter-Dechantbirne: Mindestgröße 19. EinHeils quali tat: gesunde, Handelsreise, trockene, pralle Früchte, von, entsprechend der Sorte, normaler Form unö norma lem Aussehen, frei von Verletzungen, Rissen und Flecken ,mit der für jede Sorte angeführten Mindestgröße. Wenn die Früchts nicht obige Mindestgröße er reichen, werden sie in die dritte Gruppe eingeteilt. 2. Gruppe: Olivier de Serres: Min

17; Liegel Butterbir ne: Mindsstgröße 17; Duchesse Berd: Mindestgröße 18; Notaire Lepin: Min destgröße 17; Scipiona: Mindestgröße 18; Mora: Mindestgröße 19; Virgolosa: Mindestgröße 18; Colmar d'Aremberg: Mindestgröße 17: Trockener Martin: ohne festgesetzte Mindestgröße. Einheitsquallläl: gesunde, Handelsreise, trockene, pralle Früchte, von, entsprechend der Sorte, normaler Form und norma lem Aussehen, frei von Verletzungen, Rissen und Flecken, mit der für jede Sorte angeführten Mindestgröße

. Wenn die Früchte nicht obige Mindestgröße er reichen .werden sie in die dritte Gruppe eingeteilt. 3. Gruppe: Alle anderen Sorten, die nicht in der ersten und zweiten Grup pe ausgezählt wurden. Einheitsqualität: gesunde, Handelsreise, trockene, pralle Früchte, von, entsprechend der Sorte, normaler Form und norma lem Aussehen, frei von Verletzungen, Rissen und Flecken, mit einer Mindest größe von 16 Zentimetern. 4. Grup.pe: Eircheitsqualität. Zu dieser Gruppe gehören die gesunden Früchte jedweder Sorte

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Dolomiten
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Pagina 2 di 4
Data: 08.07.1942
Descrizione fisica: 4
vom 25. Juni die Höchstvrcisc für die Felle von Angora- Kaninchen der verschiedenen Kategorien In nachste hender Weise festgesetzt: 1. Qualität: Tchneetveisi, weich, glänzend, absolut frei von fremden Stoffe». Haarlänge über 7 cm. per Kilogramm 500 Lire. - 2. Qualität: Schiieeweis;. welch glänzend, ahstunt frei von iremdeu Stoffen. Haarlänge tooit_ 5 bis 7 rm. per Kilogramm 150 Lire. — 3. Qualität: Haar- länae von 5 bis 5 cm, absolut frei von fremden Stassen, sauber, in diese Kategorie gehören

auch die Felle von iungen Anyorgkaninchc». sauber, wein, frei bon fremde» Stollen, sowie lene bon älteren, mit einer Länge wie die beiden genannten Katcgo, »len, schmutzig, aber nickst verfilzt, per Kilo 575 Lire. — -t Qualität: Sckinmtzlg und verfilzt, aber frei von fremden Stoffen Per Kilogramm 125. — Die Preise beziehen sich ans ein Kilogramm Ware, netto, franco versandt von der Nicderlasiung zum Spinner-, sttatcnzahlung. Andere Bezeichnungen al? die in dem llinndschrciben angewandten sind nickst

. Die Engländer haben Vater vom Schiff heruntergeholt und nach Singapur gebracht. „Und nach dem K'rieg? Da kam er doch frei?' „Nein, Vater nicht.' Christa ballte die kleine Hand zur Faust. „Sie behaupteten, daß Later während des Inderaufstandes in Sinaapur einen Flucht versuch gemacht hätte. Man beschuldigte ihn des Einverständnisses mit den Aufständischen. Es sollen damals viele Engländer ums Le ben gekommen sein. Vater wurde zu zwanzig Jahren Zuchthaus verurteilt.' Mehr sagte Christa nicht. Irgend

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 15.11.1864
Descrizione fisica: 4
welche wegen ihrer HeimfallSmbglichkeit gleich von vorn- herein nai» ihrem Werthe abzulösen waren. Diese prakiische Anschauung war eö auch, welche den Dr.Pfretzschner bestimmte den Entschädignngsmodus für frei verkäufliche und vererdliche Rustikal- u. Beutel' lehrn später noch-einmal und zwar an einem Orte aufzunehmen, wo diese Frage nach der vom Hanse bereits angenommenen Eintheilungsart der Entschädi- gungSberechnung strenge genommen gar nicht mehr hin gehörte, denn es war fortan nur mehr

von Lehen die Rede, welche nach ihrem Werthe freigemacht werden sollten, während jene, deren Freimachungsgebühr nach Maßgabe der zu leistenden Lehenreichnisse festzustellen war, bereits abgethan schienen. Es stellte sich nämlich nach der Beschlußfassung über den §. 10 heraus, daß für Lehen, welche weder frei verkäuflich noch frei vererblich waren, bei welchen also für den Lehensherren der Werth des Lehens je nach der größeren oder geringeren Möglichkeit des Heimfalles erhöht war, eine bei weitem

niedrigere Freimachungsgebühr beliebt ward als bei jenen, die als frei verkäufliche und vererbliche Lehen gar keine Möglichkeit eines Heimfalles in Aussicht stellten. Am auffälligsten war dieß bei jenen Lehen der Fall, deren Veräußerung zwar nach gesucht, aber observanzmäßig nicht verweigert werden kann, die also den frei verkäuflichen und vererblichen Beutellehen, welche wir hier zunächst im Auge haben, wenigstens um die Pflicht des Nachsuchens der Ver- kaufsbewilligung nachstanden, denn für selbe wurde

im §. 10 lit a) eine zweiperzentige Freimachungßgebühr festgesetzt, während für jene im §. 8 thatsächlich eine achtperzentige aufgestellt war. Offenbar um dieses schreiende Mißverhältniß auszugleichen, stellte Dr. Pfretzschner zu dem §. 10 den Zusatzantrag: „Ergibt der im §. 10 s) festgestrüte Perzentsatz, jene Lehen betreffend, deren Veräußerung observanz mäßig nicht verweigert werden kann, auf die landes- fürstlichen frei verkäuflichen und vererblichen Rustikal- u. Beutellehen angewendet, eine geringere

sich von selbst, daß derselbe als gleiches Recht für alle zu gelten haben sollte. Der in dem Abgeordnetenhause angenommene Gesetz entwurf erlitt aber in dem Herrenhause sehr wesent liche Veränderungen. Nachdem dort der Grundsatz der zwangsweisen Aufhebung des LehenSverbandrS überhaupt nur mit genauer Noth durchgebracht worden war, ward er doch in seiner Ausdehnung außerordenlich beschränkt, indem er mit Ausnahme des lomb.-venet. Königreiches nur für die ganz frei verkäuflichen und vererb lichen Rustikal- und Beutellehen in Anwendung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 21.03.1864
Descrizione fisica: 8
bei nachstehenden Leben: ->) bei Bentellehen, welche in den Lehenbriefen gewöhnlich als Beutellehen bezeichnet sind; von Jedermann ohne Unterschied besessen werden können, und nach L an d e sg e b r a^nch und Herkommen frei verkäuflich und vererblich sind; der bei Rustikallehen, welct e gleichfalls frei verkäuflich und vererblich sind, insofern? solche Lehen nicht bereits der Grundentlastung unterzogen »vor. den sind; . . v) bei allen sonstigen ihrer Natnr nach frei ver käuflichen und vererblichen Leben

zu machen. In der Rubrik III ist die Eigenschaft des Lehens zu bezeichnen, nämlich ob es ein l. f. Lehen oder ein l. f. After- (Privat) Lehen fei, dann ob es ein Beutel- oder Rustikal- oder sonst seiner Natur nach frei verkäufliches und vererblichcö Lehen sei. ' In der Rubrik IV beziehungsweise in die dazu gezogenen Subrubriken siud die in Geld oder Natu ralien zu entrichtenden Lehenjinse oder Lehendienste eiNjustellett. Ferner ist.anzugeben, in Welcher Höhe die Belehnungegibühren entricytet werden, ob in firen

respektive deren Vertreter zu wenden. Z. 4. Die Anmeldungen sind vom Vasallen oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen, und im letzteren Falle d e Vollmacht beizusttiließeii »wind mehrere Personen mir demselben Objekte belehnt, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Be vollmächtigten aufstellen. Vereinigen sich hierüber die Partheien nicht, so steht eS jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen - Allodl'alisiriings- Landes-Couimission zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und Kosten

sind bei l f. After- oder bei Privat-Lehen im Wege der Privatlehenstube vor zulegen, welche die Nichtigkeit derselben zu bestätige» oder ihre Gegenbemerkungen beizufügen hat. S. 8. Eo steht d-m Vasallen anch frei, bei dem k. k. Aezirksamte nin protokollarische Ausnahme dieser Nachweisungen rücksichtlich Ausfüllung der vorge- scl,rieb« nen Anmelduugetabelle zu bitten, welches einem solchen Ansuchen entsprechen, den Partheien hiebei au die Hand gehen, und die von ihnen zu fertigende Anineldung der Laiideskommission

(R. G. B. Nr. 1V3) über die Art.und Weise, wie die Ent fchädigungs- (Freimachungs-) Gebühr für daS zur Auflösung kommende Lehenband bei Beutel-, Rnstikal- und den sonstigen ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vererb^ichen Lehen bemessen wird. Z. 6. Zu den Lehenreichnissen, die der Entschädi gung unterliegen, gehören: a) die fortlaufenden jährlichen Lehendienste oder Lehenzinse und b) die in Haupt- und Nebenfällen zu entrichtenden Belehnungsgebühren. Gebühren, welche für die Aus fertigung der Lehenbn'efe

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 05.04.1864
Descrizione fisica: 8
, welche in den Lehenbriesen gewöhnlich als Betttellehen bezeichnet sind; von Jedermann ohne Unterschied besessen werden können, und nach Landesgebranch und Herkommen frei verkäuflich und vererblich stnd; b) bei Rustikallehen, welche gleichfalls frei verkäuflich und vererdlich stnd, insoferne solche Lehen nicht bereits der Grundentlastung unterzogen wor den stnd; v) bei allen sonstigen ihrer Natur nach frei ver käuflichen und vercrblici'en Leben. L. 2. Zu den Lchenreichnlssen, welche der Ent schädigung unterliegen

ist die Eigenschaft des Lehens zn bezeichnen, nämlich ob es ein l. f. Lehen oder ein l. f. After- (Privat) Lehen fei, dann ob es ein Beutel- oder Rustikal- oder sonst seiner Natur nach frei verkäufliches und vererblichcS Lehen sei. In der Rubrik IV beziehungsweise in die dazu Innsbruck den S. April gezogenen Subrubn'ken stnd die tn Geld oder Natu ralien zu entrichtenden Lehenzinse oder Lehendienste einzustellen. Ferner ist anzugeben, in welcher Höhe die Belehnungsgebühren entrichtet werden, ob in firen Beträgen

respektive deren Vertreter zu wenden. Z. 4. Die Anmeldungen stnd vom Vasallen oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen, und im letzteren Falle die Vollmacht beizusciiließen. «lud mehrere Personen. mit demselben Objekte belehnt, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Be vollmächtigten ausstellen. Vereinigen sich hierüber die Partheien nicht, so steht eS jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen - Allodi'alistrungS- Lantes.Commiffion zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und Kosten

sind bei l. f. After- oder bei Prioat-Lehen im Wege der Privatlehenstube vor zulegen. welche die Richtigkeit derselben zu bestätigen oder ihre Gegenbemerkungen beizufügen hat. Z. 8. SS steht dem Vasallen anch frei, bei dem k. k. Vezirksamte um protokollarische Aufnahme dieser Nachweifnngen rückstchtlich Ausfüllung der vorge schriebenen Anmeldungstabelle zu bitten, welches einem solchen Ansuchen entsprechen, den Partheien hiebci an die Hand gehen, und die von ihnen zu fertigende Anmeldung der Landeskommission

(R. G. B. Nr. 103) über die Art und Weise, wie die Ent fchädigungs- (Freimachungs--) Gebühr für das zur Auflösung kommende Lehenband bet Beutel-, Rnstikal- nnd den sonstigen ibrer Natur nach frei verkäuflichen und vererblichen Lehen bemessen wird. Z. 6. Zn den Lehenreichnissen, die der Entschädi gung unterliegen, gehören: a) die fortlaufenden jährlichen Lehendienste oder Letienzinse und k) die in Haupt- und Nebenfällen zu entrichtenden Belehnungsgebühren. Gebühren, welche für die Ans- fertignng der Lehenbriefe

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Volksbote
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Pagina 1 di 12
Data: 01.03.1923
Descrizione fisica: 12
ist, hat' unbedingt zu wählen zwischen Fafcismus oder Freimaurerei. Das bisherige Verhältnis zwischen Fafcisten und Freimaurern. Der erwähnte Beschluß hat um so größeres Erstaunen hervorgerufen, als bisher wieder holt freundschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Richtungen sich gezeigt hatten. Seit jeher war es das Bestreben der Frei maurer, in die verschiedenen politischen Par teien und insbesondere in deren Führerschaft ihre eigenen Leute hineiiMdrängen und so diese Parteien Im maurerischen Sinne

zu be einflussen. So war es auch das ernstliche Be- streben'der Freimaurerei, auf den Fafcismus Einfluß zu erlangen. Die „Neue Züricher Zeitung', ein« waschechte Freimaurerzeitung, behauptete erst dieser Tage, die Freimaurer hätten'die fascistische Bewegung mit ins Le ben gerufen und tatkräftig gefördert. Es ist noch in aller Erinnerung wie der große Frei maurerorden Italiens den Aufstieg der Fasci- sten zur Macht im Staate in einem begeister ten Aufrufe begrüßt hat. Das mit den Frei maurern in innigen

Beziehungen stehende Blatt „Gionmle d'Jtalia' hat damals vor lauter Freude über den Sieg des Fafcismus förmliche Purzelbäume geschlagen und konnte auch in der Folge nicht genug fajcistisch tun. Cs ist auch noch nicht vergessen, daß, bei je nem denkwürdigen ersten Empfang Musso linis beim König der Großmeister des Frei maurerordens vor dem Königspalaste gewar tet hat, um als einer der ersten Mussolini seine Glückwünsche zu überbringen Und trotz dem kam es zum Bruche.. Wie war dies nur möglich? Warum

als die Freimaurerei haben eine straffe Organisation. Beide verlangen von ihren Anhängern unbedingten und uneinge schränkten Gehorsam. Aus diesem Grunde hält es der Bolschewismus mit seiner unbe schränkten Herrschaft über die ihm verschrie benen Seelen unvereinbar, daß dieselben auch noch einer ähnlich aufgebauten anderen Organisation zugehören können. Darum die Kriegserklärung der Bolschewiken an die Frei maurer. Aehnlich stehen die Verhältnisse zwischen Fascismus und Freimaurerei. Für die Fasci- sten gibt

traf, daß die von den Sozialisten ver- ivorfenen Siimbilder — Kreuz und Königs bild — wieder in den Schulen anzubringen feien. . Durch diese Verfügung fühlten sich nicht bloß die Sozialisten, sondern auch die Frei maurer. die die erbittertsten Feinde des Kreuzes, sind, betroffen. Es kam aber noch etwas anderes hinzu, was die Freimaurer noch schwerer verletzte. Der liberale Untexrichtsminister Gentile gab nämlich bekannt, daß er sich mit dem Plane trage, den Religionsunterricht, der in Italien

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